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Fördermittel für Existenzgründer und Start-ups
Sie wollen sich selbstständig machen, aber Ihnen fehlt das notwendige Kapital dafür? Staatliche Fördermittel verhelfen immer mehr Gründern zu einer effizienten und schnellen Gründung. Hier erfahren Sie, wie Sie an Ihre Fördermittel kommen, egal, wie klein oder groß Ihr Finanzierungsbedarf ist.
Viele Tausend verschiedene Förderprogamme für Existenzgründer und KMUs stehen in Deutschland zur Verfügung, und zwar auf EU-, Bundes- und Landesebene. Dank der föderalen Struktur der Bundesrepublik existiert eine enorm breit entwickelte Fördermittellandschaft, die in Europa beispiellos ist.
Allerdings führt die Vielfalt der Fördermittel auch zu einer mangelnden Transparenz. Da es tatsächlich selbst für Experten schwer ist, die passenden Fördermittel für ein Gründungsvorhaben zu identifizieren, beschäftigen sich viele Existenzgründer nicht ausreichend mit ihren Finanzierungschancen durch öffentliche Fördermittel. Viele Fördertöpfe bleiben daher jedes Jahr unverwendet liegen.
Staatliche Fördermittel für Gründer - die Nachfrage steigt
Der deutsche Startup-Monitor 2016 hat die Finanzierungsquellen deutscher Gründer untersucht und die Entwicklung der Jahre 2014 bis 2016 verglichen. Erstaunlich: 84 Prozent der Startups setzen auf eigene Ersparnisse, also Bootstrapping, danach kommen bereits staatliche Fördermittel als zweitwichtigste Finanzierungsquelle, sie werden von 35,5 Prozent der Gründer genutzt. Der Sektor der Staatlichen Fördermittel ist am stärksten gewachsen, während „Family & friends“ als Finanzquelle für Startups an Relevanz verloren hat, und nur noch auf dem dritten Platz landet.
Stärkster Verlierer im Finanzierungsranking sind Business Angels (minus 7 Prozent, 2016 gegenüber 2015), und auch Inkubatoren sowie Venture Capital-Anbieter haben eine abnehmende Relevanz. Crowdfunding tritt mit nur 4,1 Prozent aller Startup-Finanzierungen auf der Stelle.
Vorteile staatlicher Fördermittel
Staatliche Fördermittel bieten eine Menge Vorteile: Die Gründer bleiben meistens Chefs im eigenen Haus, müssen also keine Anteile abgeben, oft genug handelt es sich um geschenktes Geld.
Wie kommen Sie an die Fördermittel?
In jedem Fall benötigen Sie einen Businessplan, um staatliche Fördermittel zu erhalten, egal ob Darlehen, Zuschüsse, Beteiligungen oder Bürgschaften/Garantien. Entscheidender Faktor ist dabei die detaillierte 3jährige Finanzplanung, die von Banken und anderen Kapitalgebern genau geprüft wird. Vorgefertigte Branchen-Businesspläne bieten dafür keine gute Grundlage und werden von Banken meistens zurückgewiesen.
Für die Erstellung dieser Unterlagen lohnt es sich folglich, einen Experten hinzuziehen. Zumal dessen Leistungen durch Beratungszuschüsse zu einem erheblichen Teil übernommen werden.
Was wird durch Fördermittel gefördert?
Letztlich können Sie im Prinzip für alle Aufgaben rund um Ihre Gründung Fördermittel beantragen. Sowohl Investitionen als auch Betriebsmittel können subventioniert werden. D.h., egal ob Sie ein Fahrzeug oder eine EDV-Anlage anschaffen oder einen Mitarbeiter einstellen müssen, Sie können diese Aufwendungen durch Fördermittel finanzieren. Falls Sie nebenberuflich gründen, arbeitslos sind oder aus der Universität heraus gründen oder ein Unternehmen erwerben wollen, beachten Sie unsere Hinweise weiter unten.
Wichtig ist: Sie müssen Ihre Förderanträge i.d.R. vor dem Start Ihres Projekts stellen.
Die Fördermittel-Arten
- Darlehen
- Zuschüsse
- Beteiligungen
- Bürgschaften/Garantien
- Beratungsförderung
Die Fördermittel-Arten: Darlehen für Existenzgründer
Bei Förderdarlehen handelt es sich um zinsvergünstigte Kredite, die nach Ablauf der definierten Laufzeit vom Gründer zurückgezahlt werden müssen.
Eine wichtige Rolle spielen ERP-Förderkredite, die aus dem vom Bund verwalteten ERP-Sondervermögen (European Recovery Program) gespeist werden. Dieses wurde 1948 gebildet, um den Aufbau der deutschen Wirtschaft zu fördern. Heute wird das ERP-Vermögen von der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau verwaltet. Die KfW ist auf Bundesebene die wichtigste Institution zur Vergabe von Förderdarlehen. Durch die Zinsvergünstigung erhalten diese Fördermittel - obwohl es sich um Darlehen handelt - dennoch einen gewissen Zuschuss-Charakter. Denn die ersparten Zinsen stellen eine direkte Zuwendung für den Gründer dar.
Wichtige KFW-Förderprogramme sind z.B. der ERP-Gründerkredit - Startgeld (bis 100.000 Euro), das ERP-Kapital für Gründung (bis 500.000 Euro) und der ERP-Gründerkredit Universell (bis 25 Mio. Euro).
Für Klein- und Kleinstunternehmen stehen Mikrokredite mit Darlehnsbeträgen zwischen 1.000 und 20.000 Euro zur Verfügung.
Auf Länderebene bieten die Landes-Förderbanken Kredite für Unternehmensgründer an, die ebenfalls zinsvergünstigt sind und oft auch Haftungsfreistellungen bieten. Förderkredite können in der Regel nicht bei den Förderbanken selbst beantragt werden, sondern nur bei den Hausbanken. Dies ist das sog. ”Hausbank-Prinzip“, das sich auch bei der Haftungsfreistellung auswirkt. Eine Haftungsfreistellung kann bei bestimmten Förderkrediten vom Förderinstitut gewährt werden. Die Haftungsfreistellung kommt allerdings nicht direkt dem Gründer bzw. Unternehmen zugute, sondern der Hausbank, die den Förderkredit ausreicht.
