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Teichpflege und naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung (Förderrichtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz - RLTWN/2015)
Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Teichwirtschaft durch Unterstützung von Teichpflegemaßnahmen und extensiven Produktionsverfahren, die auf die Erhaltung bedrohter, kulturhistorisch wertvoller Teiche sowie auf den Schutz und die Verbesserung der Umwelt sowie der biologischen Vielfalt ausgerichtet sind. Aquakulturunternehmen gemäß KMU-Definition erhalten einen Zuschuss je nach Maßnahme pro Fläche. Für alle Vorhaben gilt eine Mindestschlaggröße von 0,10 Hektar. Pro Teich kann nur ein Schlag gebildet werden.
Datenblatt - Teichpflege und naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung (Förderrichtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz - RLTWN/2015)
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Von 134€/ha bis 444 €/ha
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Sachsen
Anbieter: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Ende Antragstellung: 31.12.2017
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: 5 Jahre Verpflichtungszeitraum
Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist nicht mit anderen Fördermitteln kombinierbar
Antragstellung: Antrag bis zum 15. Mai an das LfULG
Stand vom: 5. August 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.