Brandenburg


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Brandenburg-Kredit Gründung


ProFIT Brandenburg (Zuschuss)


ProFIT Brandenburg (Darlehen)


Gründung innovativ


Bürgschaft ohne Bank (BoB)


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Brandenburg


Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand


BFB Wachstumsfonds Brandenburg


Frühphasen- und Wachtumsfonds


Brandenburg-Kredit Innovativ mit Haftungsfreistellung


Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum


Brandenburg-Kredit für den Mittelstand (BKM)


Brandenburg-Kredit Mezzanine II


Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe


Garantien durch die Bürgschaftsbank Brandenburg


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G) - Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)


ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand


Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta)


Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen


Förderung der Internationalisierung von KMU durch Markterschließung im Ausland und Teilnahme an Messen im In- und Ausland (M2)


Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)


Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau


Förderung von erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Versorgungssicherheit (RENplus)


Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen


Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei


Förderung der Flurbereinigung (FlurbFördRichtlinie)


Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER


Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen (Forst-RL)


Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und Erhaltung der Kulturlandschaft (KULAP 2014)


Zuwendungen aus der Fischereiabgabe


Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH


GAP-Finanzierung Film


Innovationsförderung des Medieninnovationszentrums Babelsberg (MIZ)


Brandenburger Innovationsfachkräfte


Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“


Innovationen brauchen Mut (IbM)


Meistergründungsprämie Brandenburg


Mikrokredit Brandenburg


NOI Techpark – ein europäischer Playground of Opportunities

2017 an den Start gegangen, ist der in Südtirol beheimatete NOI Techpark ein synergiereicher Mikrokosmos aus Universität, Forschung, Unternehmen und Start-ups und hat sich als eine All-in-one-Anlaufstelle etabliert, die man in dieser Form europaweit kaum ein weiteres Mal findet. Mehr zum Selbstverständnis und den vielschichtigen Aktivitäten des NOI Techpark erfahren wir im Interview mit Pia-Maria Zottl, der Leiterin des Incubators im NOI.

StartingUp: NOI Techpark ist Südtirols Innovationsviertel. Was kann man sich darunter genau vorstellen?

Pia-Maria Zottl: Stellen Sie sich einen Ort vor, an dem Ideen kurze Wege haben. Auf dem Gelände einer ehemaligen Aluminiumfabrik in Bozen wächst seit 2017 Südtirols Wissenschafts- und Technologiepark, der NOI Techpark. Hier arbeiten und forschen aktuell 2.400 Start-upper, Unternehmerinnen, Lehrende und Studierende. Hier wird täglich Wissen geteilt und gemeinsam an Lösungen für eine lebenswerte Zukunft gefeilt. Der Name NOI ist dabei Programm. Er steht für Nature of Innovation und verkörpert die Art, wie wir Innovation verstehen und leben: keine Innovation zum Selbstzweck, sondern eine, die eine positive Wirkung auf Mensch und Umwelt hat.

StartingUp: Was macht Bozen als Innovationsstandort so besonders?
Pia-Maria Zottl: Wir liegen in Südtirol an einem strategisch wichtigen Dreh- und Angelpunkt zwischen Italien und dem DACH-Raum und an der Achse zweier starker Start-up-Ökosysteme in Europa: München und Mailand. Bozen war schon immer ein zentraler Knotenpunkt zwischen Nord und Süd. Und genauso ist NOI ein strategischer Knotenpunkt zwischen Forschung und Unternehmen. Hier kommen die richtigen Partner schnell zusammen und arbeiten unkompliziert miteinander. Jungunternehmen aus dem deutschen Raum finden im NOI die nötigen Netzwerke und Rahmenbedingungen für den Sprung in den italienischen Markt und umgekehrt. Und wir sind auch ein Tor zu Europa, wenn es darum geht, passende Forschungs- oder Industriepartner zu finden und EU-Förderungen für die eigene Geschäftsidee zu mobilisieren.

StartingUp: Was bieten Sie Gründerinnen und Gründern, was diese anderswo nicht finden, sprich was unterscheidet NOI von anderen Gründerzentren?

Pia-Maria Zottl: Wir sind mehr als ein reines Gründerzentrum. Der NOI Techpark ist ein synergiereicher Mikrokosmos aus Universität, Forschung, Unternehmen und Start-ups. Eine All-in-one-Anlaufstelle, die enorme Vorteile bringt und ein Unikum ist, das man anderswo in Europa in dieser Form nicht so leicht findet. Zudem haben Gründerinnen und Gründer im NOI Techpark Zugriff auf Know-how und Forschungslabore in Feldern wie grüne Technologien, Lebensmittel und Gesundheit, Digital und Automation in Industrie und Landwirtschaft. Dieser Mischung ist es zu verdanken, dass NOI immer mehr zu einem internationalen Anziehungspunkt für innovationswillige Start-ups, Scale-ups und Spin-offs wird. Teams arbeiten hier Tür an Tür mit Forschungsgruppen und Fachleuten unterschiedlichster Branchen. Pilotprojekte, Prototypen oder Nutzerfeedback lassen sich so viel schneller organisieren. Start-ups können ihre Produkte in einem unserer 70 Labore testen, mit passenden Forschungspartnern verfeinern und zugleich den Marktzugang mit potenziellen Kunden vorbereiten. Kurz gesagt: Wir sind ein wahrer „playground of opportunities“.

