Landesprogramm Wirtschaft - Beschäftigung von Absolventen von Fachhochschulen und wissenschaftlichen Hochschulen in kleinen Unternehmen (Innovationsassistentenrichtlinie - IAR -)

Gefördert werden Neueinstellung von Absolventen von Fachhochschulen und wissenschaftlichen Hochschulen in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zur Bearbeitung von Innovationsprojekten. Bevorzugt gefördert werden Unternehmen in den Spezialisierungsfeldern maritime Wirtschaft, Life Sciences, erneuerbare Energien, Ernährungswirtschaft, Informationstechnologie, Telekommunikation und Medien. Ziele sind der Aufbau und die Stärkung der Innovationskraft von jungen Unternehmen und deren Unterstützung bei der Fachkräftegewinnung. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission. Gefördert werden Absolventen von Hoch- und Fachhochschulen, deren monatliches Vollzeit-Arbeitnehmerbruttoeinkommen mind. 2.500 € beträgt und die nicht auf weniger als 24 Monate befristet sind. Bei einer Teilzeitbeschäftigung verringert sich die Förderung entsprechend.

Datenblatt - Landesprogramm Wirtschaft - Beschäftigung von Absolventen von Fachhochschulen und wissenschaftlichen Hochschulen in kleinen Unternehmen (Innovationsassistentenrichtlinie - IAR -)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Max. 1000 € monatlich, 50 % der förderfähigen Kosten

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Anbieter: Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)

Link: Landesprogramm Wirtschaft - Beschäftigung von Absolventen von Fachhochschulen und wissenschaftlichen Hochschulen in kleinen Unternehmen (Innovationsassistentenrichtlinie - IAR -)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Betriebsmittel

Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Höchstalter Unternehmen: 5 Jahre

Umsatzgrenze: Max. 10 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 50 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 2 Jahre

Antragstellung: Antrag direkt an die WTSH

Stand vom: Januar 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.