Nordrhein-Westfalen


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NRW.BANK Elektromobilität


NRW.BANK Gründungskredit


NRW.BANK Universalkredit


NRW/EU-Mikrodarlehen


Meistergründungsprämie NRW


Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)


Hausärzte-Förderrichtlinie


NRW.BANK.Mittelstandskredit


EFRE NRW - Förderwettbewerb START-UP-Hochschul-Ausgründungen


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - Bürgschaft ohne Bank


StarterScheck Handwerk


Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen


NRW.BANK Seed Fonds Initiative


NRW.BANK Venture Fonds


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen


Garantien für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft


NRW.BANK.Finanzierungsbegleitung


NRW.Kreativkredit


NRW.BANK.Seminare


NRW.BANK.Venture Center


win NRW.BANK Business Angels Initiative


NRW SeedCap Digitale Wirtschaft


Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - ExpressBürgschaft


Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft


EFRE NRW – EFRE-Rahmenrichtlinie


ESF-Förderrichtlinie


Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW


Liquiditätshilfen für landwirtschaftliche Betriebe nach Naturkatastrophen


NRW Kreativkredit


NRW.BANK Effizienzkredit


NRW.BANK Innovative Unternehmen


NRW.BANK Mittelstandsfonds


NRW.BANK Spezialfonds


Potentialberatung


Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm - Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe (RWP.NRW 2015)


Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung


NRW.BANK Innovationskredit


Mittelstand innovativ – Innovationsassistent


Mittelstand innovativ – Innovationsgutschein


EFRE NRW – Förderwettbewerb CreateMedia.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb EnergieUmweltwirtschaft.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb Gesundheit.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb IKT.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb LifeSciences.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb MobilitätLogistik.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb NeueWerkstoffe.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb Produktion.NRW


EFRE NRW – Projektaufruf im Förderprogramm EFRE-zdi


EFRE NRW – Klimaschutzwettbewerb EnergieeffizienzUnternehmen.NRW


EFRE NRW – Klimaschutzwettbewerb ErneuerbareEnergien.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb Forschungsinfrastrukturen


Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)


NRW.BANK Ausland Export


NRW.BANK Auslandskredit


Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)


Einzelbetriebliche Beratung


Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-Agrar-Richtlinie)


Förderrichtlinie forst- und holzwirtschaftliche Erzeugnisse (Holz 2015)


Förderung von Agrarumweltmaßnahmen


Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich


Förderung der Fischwirtschaft, Fischerei und Aquakultur


Förderung der Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen


Förderung des ökologischen Landbaus


Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung


Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald


Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse


Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)


Marktstrukturverbesserung


Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz


Zuwendungen für Investitionen zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft


Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung


NRW.BANK Baudenkmäler


Auslandsmesseprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen


Kleingruppenförderprogramm auf Auslandsmessen des Landes Nordrhein-Westfalen


progres.nrw - Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen - Programmbereich Markteinführung


progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich KWK


progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Innovation


progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Wärme- und Kältenetze


NRW.BANK Energieinfrastruktur


NRW/EU KWK-Investitionskredit


Förderrichtlinie Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit


Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen


Zuwendungen in der Gesundheitswirtschaft


Förderung von Kreativität, Innovation und Medienkultur (KIM NRW-EFRE)


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)


BMWE vereinfacht die exist Gründungsförderung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die exist Förderung für Gründungen aus der Wissenschaft deutlich vereinfacht, um den Prozess effizienter, weniger bürokratisch und transparenter zu gestalten.

Das exist Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie fördert wissensbasierte Existenzgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Ziel ist es, den Transfer von Forschungsergebnissen in Deutschland zu stärken und die Verwertung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen zu fördern und Wissenschaftler für die Karriereoption Unternehmer zu qualifizieren.

Die wesentlichen Änderungen umfassen die vollständige Digitalisierung der Anträge, die Reduzierung der benötigten Unterlagen, die Einführung von Pauschalen bei Sachmitteln und die Vereinfachung der Projektregularien. Zudem gibt es eine neue, benutzer*innenfreundliche Website und eine IP-Dealdatenbank, die den Zugang zu Patenten und anderem geistigem Eigentum erleichtert.