Grundsätzlich haftet die Hausbank nämlich bei der Vergabe eines Förderdarlehens an einen Gründer gegenüber dem Förderinstitut, also z.B. gegenüber der KfW. Durch die Haftungsfreistellung, die in Prozent angegeben wird, wird die Hausbank von einem Teil des Risikos entlastet. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es zur Kreditvergabe auch bei mangelnden Sicherheiten des Gründers kommt.
Allerdings bedeutet die Haftungsfreistellung nicht, dass der Kreditgeber auf die Stellung von banküblichen Sicherheiten durch den Gründer verzichtet. Auch ändert die Haftungsfreistellung nichts an der Rückzahlungsverpflichtung des Darlehensnehmers. Meist beträgt die Haftungsfreistellung zwischen 40 und 80 Prozent, aber auch bis zu 100 Prozent der Kreditsumme sind als Haftungsfreistellung möglich.
Die Kosten der Haftungsfreistellung werden entweder zwischen Förderbank und Hausbank geteilt oder in Form eines geringen Zinsaufschlags dem Kreditnehmer aufgelastet.
Wichtig: Die Anträge für ein Förderdarlehen müssen in aller Regel vor Beginn der Tätigkeit gestellt werden.
Die Fördermittel-Arten: Zuschüsse für Existenzgründer
Bei reinen Zuschüssen hingegen handelt es sich nicht rückzahlbare Zuwendung ohne Gegenleistung. D.h., im Gegensatz zum Förderkredit muss der Gründer den Zuschuss nicht zurückzahlen. Kein Wunder, dass Zuschüsse die beliebteste Form der Förderung darstellen, aber sie sind nur für bestimmte Fälle und Zielgruppen erhältlich. Bekannt ist z.B. der Gründungszuschuss, ein Fördermittel, das sich speziell an Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit wendet. Aber auch für Existenzgründer aus der Wissenschaft stehen Zuschüsse als Fördermittel zur Verfügung, Exist ist ein bundesweit verfügbares Förderprogramm, das hier besonders hervorzuheben ist. Ferner werden Beratungsleistungen für Gründer in hohem Maß gefördert. Auch hierbei handelt es sich in der Regel um Zuschüsse, auch wenn in diesen Fällen die Leistungen dem Gründer nicht in Geldform, sondern als Sachzuwendung zukommen.
Aber auch für viele andere Sonderzwecke stehen Zuschüsse zur Verfügung, z.B. für Mediziner, die im ländlichen Raum eine Praxis gründen wollen. Ob Sie von Zuschüssen profitieren können, sagt Ihnen ebenfalls die Fördersuchmaschine auf Gründerberater.de
Die Fördermittel-Arten: Beteiligungen für Existenzgründer
Im Fall von Beteiligungen stellt ein Investor Risikokapital zur Verfügung, er beteiligt sich also an dem Unternehmen. Neben privaten Investoren und VC-Unternehmen gibt es auch staatliche Kapitalbeteiligungsunternehmen, die speziell im Tech-Bereich Gründungskapital zur Verfügung stellen.
Für Beteiligungskapital sind keine Sicherheiten zu stellen. Auch muss Beteiligungskapital nicht zurückgezahlt werden. Möglich ist die Beteiligung am Stamm- oder Grundkapital des Unternehmens, aber auch die sog. stille Beteiligung. Bei dieser tritt der Investor nicht nach außen erkennbar als Gesellschafter auf.
Auch die Engagements staatlicher Beteiligungsunternehmen zählen zu den öffentlichen Fördermitteln. Auf Bundesebene sind der High-Tech-Gründerfonds und Coparion zu nennen, auf Landesebene Anbieter wie Bayern Kapital oder NRW.BANK.Venture Fonds, die sich als quasi staatliche VC-Unternehmen an innovativen Start Ups im jeweiligen Bundesland beteiligen und durch Bereitstellung von Eigenkapital weiteres Wachstum in ausgewählten Zukunftsbranchen ermöglichen.
Die Fördermittel-Arten: Bürgschaften für Existenzgründer
Bürgschaften werden häufig erteilt, um andere fehlende Sicherheiten bei der Kreditvergabe zu ersetzen. Mit einer Bürgschaft sichert sich der Gläubiger bei einem Bürgen für den Fall der Zahlungsunfähigkeit seines Hauptschuldners ab.
Bei einer Ausfallbürgschaft haftet der Bürge nur dann, wenn der Gläubiger erfolglos die Zwangsvollstreckung geben den Hauptschuldner vorgenommen hat. Ausfallbürgschaften werden von Bürgschaftsbanken übernommen. Bei der modifizierten Ausfallbürgschaft wird das Ausfallszenario vorab vertraglich festgelegt. Meistens tritt der Ausfall bereits ein, wenn über das Vermögen des Hauptschuldners das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder dieser nicht innerhalb bestimmter Fristen Zahlung leistet.
Die Bürgschaftsbanken der Länder sind Selbsthilfeeinrichtungen der mittelständischen Wirtschaft. Sie verfolgen das Ziel, durch die Übernahme von Bürgschaften das Wachstum des Mittelstands sicherzustellen. Vor allem geht es den Bürgschaftsbanken darum, betriebswirtschaftlich sinnvolle Projekte, für die keine ausreichenden Banksicherheiten zur Verfügung stehen, zu ermöglichen.
An den Bürgschaftsbanken sind Kammern, Innungen, Wirtschaftsverbände, Banken und Sparkassen beteiligt. Die privatwirtschaftlich organisierten Bürgschaftsbanken erhalten staatliche Rückbürgschaften, vergeben also letztendlich öffentliche Fördermittel.
In jedem Bundesland Deutschlands gibt es eine Bürgschaftsbank. Sämtliche Bürgschaftsbanken sind im Verband deutscher Bürgschaftsbanken zusammengeschlossen.
Die Fördermittel-Arten: Garantien für Existenzgründer
Wie der Bürge steht auch der Garant steht für die Rückzahlung von Verbindlichkeiten z.B. gegenüber einer Bank ein. Bei Beteiligungsgarantien wird die Vergabe von mezzaninem Kapital durch Kapitalbeteiligungsgesellschaften oder Business Angels an Gründer erleichtert, was letztlich wiederum den Startups zugute kommt. Diese Garantien werden dann durch Bürgschaftsbanken oder Agenturen vergeben, wenn die Beteiligungen ohne Garantien nicht zustande kämen.
