Förderung der bilateralen Forschungskooperation und des Wissensaustausches für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt die forstliche Forschungszusammenarbeit mit Drittstaaten und die Weitergabe von praxisbewährtem Know-how im Forstbereich. Gefördert werden Maßnahmen in den Förderschwerpunkten bilaterale forstliche Forschungsprojekte, forstwissenschaftlicher Austausch und Projektanbahnung, Wissensweitergabe (in Deutschland und in den Partnerländern). Ziel ist es, die Nutzung der Wälder weltweit auf eine nachhaltige Waldbewirtschaftung umzustellen, um der fortschreitenden Entwaldung und Degradierung des Waldes entgegenzuwirken. Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie im Schwerpunkt Wissensweitergabe auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Vereine, Stiftungen und Verbände der Forstwirtschaft. An bilateralen Forschungsprojekten oder Projekten zum forstwissenschaftlichen Austausch und zur Projektanbahnung muss neben einer Einrichtung mit Niederlassung in Deutschland mindestens ein lokaler Partner aus der jeweiligen Projekt-Zielregion beteiligt werden. Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen einzureichen.

Datenblatt - Förderung der bilateralen Forschungskooperation und des Wissensaustausches für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung 

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland

Anbieter: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Link: Förderung der bilateralen Forschungskooperation und des Wissensaustausches für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung 

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Vorhaben im Ausland: Vorhaben im Ausland werden gefördert

Antragstellung: Projektskizze direkt an die BLE

Stand vom: 22. Juli 2016

 

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