Die konkreten Verbesserungen im Überblick

  • Digitalisierung: Die Antragstellung und Bescheiderteilung erfolgen nun vollständig digital, was das Schriftformerfordernis abschafft.
  • Weniger Bürokratie: Die Anzahl der Antragsformulare für das exist Gründungsstipendium wurde halbiert und der Umfang des Ideenpapiers reduziert.
  • Pauschalen: Sachmittel können im exist Gründungsstipendium und bei exist Women pauschal beantragt und abgerechnet werden, wodurch Einzelbelege nicht mehr eingereicht werden müssen.
  • Vereinfachte Projektdurchführung: Die Auflagen und Meilensteine während der Projektlaufzeit wurden in den Förderlinien exist Gründungsstipendium und exist Forschungstransfer reduziert.
  • Erhöhte Transparenz: Eine neue, nutzer*innenfreundlichere Website und eine klare Kommunikation der Anforderungen sollen den Prozess für Gründer*innen vereinfachen und beschleunigen.
  • IP-Dealdatenbank: Eine neue Datenbank erleichtert den Zugang zu geistigem Eigentum wie Patenten, die für wissenschaftsbasierte Gründungen oft essenziell sind.

Mehr Infos zur exist Gründungsförderung gibt’s hier

Fördermittelberatung: Förderlust statt -frust

Sechs Alarmsignale bei der Berater*inwahl, die du kennen und beherzigen solltest.

Fördermittel sind für viele Unternehmen ein entscheidender Faktor für Wachstum und Innovation. Die Beantragung von Fördermitteln kann jedoch ein steiniger Weg sein, wenn man die falsche Berater*innenwahl trifft. Hier sind sechs Alarmsignale, auf die du bei der Berater*innenwahl achten solltest.

1. Der/die Berater*in hat seinen/ihren Sitz im Ausland

Es gibt keinen logischen Grund, warum ein Beratungsunternehmen, das in Deutschland tätig ist, seinen Sitz im Ausland haben sollte. In einem kürzlichen Fall fiel eine Schweizer Beratungsfirma negativ auf, indem sie deutsche Kund*innen vorausbezahlt und dann sogenannte Phantasieprojekte lieferte. Der Rechtsweg gegen solche Praktiken ist im Ausland wesentlich komplizierter und oft mit hohen Kosten verbunden.

2. Verbiegen der Projektbeschreibungen

Ein weiteres Warnsignal ist, wenn Berater*innen die Projektbeschreibungen so verändern, dass sie die Innovationsanforderungen erfüllen, auch wenn sie nicht mehr dem eigentlichen Ziel entsprechen. Diese unseriöse Praxis kann Geschäftsführern schlaflose Nächten bereiten, da im Falle einer Prüfung das gesamte Konstrukt schnell zusammenfallen kann. Ein(e) vertrauenswürdige(r) Berater*in sollte klar kommunizieren, wenn ein Projekt nicht förderfähig ist.

3. Vorauskasse und unklare Verrechnungsmodalitäten

Seriöse Berater*innen arbeiten in echter Partnerschaft und sind 100 Prozent erfolgsabhängig bei der Beantragung von Fördermitteln. Dubiose Zahlungsmodalitäten, wie Vorauskasse oder verwirrende Tagessätze, sind ein Warnsignal. Insbesondere bei der Forschungszulage ist eine Vorauskasse ein Warnsignal.

4. Fehlende Referenzen oder Erfahrung

Berater*innen ohne klare Referenzen oder nachweisliche Erfahrung in der Fördermittelbranche sollten skeptisch betrachtet werden. Unternehmen sollten nach konkreten Beispielen für erfolgreich abgeschlossene Projekte fragen und versuchen, mit früheren Kund*innen des/der Berater*in zu sprechen, um ihre Erfahrungen zu verstehen. Überzeugen durch Zeug*innen ist auch hier das Motto.

5. Versprechungen ohne klare Grundlage

Einige Berater*innen könnten unrealistische Versprechungen machen, um Kund*innen zu gewinnen. Solche unseriösen Versprechungen könnten etwa garantierte Erfolgsquoten oder überhöhte Fördermittelbeträge beinhalten. Seriöse Berater*innen setzen realistische Erwartungen und erklären, wie sie zu ihren Schlussfolgerungen gekommen sind.