StartingUp: Wie viele Start-ups betreuen Sie und welche Themen und Branchen sind vorherrschend?

Pia-Maria Zottl: Aktuell betreuen wir 43 Start-ups, fünf davon haben wir erst vor wenigen Wochen aufgenommen. Im NOI dominieren, wie bereits erwähnt, besonders die Technologiefelder Green, Food & Health, Digital und Automotive & Automation. Der NOI Techpark hat sich in diesen Bereichen eine hohe Glaubwürdigkeit aufgebaut, weshalb viele Start-ups in diesen Sektoren angesiedelt sind. Besonders KI-gestützte Lösungen, etwa im Agrarbereich, stehen im Trend. Nachhaltige Innovationen und der Fokus auf Kreislaufwirtschaft sind ebenfalls stark vertreten, was den regionalen Bezug zur Natur und den Ressourcen Südtirols widerspiegelt. Ein ganz großes Thema ist schließlich die Lebensmittelfermentation. Darin haben wir hier im NOI ein international anerkanntes Know-how, dank des ICOFF – International Centre on Food Fermentations und mehrerer Forschungsgruppen und Unternehmen. Start-ups wie Looops, das eine Zuckeralternative aus fermentierten Lebensmittelnebenprodukten entwickelt, haben sich genau aus diesem Grund im NOI angesiedelt und profitieren vom Wissen und dem vorhandenen Netzwerk.

StartingUp: Was bieten Sie Start-ups, die sich im NOI Techpark ansiedeln?

Pia-Maria Zottl: Wir begleiten Gründerinnen und Gründer ganzheitlich – von der ersten Validierung bis zum Skalierungsschub. Unsere drei aufeinander aufbauenden Programme führen zielgerichtet durch die wichtigsten Phasen der Unternehmensentwicklung: Wir schärfen Problem-/Solution- und Product-/Market-Fit, entwickeln gemeinsam belastbare Geschäftsmodelle und bereiten Teams systematisch auf Wachstum und Markteintritt vor. Ergänzt wird das durch ein starkes Alumni-Format sowie Initiativen wie Female Founders, die spezifisch auf weibliche Start-ups zugeschnitten sind, und Future Founders, die Nachwuchs-Talente früh abholen sollen. Zu unserem Service-Portfolio gehören Performance-Analysen, individuelle Coachings und Mentorings mit erfahrenen Unternehmern und Expertinnen, Workshops und Academies zu Themen von Go-to-Market bis Finanzierung – und vor allem der direkte Zugang zu einem außergewöhnlich dichten Netzwerk aus Forschung, Industrie, Universität und Investoren.

EXIST-Women

Das Förderprogramm EXIST-Women unterstützt gründungsinteressierte Studentinnen, Absolventinnen, Wissenschaftlerinnen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie gründungsinteressierte Frauen mit oder auch noch ohne einer nicht-technischen Idee.

Eine Stoßrichtung der Start-up-Strategie der Bundesregierung zielt auf die Stärkung von Start-up-Gründerinnen. Die EXIST-Förderstatistik weist mit 25 Prozent eine gegenüber dem Bundesdurchschnitt erhöhte und vor allem in den letzten Jahren steigende Tendenz der Gründerinnenquote auf. Zu dieser positiven Entwicklung hat auch das Engagement der Gründungsnetzwerke mit ihren vielfältigen Angeboten zur gezielten Sensibilisierung von Frauen sowie Förderung und Vernetzung von Gründerinnen beigetragen. Mit EXIST-Women setzt die Bundesregierung in diesem Bereich der Gründungsförderung ein klares Signal.

Die Förderlinie EXIST-Women beinhaltet Veranstaltungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote sowie einen finanziellen Zuschuss für angehende Gründerinnen.

EXIST-Women: Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden zum einen Frauen mit einer Gründungsidee, die auf einer wissenschaftlich-technischen oder Dienstleistungs-Innovation beruht, und zum anderen gründungsinteressierte Frauen ohne konkrete Gründungsidee oder mit einer nicht-technischen Idee. Während der Förderung kann auch ein Innovationsansatz entwickelt werden, um die Tragfähigkeit der Gründungsidee zu erhöhen. Perspektivisch sollen die Gründungsideen auf eine spätere wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet werden.
  • Studentinnen können gefördert werden, sofern sie zu Beginn der Förderung mindestens 50 Prozent ihres Studiums abgeschlossen haben oder bereits über einen Bachelor-Abschluss verfügen.
  • Gefördert werden können Frauen mit Bezug zur Hochschule, z.B. aktuelle oder ehemalige Mitarbeiterinnen, vom Gründungsnetzwerk betreute Mitglieder eines bestehenden Gründungsteams und interessierte Frauen, die Mitglied eines Hochschulgründungsteams werden wollen.
  • Frauen, die bereits eine Gründungsförderung des Bundes oder der Länder erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.

