Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Ausfallbürgschaft zur Erleichterung der Kreditverhandlung mit den Banken. Die Zusage der Bürgschaftsbank besteht für 2 Monate, in dieser Zeit können die Gespräche mit den Banken geführt werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen.

Datenblatt - Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Typ der Förderung (mehr Infos): ALG I-Bezieher, ALG II-Bezieher, Arbeitnehmer, Franchisenehmer, Hausfrau/mann, Migrant, Rentner, Reisegewerbler, Schüler, Selbständiger, Student/Hochschulangestellter, Unternehmens-Nachfolger, Sonstiger

Fördersumme: Max. 400.000 €, max. 80% des Kredits

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Brandenburg

Anbieter: Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH

Link: Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Zweck der Förderung (mehr Infos): 0, 1188

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: 2 Monate

Stand vom: Februar 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.