6. Undurchsichtige Verträge

Wenn der Vertrag mit dem/der Berater*in unklar ist oder versteckte Gebühren und Klauseln enthält, ist dies ein ernstes Warnsignal. Ein transparenter Vertrag sollte alle Dienstleistungen, Gebühren und Verantwortlichkeiten klar definieren.

Fazit

Die Wahl des/der richtigen Berater*in für Fördermittel ist entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Es gilt: Vergleiche die Angebote verschiedener Fördermittelberatungen. Durch die Beachtung der obengenannten Alarmsignale kannst du eine fundierte Entscheidung treffen und dich bestmöglich vor Enttäuschungen und hohen Folgekosten schützen.

EXIST-Gründungsstipendium

Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt gründungsinteressierte Studierende, Absolvent*innen und sowie Wissenschaftler*innen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

EXIST unterstützt seit 1998 erfolgreich Gründungsnetzwerke, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Seit 2000 unterstützt EXIST außerdem Hochschulabsolvent*innen, Wissenschaftler*innen und Studierende bei der Entwicklung ihrer Gründungsvorhaben mit finanziellen Zuschüssen und Know-how.

Das EXIST-Gründungsstipendium auf einen Blick

Die Gründungsteams (bis max. drei Personen – bei Studierenden gilt: zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen diese mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, wobei das Team nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen darf) erhalten für die Dauer von 12 Monaten ein EXIST-Gründungsstipendium, um einen Businessplan auszuarbeiten und sich mit Unterstützung ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung auf ihre Unternehmensgründung vorzubereiten. Förderfähig sind zudem Hochschulabsolvent*innen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).

Wesentliche Voraussetzung für das EXIST-Gründungsstipendium ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt. Auch Dienstleistungen werden unter diesen Voraussetzungen gefördert.

In welchem Umfang wird mithilfe des EXIST-Gründungsstipendiums gefördert?

Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:

  • Promovierte Gründer*innen 3.000 Euro/Monat
  • Absolvent*innen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro/Monat
  • Technische/r Mitarbeiter*in 2.000 Euro/Monat
  • Studierende 1.000 Euro/Monat
  • Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind

Sachausgaben:

  • bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)

Coaching:

  • 5.000 Euro

Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.

Beispiele von erfolgreich EXIST-geförderten Gründungen findest du auf unserer Website unter https://t1p.de/ektah und https://t1p.de/o4qfb

Alle Informationen zum EXIST-Gründungsstipendium inkl. einem Handbuch gibt es hier als PDF-Downloads.

EXIST: Starthilfe für Innovation

Damit aus Ideen erfolgreiche Produkte und Geschäftsmodelle werden, ist häufig Unterstützung vonnöten. Hier setzt die staatliche EXIST-Förderung an, die Talenten aus der Wissenschaft finanzielle Hilfe und kompetente Beratung bietet. Wichtig auch: Investor*innen, Partner*innen und Kund*innen gegenüber wirkt sie wie ein Gütesiegel für Innovation, Unternehmer*innengeist und Zukunftspotenzial.

Mehr als 25.000 Erfindungen aus Deutschland registrierte das Europäische Patentamt im Jahr 2024, nur aus den USA kamen mehr. Fest steht: Speziell im wissensbasierten Innovationsökosystem entstehen hierzulande täglich wegweisende Neuerungen. Um ihnen den Weg in die Märkte zu ebnen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), bereits 1998 das EXIST-Programm ins Leben gerufen. Seither unterstützt es Hochschulabsolvent*innen, Wissenschaftler*innen und Studierende bei Vorbereitung und Umsetzung ihrer Unternehmensgründungen.

Ziya

DatenLabel bereitet als technischer Dolmetscher Rohdaten für KI-Projekte auf: So entstand im vergangenen Jahr in Dortmund die Ziya GmbH. „Schon die Bewerbung für das EXIST-Gründungsstipendium war für uns ein wichtiges Training. Mit dem Stipendium selbst konnten wir dann die Personal- und Sachkosten der Anfangszeit finanzieren, uns auf die Professionalisierung unserer in der Forschung entstandenen Idee konzentrieren und unser Start-up auf den Weg bringen“, berichtet Geschäftsführer Haris Yalcinkaya, der die Ziya GmbH gemeinsam mit seinen Co-Geschäftsführern Enes Arpaci und Ilirjan Bytyqi gegründet hat. „Aus eigener Kraft hätten wir das nicht geschafft.