EXIST-Women: Wie wird gefördert/unterstützt?

  • Sachmittel: 2.000 Euro für Coaching, Reisekosten oder die Validierung der Gründungsidee.
  • Stipendium: Optionales 3-monatiges Stipendium für den Lebensunterhalt (1.000 bis 3.000 Euro pro Monat, je nach Qualifikation) zzgl. Kinderzuschlag, falls kein Einkommen oder nur geringfügige Beschäftigung (max. 20h/Woche).
  • Workshops: Teilnahme an Workshops zur Weiterentwicklung als Gründerin.
  • Coachings: Individuelle und Gruppencoachings zur gezielten Förderung.
  • Netzwerk: Zugang zu einem starken Netzwerk und Austauschmöglichkeiten.
  • Weitere Angebote: Teilnahme an Veranstaltungs-, Beratungs- und Betreuungsangeboten.
  • Hier geht's zum Handbuch EXIST-Women

Bewerbung für EXIST-Women 2026

Die aktuelle Bewerbungsrunde für das Jahr 2025 ist vorbei. Du kannst dich aber gern zum nächsten Zeitraum – voraussichtlich ab September/Oktober 2025 – für das Programm im nächsten Jahr bewerben. Hier geht's zur Antragsstellung für EXIST-Women.

Fördermittel für erneuerbare Energien 2025: Chancen für Gründer*innen

Welche Fördermöglichkeiten es im Bereich erneuerbare Energien gibt und wie Start-ups jetzt davon konkret profitieren können, um nachhaltig zu wachsen.

Steigende Energiekosten und wachsendes Umweltbewusstsein bringen immer mehr Gründer*innen dazu, nachhaltige Lösungen fest in ihr Geschäftsmodell zu integrieren. Doch gerade in der Anfangsphase fehlen oft die finanziellen Mittel, um in Photovoltaik, Energieeffizienz oder grüne Technologien zu investieren. Öffentliche Förderprogramme können hier den entscheidenden Unterschied machen – wenn man weiß, wo man ansetzen muss.

In diesem Beitrag zeigen wir, welche Fördermöglichkeiten es im Bereich erneuerbare Energien gibt und wie Start-ups davon konkret profitieren können.

Energiewende im Kleinen: Solaranlagen für Start-ups

Grüne Technologien sind längst nicht mehr nur ein Thema für Großkonzerne. Auch Start-ups können von Photovoltaik-Anlagen, Speichersystemen und intelligenter Energietechnik profitieren – sowohl in Hinblick auf ihre Außenwirkung als auch aus rein wirtschaftlicher Perspektive.

Ein Beispiel: Wer Produktionsflächen, Bürostandorte oder Logistikzentren betreibt, kann mit einer eigenen Solaranlage langfristig Betriebskosten senken und gleichzeitig die Unabhängigkeit vom volatilen Strommarkt erhöhen. Die Einsparungen entstehen nicht nur durch selbst erzeugten Strom, sondern auch durch steuerliche Vorteile und potenzielle Einspeisevergütungen. Dazu kommt: Investitionen in erneuerbare Energien stärken das nachhaltige Profil des Unternehmens – ein zunehmend relevanter Faktor für Investoren, Kund*innen und Mitarbeitende.

Allerdings hängt der wirtschaftliche Erfolg solcher Projekte maßgeblich von der richtigen Planung ab. Eine überdimensionierte Anlage verursacht unnötige Kosten, während eine zu kleine Lösung das Einsparpotenzial ungenutzt lässt. Deshalb ist es ratsam, sich vorab mit dem tatsächlichen Bedarf auseinanderzusetzen. Um die optimale Anlagengröße finden zu können, helfen zum Beispiel Tools wie der Photovoltaikrechner von E.ON.

Vor allem technologieorientierte Start-ups, die viel Strom für Server, Kühlung oder Produktion benötigen, können von der eigenen Energiequelle stark profitieren. Aber auch junge Unternehmen im Handel, Handwerk oder der Kreativwirtschaft gewinnen durch ein stabiles Energiekonzept an Planbarkeit und Resilienz – zwei Eigenschaften, die gerade in der Gründungsphase von unschätzbarem Wert sind.

Förderlandschaft im Überblick

Für Start-ups und kleine Unternehmen in Deutschland gibt es 2025 vielfältige Fördermöglichkeiten, um Investitionen in erneuerbare Energien, insbesondere Photovoltaik (PV), zu realisieren. Diese Förderungen reichen von zinsgünstigen Krediten über Einspeisevergütungen bis hin zu regionalen Zuschüssen.

1. KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm 270 zinsgünstige Kredite für die Errichtung von PV-Anlagen und Batteriespeichern an. Gefördert werden bis zu 100 % der Investitionskosten, einschließlich Planung und Installation. Die Laufzeiten betragen zwischen 5 und 30 Jahren, wobei das erste Jahr tilgungsfrei ist. Der Zinssatz startet bei etwa 5 % und richtet sich nach der Bonität des Unternehmens.

2. Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Unternehmen, die Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten eine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung. Für Anlagen bis 100 kW gelten laut der Bundesnetzagentur ab Februar 2025 folgende Sätze:

  • Teileinspeisung (Überschusseinspeisung): 5,62 bis 7,94 ct/kWh
  • Volleinspeisung: 10,56 bis 12,60 ct/kWh

Diese Vergütungen bieten eine zusätzliche Einnahmequelle und verbessern die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen.

3. Regionale Förderprogramme

Viele Bundesländer und Kommunen bieten ergänzende Förderprogramme an. Beispielsweise unterstützt Nordrhein-Westfalen Unternehmen mit Zuschüssen für PV-Anlagen und Batteriespeicher. In Städten wie Düsseldorf und Köln gibt es spezifische Programme mit Zuschüssen von bis zu 300 €/kWp für PV-Anlagen und bis zu 250 €/kWh für Speicherlösungen.

4. Steuerliche Vorteile

Seit 2022 sind Einnahmen aus dem Eigenverbrauch von Solarstrom bei Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit. Zudem entfällt die Mehrwertsteuer auf die Anschaffung und Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern, was die Investitionskosten weiter senkt.

5. Mieterstrommodelle

Start-ups, die Immobilien besitzen oder verwalten, können durch Mieterstrommodelle zusätzlichen Nutzen aus ihrer PV-Anlage ziehen. Dabei wird der erzeugte Solarstrom direkt an Mieter geliefert, was durch das EEG mit einem Mieterstromzuschlag gefördert wird. Dies erhöht die Attraktivität von Immobilien und schafft zusätzliche Einnahmequellen.

Diese Fördermöglichkeiten bieten Start-ups und kleinen Unternehmen in Deutschland attraktive Anreize, in nachhaltige Energieversorgung zu investieren und gleichzeitig wirtschaftlich zu profitieren.

Fazit: Nachhaltigkeit finanzierbar machen

Klimafreundliche Energieversorgung muss kein Luxus für etablierte Unternehmen sein. Wer frühzeitig auf Photovoltaik und andere grüne Technologien setzt, kann langfristig Kosten senken, die Energieversorgung stabilisieren und sich strategische Vorteile sichern. Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene schaffen den nötigen finanziellen Spielraum – vorausgesetzt, Planung und Antragstellung sind gut durchdacht. Für Start-ups bedeutet das: Der Einstieg in die Energiewende ist machbar und lohnt sich gleich mehrfach.

EXIST: Rückenwind für Innovation

Wer auf den Märkten von morgen bestehen will, muss die Entwicklung von Ideen heute unterstützen. Im wissensbasierten Innovationsökosystem hat sich dafür das staatliche EXIST-Gründungsförderprogramm bewährt: Wir stellen Start-ups vor, die auch mithilfe der EXIST-Förderung erfolgreich durchgestartet sind.

Eine Idee mag noch so gut sein: Den Status der Seifenblase wird sie nur überwinden, wenn sie auf den passenden Nährboden trifft. „Natürlich kannten wir die Geschichte von Celonis, das 2011 als Initiative von drei Studenten der Technischen Universität München mit EXIST-Fördermitteln gestartet und heute als Decacorn das Aushängeschild der Start-up-Szene in Deutschland ist“, erzählt Jan Schellhaaß, einer von vier Gründern und heute Chief Product Officer der inventied GmbH, die 2021 als Ausgründung der Hochschule Kaiserslautern entstanden ist. „Es war deshalb naheliegend, aber auch irgendwie verrückt, uns mit unserer im Ingenieurstudium entwickelten Produktidee ebenfalls auf diesen Weg zu begeben.“

Inventied: erleichtert den Zivil- und Katastrophenschutz

Seine Projektgruppe hatte Erfolg: Das EXIST-Gründungsstipendium ermöglichte die Entwicklung eines Prototyps und die Unternehmensgründung; auch ließen sich Personal- und Sachkosten der Anfangszeit so finanzieren. Heute tragen die modularen Anhängersysteme der inventied GmbH dazu bei, die Effizienz, Ergonomie und Sicherheit der Einsatzkräfte beim Verladen von Material im Zivil- und Katastrophenschutz zu erhöhen: Der Vario-Load-Rescue ist ein Allrounder für Bergungs- und Rettungsaufgaben, der Vario-Load-Pump ermöglicht die Hochwassernachsorge und die Wasserförderung über lange Strecken bei der Waldbrandbekämpfung. „Aus eigenen Mitteln hätten wir das alles nicht stemmen können“, resümiert Schellhaaß. „Stark weitergeholfen haben uns am Anfang auch das starke Netzwerk und die fachliche Unterstützung im Förderzeitraum: Ob Businessplan, Markt- oder Schwachstellenanalyse – da gab es einiges zu feilen.“ Mittlerweile sind verschiedene Innovationspreise und erste Investor*innen gewonnen. Ein neunköpfiges Team arbeitet am Standort Rockenhausen daran, dass im ersten Halbjahr 2025 die zweite Angel-Runde stattfinden kann, das Produktsortiment wächst und der Vertrieb auf die DACH-Region ausgeweitet wird. Schellhaaß: „Die EXIST-Förderung war als erste Validierung unseres Geschäftsmodells ein wichtiger Türöffner für uns.“