Die Fördermittel-Arten: Beratungen für Existenzgründer
Auch Beratungen, also Sachleistungen ohne Geldleistung, stellen ein wirksames Fördermittel dar. Z.B. können in der Vorgründungsphase Beratungen zu Businessplan- und Finanzplan-Erstellung erfolgen. Diese wiederum diesen dazu, Fördermittel wie Zuschüsse oder Kredite zu beantragen.
Auf Bundesebene ist das bekannteste Beratungs-Fördermittel die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Je nach Region werden Beratungszuschüsse zwischen 50 und 80 Prozent des Beratungsvolumens erteilt. Die maximal förderfähigen Kosten betragen für Gründer 4.000 Euro, d.h. der Gründer muss selbst nur noch Kosten zwischen 2.000 und 800 Euro für eine umfassende Vorgründungsberatung tragen.
Auf Länderebene gibt es je nach Bundesland Vorgründungsprogramme bzw. -gutscheine, die bis zu 80 Prozent der Beratungskosten abdecken.
Generelle Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln
Unabhängig davon, dass jedes Fördermittel über eine eigene Richtlinie mit einer Unzahl spezifischer Bedingungen verfügt, lassen sich folgende generelle Voraussetzungen für Fördermittel festhalten:
- Der Antragsteller muss ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen.
- Der Antragsteller muss über eine ausreichende fachliche und meist auch kaufmännische Qualifikation verfügen.
- Das Vorhaben muss positive Zukunftsperspektiven haben. Sanierungsfälle sowie Umfinanzierungen und Umschuldungen werden im Rahmen von Gründerförderungen i.d.R. nicht gefördert.
- Der oder die Gründer sollen in ihrem Unternehmen selbst eingebunden sein und unternehmerischen Einfluss ausüben können.
- Wenn Landesfördermittel in Anspruch genommen werden, muss ein Bezug zum jeweiligen Bundesland gegeben sein, z.B. der Wohnsitz des Gründers bzw. der Betriebssitz bzw. der Ort der Investition im jeweiligen Bundesland liegen - oder auf andere Weise ein positiver Effekt für das Bundesland entstehen.
Fördermittel für den nebenberuflichen Start
Viele Fördermittel - vor allem Gründerdarlehen – sind auch für nebenberufliche Gründer relevant. In einigen Fällen wird erwartet, dass das Vorhaben zumindest langfristig auf einen Vollerwerb ausgerichtet ist.
Fördermittel für Firmenübernahme
Wer ein Unternehmen übernimmt gilt unter Fördermittel-Aspekten als Existenzgründer, daher stehen sämtliche Gründungs-Fördermittel uneingeschränkt zur Verfügung. Sowohl für die Finanzierung des Kaufpreises als auch für die meist notwendigen Modernisierungsmaßnahmen kann der Nachfolger also auf das breite Darlehensangebot der Förderbanken zurückgreifen. Auch der Gründungszuschuss kann unter Umständen im Rahmen einer Nachfolgeregelung als Fördermittel eingesetzt werden.
Fördermittel für Arbeitslose
Speziell für Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit stehen der Gründungszuschuss sowie das Einstiegsgeld zur Verfügung. Während sich der Gründungszuschuss an ALG1-Bezieher wendet, kann das Einstiegsgeld von ALG2-Empfängern beantragt werden, die den Weg in die Selbstständigkeit starten wollen. Zur Beratungsförderung stehen sowohl ALG1- als auch ALG2-Empfängern der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Arbeitsagenturen zur Verfügung.
Fördermittel für Energie-Effizienzmaßnahmen
Maßnahmen zur Einsparung von Energie wenden sich offiziell zwar eher an etablierte Unternehmen, doch können natürlich auch Existenzgründer von diesem Fördermittel-Typ profitieren. Insbesondere gilt dies, wenn das Startup Geschäftsmodelle und Forschungsprojekte innerhalb des Sektor erneuerbarer Energien betreibt. Auch im Bereich der Elektromobilität entstehen laufend neue Fördertöpfe, die je nach Vorhaben geprüft werden sollten.
Fördermittel für Gründer aus den Hochschulen
Hier sind als Bundes-Fördermittel vor allem die Exist-Programme zu erwähnen, die sich speziell an forschungsbasierte Vorhaben wenden. Mittels des Exist-Gründerstipendiums werden Studierende und Absolventen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf dem Weg in die Selbständigkeit unterstützt. Das Programm Exist-Forschungstransfer steht für herausragende Gründungsvorhaben bereit, die mit besonders risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.
Fördermittel für Forschung und Entwicklung
Generell haben KMUs und Existenzgründer, deren Vorhaben auf Forschungs- und Entwicklungsleistungen beruhen, gute Chancen auf Fördermittel-Unterstützung in Form von Zuschüssen. Diese Vorhaben müssen innovativen Charakter haben, und es muss ein konkreter Forschungs- und Entwicklungsaufwand betrieben werden, der im Einzelfall umfangreich nachgewiesen werden muss.
Für innovative Projekte stehen in allen Bundesländern vielfältige Angebote zur Verfügung. Aber Achtung: Eine neue Geschäftsidee bzw. eine Idee für ein neues Produkt oder Dienstleistung allein sind i.d.R. nicht ausreichend, um spezielle Fördermittel im Bereich Innovation zu erhalten. Generell gilt dabei: Das Projekt muss technisch durchführbar sein, es sollte aber ein erkennbares technisches Risiko vorhanden sein.
Aber auch Beratungsförderung-Maßnahmen, wie z.B. durch die Innovationsgutscheine des Bundes, helfen im Sektor der innovativen Gründungsvorhaben.
Fördermittel für Sanierung
Diese spielen im Bereich der Existenzgründung keine Rolle. Sie wenden sich an etablierte Unternehmen, die in Schwierigkeiten geraten sind, z.B durch den Ausfall eines wichtigen Kunden.