Hätten wir nämlich nebenbei in regulären Jobs Geld verdienen müssen, wären wir heute nicht schon so weit: Mit DatenLabel haben wir ein Produkt aufgebaut, das bereits an der Schwelle zur Marktreife steht“, so Yalcinkaya.

Derzeit läuft die Pilotphase – erste zahlende Kund*innen testen die verschiedenen Bausteine der neuen DeepTech-Lösung. Die KI-Pipeline ermöglicht es, ihre Rohdaten so aufzubereiten, dass sie von künstlicher Intelligenz effizient und erfolgreich verarbeitet werden können. Über verschiedene Datentypen hinweg können Fehler so detektiert, Datenschätze identifiziert und gehoben werden. „Setzt sich die aktuelle Dynamik fort, steht einer zügigen und zugleich organischen Skalierung nichts im Wege“, so Yalcinkaya.

Gründungszuschuss

Step-by-Step: Wir zeigen, wie du in 10 Schritten zum begehrten Gründungszuschuss kommst.

Schritt 1 zum Gründungszuschuss

Lass dich nicht von den Aussagen der Arbeitsagentur einschüchtern!

Diese wollen dich von einer Antragstellung abhalten. Wenn du einen guten Businessplan vorlegst, wirst du die Förderung in der Regel erhalten. Hol dir aber vorab Infos ein, wie restriktiv die Arbeitsagenturen aktuell den Gründungszuschuss vergeben. Auskunft geben Gründerberater*innen, Startcenter, Kammern. 

Neues Fördermittel: Aufstiegs-BAföG

Seit dem 1. August 2016 gelten das neue AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) und das neue Fördermittel Aufstiegs-BAföG. Dieses löst das seit 1996 bestehende Meister-BAföG ab. Lesen Sie, warum das neue Fördermittel vor allem für Unternehmensgründer attraktiv ist.

Schon das Meister-BAföG war eine Erfolgsgeschichte: Seit 1996 hat es mehr als 1,7 Mio. Menschen zu einer Weiterbildung verholfen, fast 560 Mio. Euro wurden hierfür vom Bundesministerium für Bildung und Forschung investiert. Das neue Förderprogramm ist noch breiter aufgestellt und bietet deutlich höhere Förderbeiträge.

Wirtschaftspolitisch ist das Ziel des Förderinstruments die Verbesserung der Gleichberechtigung von akademischer und beruflicher Ausbildung. Wer eine Fortbildung zum Meisterabschluss bzw. Fachwirt, Landwirtschaftsmeister, geprüftem Erzieher oder Betriebswirt anstrebt, soll mit einem Hochschulabsolventen gleichgestellt werden.

Wer bekommt das Aufstiegs-BAföG?

Für das Aufstiegs-BAföG gilt im Gegensatz zum studentischen BAföG keine Alters-Höchstgrenze. Jeder, der sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet, kann vom Aufstiegs-BAföG profitieren.  

Zu den geförderten Abschlüssen zählen z.B. der Handwerks- und Industriemeister, der geprüfte Erzieher, der Techniker, Fachkaufmann, Betriebswirt oder eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen. Auch Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss können die AFBG-Förderung erhalten.  

Ebenfalls berechtigt sind Antragsteller mit Bachelorabschluss oder vergleichbarem Hochschulabschluss, sofern sie keinen höheren Abschluss besitzen. Und auch Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, sind u.U. förderberechtigt.  

Wichtig ist: Die Voraussetzungen der Fortbildungsordnung für die Zulassung zu Prüfungen müssen im Einzelfall erfüllt sein. 

ERP-Gründerkredit 2024 – alles Wissenswerte über StartGeld

ERP-Gründerkredit – StartGeld: Welches sind die Antragsvoraussetzungen und welche Eckpunkte gelten im Jahr 2024?

Seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden zinsgünstige Förderdarlehen gewährt, die Existenzgründerinnen und -gründern und jungen Unternehmen den Einstieg erheblich vereinfachen. Während der ERP-Gründerkredit – Universell im Jahr 2024 nicht mehr zur Auswahl steht, kann das Förderprodukt StartGeld unverändert genutzt werden. Doch was sind die Antragsvoraussetzungen und welche Eckpunkte gelten im Jahr 2024?