Förderung für Gründer*innen – sorglos in die Selbstständigkeit

Endlich sein eigener Chef bzw. seine eigene Chefin sein. Das ist ein Traum, den sich viele Arbeitnehmende in Deutschland erfüllen möchten, mit der Gründung eines eigenen Unternehmens, als Kleinunternehmer*in oder auch als Freiberufler*in. Leider ist der Start in die neue Freiheit nicht immer ganz einfach. Finanzielle Hürden gilt es zu meistern, wie beispielsweise Räumlichkeiten anzumieten oder zu kaufen. Was viele nicht wissen: Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, seine Unternehmensgründung finanziell zu fördern. Wir klären auf.

Voraussetzungen für eine Förderung

Zunächst muss man überhaupt einmal ein Gewerbe anmelden, wenn man ein Unternehmen gründen möchte und damit gewerblich tätig sein will. Das ist einer der wichtigsten Schritte in der Gründungsphase. Denn nur mit einer ordnungsgemäßen Anmeldung darf das Gewerbe überhaupt erst betrieben werden. Je nach Branche ist das an gewisse Voraussetzungen geknüpft.

  • Ein Mindestalter von 18 Jahren
  • Geschäftsfähigkeit
  • Evtl. bestandene Meisterprüfung oder ähnliche Qualifikation
  • Behördliche Genehmigungen
  • Für nicht-EU-Bürger: eine gültige Aufenthaltserlaubnis

Ausgenommen sind hier Freiberufler, wie etwa Künstler, Journalisten, Anwälte oder auch Ärzte, weil hier die Dienstleistung im Vordergrund steht. Dennoch können auch sie bestimmte Fördermittel erhalten.

Beratungsförderung

Steht man ganz am Anfang eines neuen Unternehmens, dann gibt es viele Fragen. Wo will ich mit meinem Unternehmen überhaupt hin und wie sieht mein Businessplan aus? Genau da hier kann eine Beratung viel Zeit sparen und auch einen späteren Erfolg versprechen. Deshalb werden die Kosten für solche Unternehmensberater auch staatlich gefördert. Ein ganz großer Teil des Honorars wird dabei vom jeweiligen Bundesland getragen. Die Formulare zum Beantragen eines staatlich subventionierten Beraters findet man online.

Bankdarlehen

Zu allererst kommt einem hier der Weg zur Hausbank in den Sinn. Volksbanken und Sparkassen, aber auch andere bieten Gründerkredite für alle möglichen Zwecke. Viele Berater empfehlen zudem direkt mit mehreren Banken zu verhandeln. Der Vorteil hierbei ist, dass man gut die Konditionen vergleichen kann und so eine bessere Verhandlungsposition hat. Vor allem die Genossenschaftsbanken bieten für Jungunternehmer passende und günstige Kredite.

Die drei wichtigsten Schritte im Gespräch mit der Bank sind:

  • Die Entwicklung eines Businessplans, der die Gründungsidee beschreibt und eigentlich die komplette Strategie für die Zukunft des Unternehmens beinhaltet.
  • Die Entwicklung eines Finanzplans ist ebenfalls sehr wichtig, wenn man mit den Banken ins Gespräch kommt. Er schließt Aufstellungen über Mietkosten, Versicherungen und andere Anschaffungen für die Selbstständigkeit ein.
  • Das Gespräch mit der Bank will gut vorbereitet sein. Ohne eine gute Grundlage wird es mit dem Gründerkredit nichts werden. Vor allem sollten mögliche Schwachpunkte des Businessplans bekannt sein und gleichzeitig alle Argumente, die für eine Gründung sprechen, parat liegen.

Geförderte KfW-Kredite

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet geförderte Darlehen an, die individuell an Unternehmer angepasst sein können. Im Vergleich zu klassischen Bank-Krediten sind die Zinsen bei der KfW jedoch oft deutlich günstiger.

Stellenweise können sie auch ohne Eigenkapital beantragt werden und bieten für den Unternehmensstart einige Jahre tilgungsfreie Zeit.

Gründungszuschuss

Das Angebot der Bundesagentur für Arbeit richtet sich in erster Linie an Arbeitslose, die das ALG I beziehen. Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten, sollen dabei unterstützt werden. Allerdings hat man keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Der Zuschuss in Höhe von derzeit 300 Euro wird erst einmal auf einen Zeitraum von 6 Monaten zusätzlich zum Arbeitslosengeld 1 gewährt. Bei Bedarf kann der Zuschuss dann auf bis zu 15 Monate erweitert werden.