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CoCreate Europe 2025 – Kreative Ideen, innovative Produkte, erfolgreiche Geschäftsmodelle
Deutsche KMU haben erkannt, dass sie ihre Produkte den sich verändernden Märkten anpassen und innovativ verändern müssen. Auf der größten europäischen B2B-Veranstaltung von Alibaba.com – der CoCreate Europe – erhalten Start-ups und KMU im Rahmen eines Wettbewerbs professionelle Unterstützung für die Konzeption innovativer Produkte und Geschäftsmodelle.
Mit CoCreate Europe bietet Alibaba.com interessierten Start-ups und KMU die richtige Veranstaltung zur richtigen Zeit, das belegt eine jüngst veröffentlichte Studie, in deren Rahmen Alibaba.com 500 Entscheidungsträger deutscher KMU nach ihrer Einschätzung für die Geschäftsentwicklung in den nächsten zwölf Monaten befragte. Demnach planen 50 Prozent trotz wirtschaftlicher Unsicherheit und steigender Kosten stärker in Forschung und Entwicklung innovativer Produkte zu investieren. Mehr als 90 Prozent der Befragten sind überzeugt, dass dieser Weg für das Wachstum und den Erfolg ihres Unternehmens wichtig und richtig ist.
Nach mehreren erfolgreichen Veranstaltungen in Las Vegas findet das CoCreate-Event am 14. November 2025 zum ersten Mal in Europa statt. In London treffen sich Gründer*innen, KMU, Hersteller und Investoren*innen zu einem ganztägigen Programm rund um Produktinnovation und Geschäftsmodelle. Von Expert*innen vor Ort erhalten sie Insights, wie sie Geschäftskosten senken, widerstandsfähige Lieferketten aufbauen und KI für Wachstum nutzen können. Wichtiger Teil des CoCreate Europe Events ist der CoCreate Pitch, ein produktbasierter Pitch-Wettbewerb. Am 14. November stellen 30 Finalisten ihre innovativen Produkte einer Jury vor und können attraktive Preise gewinnen.
Diese helfen den Gewinner*innen ihre Ideen schnell und erfolgreich umsetzen zu können. Deutsche KMU sehen sich zwar als innovativ und entschlossen, sich von anderen abzuheben, erkennen aber auch Hindernisse auf diesem Weg. So gaben fast die Hälfte der von Alibaba.com befragten deutschen KMU (47 %) an, dass die Kosten für Innovationen zu hoch, beziehungsweise deren Finanzierung zu kompliziert seien. Fast zwei Drittel (57 %) nannten hohe Kosten als Herausforderung bei der Beschaffung neuer Produkte. Das spiegelt die allgemeinen makroökonomischen Herausforderungen wider, mit denen deutsche KMU konfrontiert sind.
Ein Mangel an Ressourcen stellt ebenfalls ein spürbares Hindernis für Produktinnovationen dar. So gab fast jedes dritte (32 %) befragte KMU an, dass die internen Ressourcen fehlen, um Produktinnovationen voranzutreiben. Fast ein Viertel der Unternehmen hatte Schwierigkeiten, mit dem Tempo des Wandels Schritt zu halten (24 %), oder gab an, nicht über das erforderliche Fachwissen oder die notwendigen Kenntnisse zu verfügen (22 %). Um dieses Problem anzugehen, setzen deutsche KMU auf KI-Tools zur Unterstützung der Produktinnovation. Laut der Studie von Alibaba.com sind fast zwei Drittel (60 %) der deutschen KMU zuversichtlich, KI-Tools für die Produktinnovation einsetzen zu können.
Auch was den erfolgreichen KI-Einsatz betrifft, liefert CoCreate Europe für die dort versammelten KMU interessante Einblicke. Im Mittelpunkt stehen dabei die innovativen Tools, das globale Lieferantennetzwerk und die KI-gestützten Beschaffungsinstrumente AI Mode und der Accio-Agent von Alibaba.com. Diese automatisieren den gesamten Beschaffungsprozess und bringen Käufer mit über 200.000 verifizierten Lieferanten weltweit aus 76 Branchen und 200 Millionen Produktangeboten zusammen. Für KMU, die ihre Produkte über Alibaba.com vermarkten ergibt sich so die Möglichkeit mit überschaubarem Aufwand global präsent und aktiv zu sein. Die allen Anbietern auf Alibaba.com offene Trade-Assurance-Lösung hilft KMU dabei, mehr Vertrauen und Zuverlässigkeit in ihre Lieferkette zu gewinnen. Gebündelt helfen diese Angebote KMU Zeit zu sparen und ermöglichen es ihnen, sich auf die Entwicklung innovativer Produkte und das Wachstum ihres Unternehmens zu konzentrieren.
Alibaba.com positioniert sich als Partner für KMU auf dem Weg zu globalem Erfolg.
EXIST-Gründungsstipendium
Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt gründungsinteressierte Studierende, Absolvent*innen und sowie Wissenschaftler*innen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
EXIST unterstützt seit 1998 erfolgreich Gründungsnetzwerke, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Seit 2000 unterstützt EXIST außerdem Hochschulabsolvent*innen, Wissenschaftler*innen und Studierende bei der Entwicklung ihrer Gründungsvorhaben mit finanziellen Zuschüssen und Know-how.
Das EXIST-Gründungsstipendium auf einen Blick
Die Gründungsteams (bis max. drei Personen – bei Studierenden gilt: zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen diese mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, wobei das Team nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen darf) erhalten für die Dauer von 12 Monaten ein EXIST-Gründungsstipendium, um einen Businessplan auszuarbeiten und sich mit Unterstützung ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung auf ihre Unternehmensgründung vorzubereiten. Förderfähig sind zudem Hochschulabsolvent*innen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
Wesentliche Voraussetzung für das EXIST-Gründungsstipendium ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt. Auch Dienstleistungen werden unter diesen Voraussetzungen gefördert.
In welchem Umfang wird mithilfe des EXIST-Gründungsstipendiums gefördert?
Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
- Promovierte Gründer*innen 3.000 Euro/Monat
- Absolvent*innen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro/Monat
- Technische/r Mitarbeiter*in 2.000 Euro/Monat
- Studierende 1.000 Euro/Monat
- Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind
Sachausgaben:
- bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)
Coaching:
- 5.000 Euro
Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.