Wer wird mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld gefördert?

Von dem ERP-Gründerkredit – StartGeld können Existenzgründer einschließlich Freiberufler, Unternehmensnachfolger und kleine Unternehmen profitieren. Auch wer ein junges Unternehmen festigen möchte, kann von den Vorteilen des Förderprodukts profitieren, sofern die Aufnahme der Geschäftstätigkeit nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Geschäftsführer, die sich an einem Unternehmen beteiligen möchten, gehören ebenfalls zu den Antragsberechtigten. Ausgeschlossen von der Förderung sind mittlere und große Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und mehr als 10 Millionen Euro Umsatz sowie Sanierungsfälle und insolvenzreife Unternehmen. Auch Unternehmen aus der Landwirtschaft und Fischerei sind nicht förderberechtigt.

Nicht nur den Ausgeschlossenen steht es frei, sich das Startkapital für die Existenzgründung anderweitig zu beschaffen. Oftmals leisten Familienangehörige und Freunde Unterstützung bei der Unternehmensgründung, indem sie Eigenmittel bereitstellen. Manche Start-up-Unternehmen basieren auf langjährigen Ersparnissen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit. Mit etwas Glück können unter Umständen Online Wetten dabei helfen, die notwendigen finanziellen Mittel aufzubringen. Von Fußball über Handball bis hin zu Motorsport kann auf die verschiedensten Sportarten gewettet werden. Einige etablierte Unternehmer nutzen die Teilnahme an Online Wetten, um sich vom Geschäftsalltag zu erholen.

Maximale Kredithöhe und was gefördert wird

Bis zu 125.000 Euro können im Rahmen des Förderprodukts für die Gründung und den Betrieb eines Unternehmens in Anspruch genommen werden. Zu den förderfähigen Investitionen zählen die Anschaffung von Maschinen, Anlagen, EDV, Grundstücken und Gebäuden, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Einrichtungsgegenstände, immaterielle Investitionen wie Patente und Lizenzen sowie Software. Darüber hinaus umfasst das Förderprogramm Betriebsmittel, die zur Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes erforderlich sind, einschließlich liquider Mittel, Personalkosten, Mieten, Marketingaufwendungen, Messeteilnahmen und Beratungskosten. Auch die Finanzierung von Material- und Warenlagern sowie der Kauf eines Unternehmens oder von Anteilen an einem Unternehmen, verbunden mit der Übernahme einer Geschäftsführungsfunktion, gehören zu den förderfähigen Maßnahmen.

Für das Förderprodukt gibt es jedoch spezifische Ausschlüsse. Nicht förderfähig sind Baumaßnahmen für „Betreutes Wohnen“, sogenannte In-Sich-Geschäfte wie der Erwerb eigener Gesellschaftsanteile, Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter sowie Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.

Ablauf – der Weg zum zinsgünstigen Kredit

Die Kreditbeantragung geschieht über eine Hausbank, wie eine Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank, nicht direkt bei der KfW. Durch die Vorabnutzung des KfW-Förderassistenten lässt sich der Antrag effektiv vorbereiten, was das Bankgespräch zielgerichteter und schneller macht. Finanzierungspartner treffen eigenständig die Entscheidung, ob sie einen Kreditantrag unterstützen. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, steht es frei, sich an einen anderen Finanzierungspartner zu wenden.

Die KfW überprüft die eingereichten Dokumente und trifft eine Entscheidung bezüglich der Förderung. Bei einer Zusage kommt es zum Abschluss des Kreditvertrags. Der Kredit steht zur Auszahlung bis zu 9 Monate nach Erhalt der Zusage bereit. In der anfänglichen tilgungsfreien Phase fallen lediglich Zinszahlungen an. Anschließend werden regelmäßige Monatsraten, bestehend aus Tilgung und Zinsen auf den ausstehenden Kreditbetrag, fällig. Eine vorzeitige vollständige oder teilweise Rückzahlung des Kredits ist möglich, wobei hierfür eine Vorfälligkeitsgebühr anfällt. Die Rückführung des Kredits erfolgt über die Hausbank, wobei die Kreditnehmer mit ihrem persönlichen Vermögen haften.