Um so einen Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur zu bekommen muss man neben der Arbeitslosigkeit und des ALG-I-Bezugs noch einige weitere Voraussetzungen:

  • Die selbstständige Tätigkeit muss später auch hauptberuflich ausgeübt werden.
  • Man muss noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
  • Eine fachkundige Stelle, wie etwa IHK, HWK oder Banken müssen zum geplanten Geschäftsmodell eine schriftliche Stellungnahme abgeben.

Einstiegsgeld

Auch Empfänger von Hartz IV haben die Möglichkeit, sich unterstützen zu lassen. Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss, der über eine Länge von maximal 24 Monaten gezahlt wird. Die Höhe der Förderung wird auch hier individuell bemessen. In der Regel beträgt die Summe aber etwa 50 Prozent des Regelsatzes beim ALG II. Aber auch hier besteht kein Rechtsanspruch.

Der Zuschuss ist jedoch ebenfalls an gewisse Bedingungen geknüpft:

  • Die zukünftige Selbstständigkeit muss dazu dienen, unabhängig vom ALG II zu werden.
  • Die Förderung muss zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich sein.

Crowdfunding

Neben den offiziellen Wegen, kann man sich in der heutigen Zeit auch ans Internet wenden. Das Crowdfunding macht es möglich. Dabei stellt man seine Unternehmensidee einer Online-Community vor, die dann Geld zuschießen soll. Je mehr ein User gibt, umso mehr bekommt er auch zurück, wenn das Unternehmen in Gang gekommen ist. Das kann dann in Form von Rückzahlungen geschehen oder auch mit Belohnungen, die dann an die Geldgeber zurückgehen. Aber das ist auch nur eine der Möglichkeiten, die man beim Crowdfunding hat.
 
Weitere Fördermittel

Je nach Bundesland gibt es daneben noch weitere Fördermöglichkeiten in Form von regionalen Programmen. Außerdem existieren auch unabhängig der staatlichen oder Bundesförderungen noch unzählige Programme, auf die man sich in Deutschland und sogar in der EU bewerben kann.

Wer sein eigenes Unternehmen in Deutschland gründen will, der hat für einen guten Start wirklich viele Möglichkeiten. Wenn die Idee dann auch noch stimmt, sollte einer Finanzierung nichts mehr im Weg stehen.

Start-up-Förderung: innovative Idee sucht Kapital

Die Finanzierungslandschaft für Start-ups ist vielfältig und komplex. Von Venture Capital über staatliche Gründungszuschüsse gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die den Grundstein für den Unternehmenserfolg legen.

In der Welt der Start-ups können schon Kleinigkeiten den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen. Da ist es umso wichtiger, in elementaren Fragen – wie der Auswahl des Förderprogramms – die richtige Entscheidung zu treffen. Förderprogramme bieten nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch den Zugang zu Netzwerken, Mentoring und wertvollem Know-how: Alles Voraussetzungen, die für junge Unternehmen existenziell sind. Die unterschiedlichen Formen schließen Venture Capital (VC), Business Angels, Gründungszuschüsse und weitere spezialisierte Programme ein. Sie alle bringen eigene Vorteile und Anforderungen mit sich. Deshalb ist es für Start-ups wichtig, ihre spezifischen Ziele und Bedürfnisse vorab zu identifizieren, anhand derer sie die optimale Förderung wählen können.

CV und CVC: Kapitalspritzen und strategische Partnerschaften

Zu den wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups gehören VC und Corporate Venture Capital (CVC). Beide bieten finanzielle Förderung, unterscheiden sich jedoch in ihrer Struktur und ihren Zielen. VC bezieht sich auf Fonds und Investor*innen, die ihr Geld häufig in frühphasige Start-ups mit großem Wachstumspotenzial stecken. Im Austausch für Unternehmensanteile gehen sie dabei bewusst große Risiken ein. Für Start-ups hat das den Vorteil, dass sie schnell an viel Kapital kommen und schnell skalieren können. Außerdem erhalten die Gründer*innen Zugriff auf das Netzwerk der VCs und werden beraten. Falls sich Start-ups für einen VC entscheiden, bedeutet das allerdings auch, dass sie durch die Abgabe von Unternehmensanteilen ein Stück weit Kontrolle abgeben. Außerdem erwarten VCs meist hohe Renditen, was zu hohem Wachstumsdruck führt.

Anders verhält es sich beim CVC-Modell. Hier investieren etablierte Unternehmen in Start-ups, die ihnen helfen sollen, strategische Ziele zu verfolgen oder den Zugang zu neuen Märkten und Innovationen zu ermöglichen. Ein Beispiel für ein CVC ist Wayra, der Corporate-Accelerator und Investmentarm von O2 Telefónica. Start-ups profitieren hier von strategischen Partnerschaften mit dem Mutterkonzern, dem Zugang zu dessen Ressourcen sowie Kund*innen und daher auch von einem schnellen Weg zur Umsatzgenerierung. Ein Nachteil von CVC: Partnerschaften mit großen Unternehmen können die Flexibilität des Start-ups vermindern.

