Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - Bürgschaft ohne Bank

Die Förderung besteht in der Übernahme einer Ausfallbürgschaft und kann vor der Festlegung auf eine Hausbank direkt bei der Bürgschaftsbank NRW beantragt werden. Durch die Bürgschaftsübernahme stehen dem Gründer zwei Monate zur Verfügung, um seine Kreditverhandlungen mit der Hausbank abzuschließen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus, Baumschulen und Landschaftsgärtnereien, Existenzgründer sowie Angehörige der Freien Berufe.
Die Bürgschaftsbank hält sich mit einer Frist von zwei Monaten, in der eine Hausbank dem Antrag auf Bürgschaftsübernahme beitreten kann, an ihre Offerte gebunden.

Datenblatt - Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - Bürgschaft ohne Bank

Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Max. 200.000 €, 80 % des Kreditbetrages

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Anbieter: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Link: Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - Bürgschaft ohne Bank

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 15 Jahre

Stand vom: Januar 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.