Young Innovators: Messeförderung für Start-ups 2024

Mit diesen Zuschüssen können Firmengründer*innen und Jungunternehmer*innen 2024 bei einer Messebeteiligung in Deutschland rechnen. Über 70 Messen stehen zur Wahl.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat für das Förderprogramm Young Innovators über 70 Messen ausgewählt. Der Dachverband der deutschen Messewirtschaft AUMA hat die Messen jetzt auf seiner Website www.auma.de veröffentlicht.

Die Unterstützung richtet sich an junge Firmen aus Industrie, Handwerk oder technologieorientierten Dienstleistungsbereichen. Gefördert wird die Teilnahme an einem Firmengemeinschaftsstand „Innovation made in Germany“ auf Messen aller Branchen. Die Förderung umfasst unter anderem eine bis zu 60-prozentige Erstattung von Standmiete und Standbaukosten bei der Beteiligung als Aussteller an einem Gemeinschaftsstand.

Das Messeprogramm für junge, innovative Unternehmen aus Deutschland gibt es seit 2007. Ziel des Programms ist es, die Vermarktung und insbesondere den Export neuer Produkte und Verfahren von Unternehmen aus Deutschland zu unterstützen. Die dafür nötige Richtlinie hat das Bundeswirtschaftsministerium jetzt bis mindestens 2028 verlängert. Erstmals wurde die Förderung für fünf Jahre festgesetzt, der längste Zeitraum bisher.

Es gilt: Start-ups und Gründer*innen können Messeförderung in Anspruch nehmen. Eine Übersicht aller relevanten Messen 2024, die Förderbedingungen sowie Antragsformulare stehen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und beim AUMA zur Verfügung.

Start-up-Fördermittel Forschungszulage

Mithilfe der Forschungszulage können sich Start-ups ihre Personalkosten vom Staat fördern lassen – auch rückwirkend. So geht’s.

Geld bedeutet vor allem für junge Unternehmen Zeit. Zeit, um eine Idee weiterzuentwickeln. Zeit, um weitere Kund*innen zu finden. Zeit, um in die Gewinnzone zu kommen. Doch gerade Start-ups profitieren bisher kaum von der Projektförderung durch Land, Bund oder EU und machen sich deshalb oft abhängig von Investor*innen.

Mit der Forschungszulage wird ein Viertel der Entwicklung finanziert

Doch seit Anfang 2020 gibt es die sogenannte Forschungszulage, die Gründer*innen sogar noch rückwirkend für die beiden vergangenen Jahre beantragen können. Im Prinzip fördert der Bund damit die Personalkosten von Mitarbeitenden in der Forschung und Entwicklung mit 25 Prozent. Davon profitieren besonders Start-ups, IT-Unternehmen und Betriebe, die mit hohem Personalaufwand schnell ihre Produkte entwickeln, weil sie agil arbeiten und während der Entwicklung kurzfristig auf erweiterte oder zusätzliche Kund*innenwünsche reagieren müssen. Eines der Unternehmen ist Enlyze aus Aachen, das mit seiner Software – einer Art BI Tool für die Fertigung – Maschinen und Anlagen fünf bis 15 Prozent effektiver macht.

Forschungszulage vs. klassische Projektförderung

Vorteile der Forschungszulage gegenüber der klassischen Projektförderung sind: Die Anforderungen an die Innovationsprojekte sind geringer, denn sie beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen müssen. Zudem ist die Beantragung relativ unbürokratisch und schnell abgeschlossen – die Firmen wissen meist nach drei Monaten, woran sie sind. So stehen den Aachenern für 2020 zwar nur knapp 42.000 Euro zu, denn es gab in dem Jahr andere Förderungen und weniger Entwicklungsaufwand. Allerdings wird sich die Summe für das vergangene und das aktuelle Jahr deutlich erhöhen, schätzt Geschäftsführer Henning Wilms. Der Seniorberater des Förder-Verstehers PFIF Paul Freyberg berechnet, dass mehr als 750.000 Euro Lohnkosten pro Jahr geltend gemacht werden können. Das entspricht rund 190.000 Euro Förderung, die mit der Unternehmenssteuer verrechnet werden können oder ausbezahlt werden.

