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Bürgschaft ohne Bank (BoB)
Ausfallbürgschaft zur Erleichterung der Kreditverhandlung mit den Banken. Die Zusage der Bürgschaftsbank besteht für 2 Monate, in dieser Zeit können die Gespräche mit den Banken geführt werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen.
Datenblatt - Bürgschaft ohne Bank (BoB)
Typ der Förderung (mehr Infos): ALG I-Bezieher, ALG II-Bezieher, Arbeitnehmer, Franchisenehmer, Hausfrau/mann, Migrant, Rentner, Reisegewerbler, Schüler, Selbständiger, Student/Hochschulangestellter, Unternehmens-Nachfolger, Sonstiger
Fördersumme: Max. 400.000 €, max. 80% des Kredits
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Brandenburg
Anbieter: Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
Link: Bürgschaft ohne Bank (BoB)
Zweck der Förderung (mehr Infos): 0, 1188
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: 2 Monate
Stand vom: Februar 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.