Solltest du dich für eine Finanzierung durch VCs oder CVCs entscheiden, geben dir diese Tipps und To-do’s Hilfestellung:

  • Geschäftsplan und Pitch Deck: Entwickle einen überzeugenden Geschäftsplan und ein Pitch Deck, das Geschäftsmodell, Marktanalyse, Produkt, Team und Finanzprognosen klar darstellt.
  • Marktverständnis: Dokumentiere ein tiefes Verständnis für den Zielmarkt und zeige, wie dein Produkt oder deine Dienstleistung diesen Markt adressiert.
  • Klare Alleinstellungsmerkmale (USPs): Artikuliere deine USPs und wie sich dein Unternehmen von Wettbewerber*innen abhebt.
  • Traktionsnachweis: Weise nach, dass dein Unternehmen Traktion hat, und zwar durch Kund*innenwachstum, Umsatz, Partnerschaften oder andere KPIs.
  • Netzwerkaufbau: Knüpfe frühzeitig Kontakte zu potenziellen Investor*innen, um Beziehungen aufzubauen und Feedback zu erhalten.

Business Angels als Wegbereiter*innen

Business Angels sind Privatpersonen, die Start-ups mit ihrem eigenen Kapital unterstützen und häufig in den frühen Phasen investieren. Neben der Finanzierung profitieren Start-ups von deren Expertise und Netzwerk. Häufig sind Business Angels erfolgreiche Unternehmer*innen, die selbst einmal ein Start-up aufgebaut haben. Damit dienen sie als Mentor*innen und können auch in schwierigen Phasen mit Rat und Tat beiseite stehen.

Um Business Angels auf sich aufmerksam zu machen, müssen Start-ups eine durchdachte Strategie verfolgen. Messen, Netzwerkveranstaltungen oder Online-Plattformen können geeignete Orte sein, um mit ihnen in Kontakt zu treten. Ähnlich wie bei VCs gilt es, die Investor*innen mit einer schlüssigen Präsentation des Geschäftsmodells, Marktpotenzials und Teams zu überzeugen.

Wie der Staat junge Unternehmen unterstützt

Neben der privaten Förderung gibt es auch staatliche Gründungszuschüsse und öffentliche Programme. Meistens müssen die Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden, da der Staat ein großes Interesse an innovativen Unternehmen hat. Die Förderprogramme beinhalten oft Beratung, Schulungen und andere hilfreiche Ressourcen.

Die folgende Auflistung bietet dir eine Auswahl an Förderprogrammen, die Start-ups hierzulande zur Verfügung stehen. Mehr Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen und Leistungen findest du online unter den nachfolgend genannten Links bzw. auf www.starting-up.de und www.grunderberater.de

Dr. Camillo Werdich, Mitgründer von Sinpex

 

„Programme wie EXIST und Bayern Innovativ waren bei der Gründung von Sinpex ein echter Gamechanger. Allerdings wird dir bei der Bewerbung schnell klar: Ohne klare Vision und eine gut durchdachte Technologie kommst du nicht weit. Aber es ist nicht nur das. Du brauchst auch jemanden, der dich unterstützt, zum Beispiel einen Universitätsprofessor. Die Unterstützung von Fördermittelberatern lohnt sich hingegen nicht. Die haben oft eigene Interessen und am Ende zahlst du drauf. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt risikofrei und ohne den Verlust von Firmenanteilen – perfekt in der Gründungsphase! So kannst du dich voll auf die Realisierung deiner Idee konzentrieren, ohne Angst vor Verwässerung. Für uns war das ein riesiger Vorteil, denn so konnten wir das erste Jahr voll in unsere ‚Findungsphase‘ investieren, ohne finanzielle Risiken.“

EXIST-Gründerstipendium

Die geförderten Gründungsteams erhalten für die Dauer von 12 Monaten ein Gründungsstipendium, um einen Business­plan auszuarbeiten und sich mit Unterstützung ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung auf ihre Unternehmensgründung vorzubereiten. Wichtigste Voraussetzung ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt. Das Stipendium bietet finanzielle Unterstützung für den persönlichen Lebensunterhalt sowie Sachausgaben und Coaching, www.exist.de

Fördermittel-Check: Stärken, Schwächen, Nutzen

Die Fördermittellandschaft in Deutschland ist vielfältig. Die große Menge an Programmen macht es Gründer*innen und jungen Unternehmen jedoch nicht unbedingt leichter, sich einen Überblick zu verschaffen. Darüber sprechen wir mit dem Fördermittelexperten Dr. Bernd Fischl.

Nicht wenige Gründer*innen scheuen sich davor, Fördermittel zu beantragen. Sind die bürokratischen Hürden dafür zu hoch oder die Angebote zu unübersichtlich?