2018 gründete der inzwischen 32-jährige Wilms mit drei Kollegen von der Uni Aachen Enlyze. Die Wirtschaftsingenieure überlegten schon während des Studiums, wie man Daten aus Produktionsanlagen gewinnen kann, die in der Regel aus unterschiedlichen Maschinengenerationen sowie von verschiedenen Hersteller*innen stammen, wie man dann die Daten aufbereitet und verknüpft, um letztlich die Effizienz der Produktion zu steigern und die Ausschussquote zu verringern. „Weil wir mit unseren Modulen eine Komplettlösung anbieten, liefern wir den Produktionsleitern innerhalb weniger Tage verwertbare Informationen“, sagt der Chef von 22 Mitarbeitern. Das Shopfloor-BI kann allen Unternehmen nutzen, die mit Endlos-Werkstoffen arbeiten, also Papierindustrie, Hersteller*innen von Baustoffen, Kunststoff-, Textil- oder Verpackungsindustrie. „Unsere bisher knapp 20 Kund*innen steigern ihre Fertigungseffektivität so, dass sie im Jahr zwei Wochen früher in die Ferien gehen könnten, oder eben einen höheren Produktionsoutput erzielen.“

Der Kontakt zu PFIF – Partner für Innovation und Förderung – entstand durch ein Netzwerk. Die Umsetzung lief sehr effizient. „Wir haben drei Fragebögen bekommen. Um alles Weitere hat sich Paul Freyberg gekümmert“, so Henning Wilms, der von der strukturierten Herangehensweise, schnellen Antworten und pragmatischen Lösungen beeindruckt ist: „Wir können uns auf unser Kerngeschäft konzentrieren und sind nicht durch bürokratisches Anträgeschreiben und Kosten abrechnen abgelenkt“.

Das ist die Forschungszulage

Unternehmen können 25 Prozent der projektbezogenen Personalkosten in der Forschung und Entwicklung geltend machen. Zudem werden Entwicklungsaufträge an andere Firmen mit 15 Prozent berücksichtigt. Die maximale Förderung pro Jahr beträgt eine Million Euro entspricht, die mit der Unternehmenssteuer verrechnet oder bei Überschreiten der Steuerlast ausbezahlt wird.

Vorteile der Forschungszulage

  • Die Anforderungen an die FuE-Projekte sind geringer als bei der Projektförderung und beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen.
  • Die Anträge werden schneller genehmigt – in der Regel in weniger als drei Monaten.
  • Es ist möglich, rückwirkend eine Förderung von Projekten ab 2020 zu erhalten.
  • Es besteht nach der Zusage ein Rechtsanspruch auf den Erhalt der finanziellen Mittel besteht. Damit ist die Forschungszulage für Unternehmen besonders gut planbar.

Hier findest zu weitere Infos zur Inanspruchnahme und Beantragung der Forschungszulage

Berlin

Berlin Innovativ


Berlin Start


Berlin Kredit


Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien Pro FIT/Frühphase 1


Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien Pro FIT/Frühphase 2


Mikrokredit aus dem KMU-Fonds


KMU-Fonds - Gründungs- und Wachstumsdarlehen


KMU-Fonds - Wachstumsdarlehen


Coaching BONUS


Coaching in der Vorgründungsphase


Existenzgründungen im Handwerk (Meistergründungsprämie)


Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)


Bürgschaft ohne Bank (BoB)


Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg - Kredit 


Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg - Leasing 


Mittelständisches Beteiligungsprogramm


Berlin Mittelstand 4.0


Berlin Kapital


Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft - Landesbürgschaftsrichtlinien


Garantien der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg für Beteiligungen


Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen


IBB-Wachstumsprogramm – Kooperationsdarlehen für den Mittelstand


Liquiditätshilfen BERLIN


Potenzialberatung im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe


Venture Capital Fonds Technologie Berlin


Venture Capital (VC) Fonds Kreativwirtschaft Berlin


Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen


Förderung der Internationalisierung von KMU durch Markterschließung im Ausland und Teilnahme an Messen im In- und Ausland (M2)


Programm für Internationalisierung – Förderung von KMU-Projekten (PfI-KMU)


Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE)


Beschäftigung von Innovationsassistenten


Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“


Transfer Bonus - Technologie-, Wissens- und Designtransfer 


Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH


Hauptstadtkulturfonds


Innovationsförderung des Medieninnovationszentrums Babelsberg (MIZ) 


Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur - INP II (VV INP 2016) 


Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT)


Berufswegplanung mit Frauen


Brandenburg

Brandenburg-Kredit Gründung


ProFIT Brandenburg (Zuschuss)


ProFIT Brandenburg (Darlehen)


Gründung innovativ


Bürgschaft ohne Bank (BoB)


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Brandenburg


Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand


BFB Wachstumsfonds Brandenburg


Frühphasen- und Wachtumsfonds


Brandenburg-Kredit Innovativ mit Haftungsfreistellung


Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum


Brandenburg-Kredit für den Mittelstand (BKM)


Brandenburg-Kredit Mezzanine II


Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe


Garantien durch die Bürgschaftsbank Brandenburg


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G) - Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)


ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand


Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta)


Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen


Förderung der Internationalisierung von KMU durch Markterschließung im Ausland und Teilnahme an Messen im In- und Ausland (M2)


Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)


Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau


Förderung von erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Versorgungssicherheit (RENplus)


Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen


Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei


Förderung der Flurbereinigung (FlurbFördRichtlinie)


Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER


Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen (Forst-RL)


Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und Erhaltung der Kulturlandschaft (KULAP 2014)


Zuwendungen aus der Fischereiabgabe


Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH


GAP-Finanzierung Film


Innovationsförderung des Medieninnovationszentrums Babelsberg (MIZ)


Brandenburger Innovationsfachkräfte


Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“


Innovationen brauchen Mut (IbM)


Meistergründungsprämie Brandenburg


Mikrokredit Brandenburg


Hessen

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen/Gründung (ERP)


Hessen Kapital I + II


Hessen-Mikrodarlehen


Gründungs- und Mittelstandsförderung - Existenzgründungsberatung, Unternehmensberatung, Coaching und Check-Ups


Bürgschaft ohne Bank (BoB)


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen


Express-Bürgschaften


Handwerksbeteiligungen


Mittelhessenfonds


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Hessen


Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft


Förderung der regionalen Entwicklung - Betriebliche Investitionen


Kapital für Kleinunternehmen


Kombi-Programm Bürgschaft und Beteiligung


Wachstums- und Innovationsbeteiligungen


Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) - Wachstum Investitionen


Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) – Wachstum Betriebsmittel


Innovationskredit Hessen


Gründungs- und Mittelstandsförderung – Länderspezifisches Marktberatungsprogramm Hessen


Gründungs- und Mittelstandsförderung – Beteiligung an Messen und Ausstellungen


Innovationsförderung - Elektromobilität


Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes


Hessen ModellProjekte


LOEWE – Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz


Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten


Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) – Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)


Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) – Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)


Förderung der ländlichen Entwicklung


Forstliche Förderung


Hessisches Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein


Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM)


Hessisches Programm für Ausgleichzahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ)


Marktstrukturförderung


Hessische Film- und Fernsehförderung (HessenFilm)


Innovationsförderung


Gründungs- und Mittelstandsförderung - Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen


Innovationsförderung – Innovative Unternehmensneugründungen


Innovationskredit Hessen


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) 


Hamburg

Gründung von Kleinstunternehmen durch Erwerbslose (Hamburger Kleinstkreditprogramm)


Hamburg-Kredit - Gründung und Nachfolge


InnoRampUp


Hamburger Weiterbildungsbonus 2020


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg


BG-Start!


Beteiligungskapital der BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH


Innovationsstarter Fonds Hamburg II (IFH II) – Beteiligungskapital für junge innovative Unternehmen


Hamburg-Kredit Innovation


Avale für die Filmwirtschaft


Energiewende in Unternehmen - Beratungsleistungen


Energiewende in Unternehmen – Intelligente Einbindung von Unternehmen in die Energieversorgung


Filmförderung


Hamburg-Kredit Global


Hamburg-Kredit Wachstum


Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg


Erneuerbare Wärme


Klimaschutzkredit für kleine und mittlere Unternehmen


Unternehmen für Ressourcenschutz (UfR)


Förderung der Gesundheitswirtschaft


Programm für Innovation (PROFI)


Elbkulturfonds


Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse


Förderung markt- und standortangepasster Landbewirtschaftung


Investive Agrarförderung - Agrarinvestitionsförderprogramm


Investive Agrarförderung - Investitionen zur Diversifizierung


Maßnahmen der ländlichen Entwicklung