Teichpflege und naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung (Förderrichtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz - RLTWN/2015)

Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Teichwirtschaft durch Unterstützung von Teichpflegemaßnahmen und extensiven Produktionsverfahren, die auf die Erhaltung bedrohter, kulturhistorisch wertvoller Teiche sowie auf den Schutz und die Verbesserung der Umwelt sowie der biologischen Vielfalt ausgerichtet sind. Aquakulturunternehmen gemäß KMU-Definition erhalten einen Zuschuss je nach Maßnahme pro Fläche. Für alle Vorhaben gilt eine Mindestschlaggröße von 0,10 Hektar. Pro Teich kann nur ein Schlag gebildet werden.

Datenblatt - Teichpflege und naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung (Förderrichtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz - RLTWN/2015)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Von 134€/ha bis 444 €/ha

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Sachsen

Anbieter: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

Ende Antragstellung: 31.12.2017

Link: Teichpflege und naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung (Förderrichtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz - RLTWN/2015)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: 5 Jahre Verpflichtungszeitraum

Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist nicht mit anderen Fördermitteln kombinierbar

Antragstellung: Antrag bis zum 15. Mai an das LfULG

Stand vom: 5. August 2015

 

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