Beispiele von erfolgreich EXIST-geförderten Gründungen findest du auf unserer Website unter https://t1p.de/ektah und https://t1p.de/o4qfb
Alle Informationen zum EXIST-Gründungsstipendium inkl. einem Handbuch gibt es hier als PDF-Downloads.
EXIST: Starthilfe für Innovation
Damit aus Ideen erfolgreiche Produkte und Geschäftsmodelle werden, ist häufig Unterstützung vonnöten. Hier setzt die staatliche EXIST-Förderung an, die Talenten aus der Wissenschaft finanzielle Hilfe und kompetente Beratung bietet. Wichtig auch: Investor*innen, Partner*innen und Kund*innen gegenüber wirkt sie wie ein Gütesiegel für Innovation, Unternehmer*innengeist und Zukunftspotenzial.
Mehr als 25.000 Erfindungen aus Deutschland registrierte das Europäische Patentamt im Jahr 2024, nur aus den USA kamen mehr. Fest steht: Speziell im wissensbasierten Innovationsökosystem entstehen hierzulande täglich wegweisende Neuerungen. Um ihnen den Weg in die Märkte zu ebnen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), bereits 1998 das EXIST-Programm ins Leben gerufen. Seither unterstützt es Hochschulabsolvent*innen, Wissenschaftler*innen und Studierende bei Vorbereitung und Umsetzung ihrer Unternehmensgründungen.
Ziya
DatenLabel bereitet als technischer Dolmetscher Rohdaten für KI-Projekte auf: So entstand im vergangenen Jahr in Dortmund die Ziya GmbH. „Schon die Bewerbung für das EXIST-Gründungsstipendium war für uns ein wichtiges Training. Mit dem Stipendium selbst konnten wir dann die Personal- und Sachkosten der Anfangszeit finanzieren, uns auf die Professionalisierung unserer in der Forschung entstandenen Idee konzentrieren und unser Start-up auf den Weg bringen“, berichtet Geschäftsführer Haris Yalcinkaya, der die Ziya GmbH gemeinsam mit seinen Co-Geschäftsführern Enes Arpaci und Ilirjan Bytyqi gegründet hat. „Aus eigener Kraft hätten wir das nicht geschafft.
Hätten wir nämlich nebenbei in regulären Jobs Geld verdienen müssen, wären wir heute nicht schon so weit: Mit DatenLabel haben wir ein Produkt aufgebaut, das bereits an der Schwelle zur Marktreife steht“, so Yalcinkaya.
Derzeit läuft die Pilotphase – erste zahlende Kund*innen testen die verschiedenen Bausteine der neuen DeepTech-Lösung. Die KI-Pipeline ermöglicht es, ihre Rohdaten so aufzubereiten, dass sie von künstlicher Intelligenz effizient und erfolgreich verarbeitet werden können. Über verschiedene Datentypen hinweg können Fehler so detektiert, Datenschätze identifiziert und gehoben werden. „Setzt sich die aktuelle Dynamik fort, steht einer zügigen und zugleich organischen Skalierung nichts im Wege“, so Yalcinkaya.
(DeepTech-)Innovationen sichern Zukunft
Viele Start-ups widmen sich Zukunftsfeldern wie Nachhaltigkeit oder DeepTech. Mit ihren Innovationen gestalten sie wirtschaftliche Zukunft. Dafür brauchen sie Unterstützung und Geld. Förderbanken bieten beides – und das auf vielfältige Weise.
Transformation ist das Stichwort unserer Zeit. Nordrhein-Westfalen hat damit viel Erfahrung, etwa durch den Wandel weg von Schwerindustrie und Bergbau hin zu moderneren Branchen. Mit dem Wandel kam die Vielfalt. Inzwischen punktet NRW mit starken mittelständischen Familienunternehmen, einer lebendigen Start-up-Szene und einer exzellenten Hochschullandschaft. Doch Transformation ist eine Daueraufgabe. Heute stehen Digitalisierung und Nachhaltigkeit im Mittelpunkt.
NRW hat sich das Ziel gesetzt, die erste klimaneutrale Industrieregion Europas zu werden. Den Weg dahin weisen innovative Start-ups – und gerade mit ihnen kann das Land punkten: Laut Green Startup Monitor 2024 (GSM) hat jedes fünfte grüne Start-up Deutschlands seinen Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen. Fast ein Drittel (29 Prozent) aller Start-ups in NRW sind grün. Das hat gute Gründe: Hier liegen Wissenschaft und Praxis so nah beieinander wie in kaum einer anderen deutschen Region. Forschung und Entwicklung treffen auf eine Industrielandschaft mit Großkonzernen und Hidden Champions im Mittelstand. Das ist ideal, weil durch diese Nähe der Praxisbezug bei innovativen Geschäftsideen direkt gegeben ist. Start-ups können hier ihre Innovationen durch Kooperationen und Vertriebsansätze mit den mittelständischen und großen Industrieunternehmen als Pilotkunden umsetzen, verproben und gemeinsam entlang der Kundenbedürfnisse weiterentwickeln.
Der Green Startup Monitor 2024 zeigt aber auch, dass die Kapitalbeschaffung für viele grüne Start-ups schwieriger geworden ist. 52 Prozent sehen darin eine der größten Hürden, deutlich mehr als im Vorjahr (46 Prozent). Unter nichtgrünen Start-ups sind es 40 Prozent. Und dass, obwohl grünen Start-ups die Kundengewinnung tendenziell etwas leichter fällt – laut GSM sehen dies 16 Prozent weniger als Herausforderung an als bei den nichtgrünen Start-ups. Das zeigt, dass grüne Lösungen auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten gefragt sind.
DeepTech verändert unser Leben und Wirtschaften
Das gilt auch für Zukunftstechnologien aus dem Bereich DeepTech. Darunter fallen wissenschaftlich getriebene Innovationen, die unser Leben und Wirtschaften grundlegend verändern werden: Halbleiter und Quantencomputing für Künstliche-Intelligenz-Anwendungen, aber auch Batterietechnologie und -recycling, Life Sciences und Raumfahrt. DeepTech-Start-ups benötigen oft bereits vor dem Markteintritt signifikante Volumina an Risikokapital, um damit zum Beispiel erste Produktionsanlagen zu finanzieren. Venture Capital-Investoren sind hier bereits mit beträchtlichen Summen investiert.
