Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (RL AUK/2015)

Förderung für freiwillige Vorhaben, die in einer oder mehreren Agrarumwelt- oder Klimaverpflichtungen bestehen und zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt und Kulturlandschaft beitragen. Gefördert werden Vorhaben auf Ackerland, Dauergrünland und Dauerweideland sowie auf Flächen, die aus naturschutzfachlichen oder umweltschutzfachlichen Gründen eine spezielle Flächenbewirtschaftung erfordern. Landwirte bzw. Landbewirtschafter erhalten einen Zuschuss bzw. eine Prämie pro Fläche je nach Maßnahme.

Datenblatt - Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (RL AUK/2015)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Von 57 €/ha bis 4.932 €/ha

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Sachsen

Anbieter: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

Link: Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (RL AUK/2015)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Laufzeit: Mind. 5 Jahre Verpflichtungszeitraum

Kombination mit anderen Fördermitteln: Für die nach dieser Richtlinie geförderten Flächen (Schläge) kann in der Regel zusätzlich eine Förderung nach der Förderrichtlinie Ausgleichszulage bzw. Ökologischer/ Biologischer Landbau gewährt werden

Antragstellung: Antrag an das LfULG

Stand vom: 5. August 2015

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.