Zwar ist laut der aktuellen McKinsey-Studie „European DeepTech: Opportunities and Discoveries“ Europas Anteil an der globalen DeepTech-Finanzierung auf 19 Prozent gestiegen. Doch ausschließlich mit privatem Beteiligungskapital haben es deutsche und europäische DeepTech-Unternehmen im globalen Wettbewerb schwer. Das hat auch die EU-Kommission erkannt und bestimmte Bereiche als wichtig für die technologische Souveränität Europas ausgerufen. So will sie beispielsweise die Entwicklung und Produktion von Halbleitern wieder nach Europa zurückholen. Darauf abzielende EU-Regelungen ermöglichen es den Mitgliedstaaten, in diesen Bereichen Beihilfen zu vergeben. DeepTech-Start-ups können so mehrere hundert Millionen Euro an staatlichen Zuschüssen erhalten, wenn sie einen Eigenanteil von 30 Prozent zum Beispiel über Venture Capital aufbringen. Zeitgleich entstehen neue Ansätze der Finanzierung von DeepTech-Start-ups. So zahlen Kundenaufträge von Forschungsinstituten vermehrt auch einen Teil der Produktentwicklung.
Cylib recycelt alte E-Auto-Batterien
Nicht zuletzt aufgrund der dichten Forschungslandschaft sind einige erfolgversprechende DeepTech-Start-ups in Nordrhein-Westfalen entstanden. Cylib aus Aachen hat beispielsweise ein neues, nachhaltiges und effizientes Verfahren entwickelt, mit dem Lithium-Ionen-Batterien, wie sie für E-Autos verwendet werden, vollständig recycelt werden. Am Ende des Prozesses stehen im Sinne einer Kreislaufwirtschaft wieder marktfähige Rohstoffe zur Verfügung. Ein wichtiges Thema. Denn mit dem weltweit steigenden Absatz von Elektroautos wächst die Nachfrage nach raren Rohstoffen ebenso wie die Menge der zu entsorgenden alten Batterien. Der Bedarf an Recyclinglösungen für diese wird somit immer größer – und parallel dazu wächst das wirtschaftliche Potenzial von Cylib.
Neuartige Chips für künstliche Intelligenz
Ein anderes Beispiel ist Black Semiconductor, ebenfalls aus Aachen. Das Halbleiter-Start-up gehört zu den derzeitigen Hoffnungsträgern der Branche. Das junge Unternehmen will die Datenübertragung von Chips in einem innovativen Verfahren beschleunigen und nutzt hierfür den speziellen Kohlenstoff Graphen. Diese Innovation beschleunigt die für den Einsatz von künstlicher Intelligenz benötigte Datenkommunikation zwischen Chips um ein Vielfaches. Gleichzeitig sinkt der Energieverbrauch massiv. Die NRW.BANK hat Black Semiconductor ebenso wie Cylib im Rahmen von NRW.Venture mit Eigenkapital unterstützt.
Außereuropäische Investierende – insbesondere Beteiligungsgesellschaften aus den USA – blicken seit einiger Zeit spürbar intensiver auf deutsche DeepTech-Start-ups. Sie haben weniger Berührungsängste und investieren selbst in frühen Phasen. Auch die Zahl deutscher VC-Fonds mit Fokus auf DeepTech steigt – aber noch nicht genug. Hier wirkt ein Engagement der NRW.BANK wie eine Art Gütesiegel. Ist die Förderbank als Ankerinvestor dabei, fällt anderen Investierenden die Investitionsentscheidung leichter und Finanzierungsrunden lassen sich einfacher realisieren. Zudem engagiert sich die NRW.BANK nicht nur bei Fonds mit dem Fokus auf Wachstumsphasen, sondern auch direkt bei Fonds mit einem Schwerpunkt in der Gründungs- und Frühphase, die aussichtsreiche Start-up-Teams finanzieren und so die Transformation mitgestalten wollen.
Förderung für Gründer*innen – sorglos in die Selbstständigkeit
Endlich sein eigener Chef bzw. seine eigene Chefin sein. Das ist ein Traum, den sich viele Arbeitnehmende in Deutschland erfüllen möchten, mit der Gründung eines eigenen Unternehmens, als Kleinunternehmer*in oder auch als Freiberufler*in. Leider ist der Start in die neue Freiheit nicht immer ganz einfach. Finanzielle Hürden gilt es zu meistern, wie beispielsweise Räumlichkeiten anzumieten oder zu kaufen. Was viele nicht wissen: Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, seine Unternehmensgründung finanziell zu fördern. Wir klären auf.
Voraussetzungen für eine Förderung
Zunächst muss man überhaupt einmal ein Gewerbe anmelden, wenn man ein Unternehmen gründen möchte und damit gewerblich tätig sein will. Das ist einer der wichtigsten Schritte in der Gründungsphase. Denn nur mit einer ordnungsgemäßen Anmeldung darf das Gewerbe überhaupt erst betrieben werden. Je nach Branche ist das an gewisse Voraussetzungen geknüpft.
- Ein Mindestalter von 18 Jahren
- Geschäftsfähigkeit
- Evtl. bestandene Meisterprüfung oder ähnliche Qualifikation
- Behördliche Genehmigungen
- Für nicht-EU-Bürger: eine gültige Aufenthaltserlaubnis
Ausgenommen sind hier Freiberufler, wie etwa Künstler, Journalisten, Anwälte oder auch Ärzte, weil hier die Dienstleistung im Vordergrund steht. Dennoch können auch sie bestimmte Fördermittel erhalten.
Beratungsförderung
Steht man ganz am Anfang eines neuen Unternehmens, dann gibt es viele Fragen. Wo will ich mit meinem Unternehmen überhaupt hin und wie sieht mein Businessplan aus? Genau da hier kann eine Beratung viel Zeit sparen und auch einen späteren Erfolg versprechen. Deshalb werden die Kosten für solche Unternehmensberater auch staatlich gefördert. Ein ganz großer Teil des Honorars wird dabei vom jeweiligen Bundesland getragen. Die Formulare zum Beantragen eines staatlich subventionierten Beraters findet man online.
Bankdarlehen
Zu allererst kommt einem hier der Weg zur Hausbank in den Sinn. Volksbanken und Sparkassen, aber auch andere bieten Gründerkredite für alle möglichen Zwecke. Viele Berater empfehlen zudem direkt mit mehreren Banken zu verhandeln. Der Vorteil hierbei ist, dass man gut die Konditionen vergleichen kann und so eine bessere Verhandlungsposition hat. Vor allem die Genossenschaftsbanken bieten für Jungunternehmer passende und günstige Kredite.
Die drei wichtigsten Schritte im Gespräch mit der Bank sind:
- Die Entwicklung eines Businessplans, der die Gründungsidee beschreibt und eigentlich die komplette Strategie für die Zukunft des Unternehmens beinhaltet.
- Die Entwicklung eines Finanzplans ist ebenfalls sehr wichtig, wenn man mit den Banken ins Gespräch kommt. Er schließt Aufstellungen über Mietkosten, Versicherungen und andere Anschaffungen für die Selbstständigkeit ein.
- Das Gespräch mit der Bank will gut vorbereitet sein. Ohne eine gute Grundlage wird es mit dem Gründerkredit nichts werden. Vor allem sollten mögliche Schwachpunkte des Businessplans bekannt sein und gleichzeitig alle Argumente, die für eine Gründung sprechen, parat liegen.
Geförderte KfW-Kredite
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet geförderte Darlehen an, die individuell an Unternehmer angepasst sein können. Im Vergleich zu klassischen Bank-Krediten sind die Zinsen bei der KfW jedoch oft deutlich günstiger.
Stellenweise können sie auch ohne Eigenkapital beantragt werden und bieten für den Unternehmensstart einige Jahre tilgungsfreie Zeit.
Gründungszuschuss
Das Angebot der Bundesagentur für Arbeit richtet sich in erster Linie an Arbeitslose, die das ALG I beziehen. Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten, sollen dabei unterstützt werden. Allerdings hat man keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Der Zuschuss in Höhe von derzeit 300 Euro wird erst einmal auf einen Zeitraum von 6 Monaten zusätzlich zum Arbeitslosengeld 1 gewährt. Bei Bedarf kann der Zuschuss dann auf bis zu 15 Monate erweitert werden.
Um so einen Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur zu bekommen muss man neben der Arbeitslosigkeit und des ALG-I-Bezugs noch einige weitere Voraussetzungen:
- Die selbstständige Tätigkeit muss später auch hauptberuflich ausgeübt werden.
- Man muss noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
- Eine fachkundige Stelle, wie etwa IHK, HWK oder Banken müssen zum geplanten Geschäftsmodell eine schriftliche Stellungnahme abgeben.
Einstiegsgeld
Auch Empfänger von Hartz IV haben die Möglichkeit, sich unterstützen zu lassen. Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss, der über eine Länge von maximal 24 Monaten gezahlt wird. Die Höhe der Förderung wird auch hier individuell bemessen. In der Regel beträgt die Summe aber etwa 50 Prozent des Regelsatzes beim ALG II. Aber auch hier besteht kein Rechtsanspruch.
Der Zuschuss ist jedoch ebenfalls an gewisse Bedingungen geknüpft:
- Die zukünftige Selbstständigkeit muss dazu dienen, unabhängig vom ALG II zu werden.
- Die Förderung muss zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich sein.
Crowdfunding
Neben den offiziellen Wegen, kann man sich in der heutigen Zeit auch ans Internet wenden. Das Crowdfunding macht es möglich. Dabei stellt man seine Unternehmensidee einer Online-Community vor, die dann Geld zuschießen soll. Je mehr ein User gibt, umso mehr bekommt er auch zurück, wenn das Unternehmen in Gang gekommen ist. Das kann dann in Form von Rückzahlungen geschehen oder auch mit Belohnungen, die dann an die Geldgeber zurückgehen. Aber das ist auch nur eine der Möglichkeiten, die man beim Crowdfunding hat.
Weitere Fördermittel
Je nach Bundesland gibt es daneben noch weitere Fördermöglichkeiten in Form von regionalen Programmen. Außerdem existieren auch unabhängig der staatlichen oder Bundesförderungen noch unzählige Programme, auf die man sich in Deutschland und sogar in der EU bewerben kann.
Wer sein eigenes Unternehmen in Deutschland gründen will, der hat für einen guten Start wirklich viele Möglichkeiten. Wenn die Idee dann auch noch stimmt, sollte einer Finanzierung nichts mehr im Weg stehen.
Young Innovators: Messeförderung für Start-ups 2024
Mit diesen Zuschüssen können Firmengründer*innen und Jungunternehmer*innen 2024 bei einer Messebeteiligung in Deutschland rechnen. Über 70 Messen stehen zur Wahl.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat für das Förderprogramm Young Innovators über 70 Messen ausgewählt. Der Dachverband der deutschen Messewirtschaft AUMA hat die Messen jetzt auf seiner Website www.auma.de veröffentlicht.
Die Unterstützung richtet sich an junge Firmen aus Industrie, Handwerk oder technologieorientierten Dienstleistungsbereichen. Gefördert wird die Teilnahme an einem Firmengemeinschaftsstand „Innovation made in Germany“ auf Messen aller Branchen. Die Förderung umfasst unter anderem eine bis zu 60-prozentige Erstattung von Standmiete und Standbaukosten bei der Beteiligung als Aussteller an einem Gemeinschaftsstand.
Das Messeprogramm für junge, innovative Unternehmen aus Deutschland gibt es seit 2007. Ziel des Programms ist es, die Vermarktung und insbesondere den Export neuer Produkte und Verfahren von Unternehmen aus Deutschland zu unterstützen. Die dafür nötige Richtlinie hat das Bundeswirtschaftsministerium jetzt bis mindestens 2028 verlängert. Erstmals wurde die Förderung für fünf Jahre festgesetzt, der längste Zeitraum bisher.
Es gilt: Start-ups und Gründer*innen können Messeförderung in Anspruch nehmen. Eine Übersicht aller relevanten Messen 2024, die Förderbedingungen sowie Antragsformulare stehen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und beim AUMA zur Verfügung.
Start-up-Fördermittel Forschungszulage
Mithilfe der Forschungszulage können sich Start-ups ihre Personalkosten vom Staat fördern lassen – auch rückwirkend. So geht’s.
Geld bedeutet vor allem für junge Unternehmen Zeit. Zeit, um eine Idee weiterzuentwickeln. Zeit, um weitere Kund*innen zu finden. Zeit, um in die Gewinnzone zu kommen. Doch gerade Start-ups profitieren bisher kaum von der Projektförderung durch Land, Bund oder EU und machen sich deshalb oft abhängig von Investor*innen.
Mit der Forschungszulage wird ein Viertel der Entwicklung finanziert
Doch seit Anfang 2020 gibt es die sogenannte Forschungszulage, die Gründer*innen sogar noch rückwirkend für die beiden vergangenen Jahre beantragen können. Im Prinzip fördert der Bund damit die Personalkosten von Mitarbeitenden in der Forschung und Entwicklung mit 25 Prozent. Davon profitieren besonders Start-ups, IT-Unternehmen und Betriebe, die mit hohem Personalaufwand schnell ihre Produkte entwickeln, weil sie agil arbeiten und während der Entwicklung kurzfristig auf erweiterte oder zusätzliche Kund*innenwünsche reagieren müssen. Eines der Unternehmen ist Enlyze aus Aachen, das mit seiner Software – einer Art BI Tool für die Fertigung – Maschinen und Anlagen fünf bis 15 Prozent effektiver macht.
Forschungszulage vs. klassische Projektförderung
Vorteile der Forschungszulage gegenüber der klassischen Projektförderung sind: Die Anforderungen an die Innovationsprojekte sind geringer, denn sie beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen müssen. Zudem ist die Beantragung relativ unbürokratisch und schnell abgeschlossen – die Firmen wissen meist nach drei Monaten, woran sie sind. So stehen den Aachenern für 2020 zwar nur knapp 42.000 Euro zu, denn es gab in dem Jahr andere Förderungen und weniger Entwicklungsaufwand. Allerdings wird sich die Summe für das vergangene und das aktuelle Jahr deutlich erhöhen, schätzt Geschäftsführer Henning Wilms. Der Seniorberater des Förder-Verstehers PFIF Paul Freyberg berechnet, dass mehr als 750.000 Euro Lohnkosten pro Jahr geltend gemacht werden können. Das entspricht rund 190.000 Euro Förderung, die mit der Unternehmenssteuer verrechnet werden können oder ausbezahlt werden.
2018 gründete der inzwischen 32-jährige Wilms mit drei Kollegen von der Uni Aachen Enlyze. Die Wirtschaftsingenieure überlegten schon während des Studiums, wie man Daten aus Produktionsanlagen gewinnen kann, die in der Regel aus unterschiedlichen Maschinengenerationen sowie von verschiedenen Hersteller*innen stammen, wie man dann die Daten aufbereitet und verknüpft, um letztlich die Effizienz der Produktion zu steigern und die Ausschussquote zu verringern. „Weil wir mit unseren Modulen eine Komplettlösung anbieten, liefern wir den Produktionsleitern innerhalb weniger Tage verwertbare Informationen“, sagt der Chef von 22 Mitarbeitern. Das Shopfloor-BI kann allen Unternehmen nutzen, die mit Endlos-Werkstoffen arbeiten, also Papierindustrie, Hersteller*innen von Baustoffen, Kunststoff-, Textil- oder Verpackungsindustrie. „Unsere bisher knapp 20 Kund*innen steigern ihre Fertigungseffektivität so, dass sie im Jahr zwei Wochen früher in die Ferien gehen könnten, oder eben einen höheren Produktionsoutput erzielen.“
Der Kontakt zu PFIF – Partner für Innovation und Förderung – entstand durch ein Netzwerk. Die Umsetzung lief sehr effizient. „Wir haben drei Fragebögen bekommen. Um alles Weitere hat sich Paul Freyberg gekümmert“, so Henning Wilms, der von der strukturierten Herangehensweise, schnellen Antworten und pragmatischen Lösungen beeindruckt ist: „Wir können uns auf unser Kerngeschäft konzentrieren und sind nicht durch bürokratisches Anträgeschreiben und Kosten abrechnen abgelenkt“.
Das ist die Forschungszulage
Unternehmen können 25 Prozent der projektbezogenen Personalkosten in der Forschung und Entwicklung geltend machen. Zudem werden Entwicklungsaufträge an andere Firmen mit 15 Prozent berücksichtigt. Die maximale Förderung pro Jahr beträgt eine Million Euro entspricht, die mit der Unternehmenssteuer verrechnet oder bei Überschreiten der Steuerlast ausbezahlt wird.
Vorteile der Forschungszulage
- Die Anforderungen an die FuE-Projekte sind geringer als bei der Projektförderung und beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen.
- Die Anträge werden schneller genehmigt – in der Regel in weniger als drei Monaten.
- Es ist möglich, rückwirkend eine Förderung von Projekten ab 2020 zu erhalten.
- Es besteht nach der Zusage ein Rechtsanspruch auf den Erhalt der finanziellen Mittel besteht. Damit ist die Forschungszulage für Unternehmen besonders gut planbar.
Hier findest zu weitere Infos zur Inanspruchnahme und Beantragung der Forschungszulage
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Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern – MBMV express
Exist: Der Zuschuss für innovative Hochschulgründer
Innovative Projekte entstehen nicht zuletzt in Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Mit dem Zuschuss Exist können auch Studenten hohe Projektkosten decken und die ersten Monate in der Gründungszeit gut überbrücken.
In Zeiten von globalen Märkten, wird es für deutsche Gründer immer schwieriger innovative Technologien zu entwickeln und zu etablieren. Öffentliche Fördermittel sollen dabei helfen, teure Forschungsmethoden zu finanzieren. Vor allem Hochschulgründer und Mitarbeiter von Forschungseinrichtungen profitieren von Zuschüssen, welche nicht zurückgezahlt werden müssen. Das bundesweite Programm Exist sticht mit seiner mittlerweile fast 20-jährigen Geschichte besonders hervor.