Ja, die bürokratischen Hürden sind zum Teil sehr hoch. Wenn für das Beantragen eines Förderprogramms mehr Ressourcen investiert werden müssen, als man gewichtet nach Erwartungswert erhält, steht der wirtschaftliche Nutzen nicht in Relation zum möglichen Ertrag. In diesem Falle ist es sinnvoller, sich auf die Weiterentwicklung seines Produkts oder senier Dienstleistung oder auf den Ausbau der Vertriebswege zu konzentrieren. Rein betriebswirtschaftlich betrachtet, sind daher einige Förderprogramme aufgrund zu großer bürokratischer Hürden wenig sinnvoll. Es ist sogar anzunehmen, dass hier ein volks­wirtschaft­licher Schaden durch das Anbieten bzw. Ausreichen von Fördermitteln entsteht.

Eine weitere Hürde ist die Unübersichtlichkeit der Förderangebote. Als Förderberater haben wir umfassende Einblicke und Erfahrungen, die Gründer*innen schwerlich haben können. Aus der Erfahrung heraus kann man daher sagen, dass viele Programme vielleicht passen würden, aber den Gründer*innen gänzlich unbekannt sind. Zwar schafft der Staat hier Abhilfe, indem diese Gründungsberatungen bis zu 80 Prozent vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) getragen werden. Dennoch kann die Masse an Programmen mit den einzelnen Spezifikationen eine(n) Gründer*in ohne externe Hilfe schnell vor unlösbar wirkende Hürden stellen.

Wo sind die Stärken der Gründungsförderung?

Was sich zuerst wie ein Nachteil angehört hat, ist natürlich aus anderen Perspektiven betrachtet ein Vorteil. Als Stärke kann auf jeden Fall die Vielzahl an Fördermöglichkeiten genannt werden. Dadurch werden auch Nischenprojekte sowie eher unpopuläre Bereiche abgedeckt und somit jedem/jeder Gründer*in die Möglichkeit gegeben, sich und seine/ihre Ideen erfolgreich zu verwirklichen. Auch das breite Angebot an Beratungen, Beratungsförderungen und Partnernetzwerken in der Start-up-Szene ist hierbei als eindeutige Stärke am Standort Deutschland zu werten.

Wo gibt es Nachholbedarf?

Wie bereits angedeutet, gibt es vor allem bürokratische Hürden, welche für Gründer*innen zu echten Herausforderungen werden könnnen. So befasst sich mittlerweile ein großer Teil der Beantragung von Fördermitteln mit der richtigen Dokumentation und Antragsstellung. Manche Anträge sind daher ohne externe Hilfe kaum machbar, und die richtige Dokumentation von Informationen ist bei einigen Start-up-Konzepten (insbesondere rückwirkend) nahezu unmöglich. In Anbetracht des internationalen Wettbewerbs kann daher unverhältnismäßige Bürokratie definitiv als ein limitierender, wettbewerbsverzerrender Faktor angesehen werden. Dies kann dann im Extremfall auch zu vergleichsweise weniger Gründungen in Deutschland führen, was wiederum zu weniger Wirtschaftswachstum und letztlich auch zu weniger Arbeitsplätzen führt.

Was könnte man vor diesem Hintergrund von unseren Nachbarn lernen?

Neben deutlich weniger Bürokratie wären Steuern ein Punkt, der hier sofort auffällt. Denn die Thematik der komplizierten und hohen Steuern macht auch vor Start-ups nicht halt. So wäre es eine interessante Überlegung, mit den steuerlichen Anreizen der Nachbarländer speziell für Start-ups gleichzuziehen, da spätestens mit Blick auf einen Exit die Nachbarn deutlich attraktiver für ein in Deutschland ansässiges Start-up sind. Nicht selten gibt es daher Versuche, den steuerlichen Verpflichtungen in Deutschland zu entkommen.

Auch andere, wenig sinnvolle Regelungen, wie bspw. die Voraussetzung, nicht gegründet zu haben, um manche Förderungen beantragen zu können, sind im Ausland eher unüblich. Wir haben uns hierzulande stattdessen mit Problemen bzw. offenen Fragen der steuerlichen Absetzbarkeit von Betriebskosten vor der Gründung auseinanderzusetzen. Ab wann sind die Kosten der Gründung zuzurechnen? Welche Kosten dürfen das konkret sein?

Weniger Bürokratie, klarere Regelungen und ein Reflektieren aktueller Bestimmungen wären einige der Punkte, die wir uns gern von unseren Nachbarn abschauen dürften.

Sind in nächster Zeit wichtige Veränderungen im Bereich der Fördermittel zu erwarten?

Aufgrund aktueller politischer Bestrebungen und gesellschaftlicher Entwicklungen ist hier durchaus vorstellbar, dass die Förderbedingungen mehr an Nachhaltigkeitskriterien gebunden werden, als das bis jetzt der Fall ist. Zumindest offiziell sind viele Fördermöglichkeiten noch nicht direkt an den Nachweis von Nachhaltigkeitskriterien geknüpft. Dies könnte sich im Hinblick auf die aktuelle politische Lage wandeln und den Nutzen für die Gesellschaft und Umwelt stärker in den Vordergrund rücken. Gleichzeitig ist die aktuelle, global eher volatile Lage ggf. ein Anlass, um hier von politischer Seite in den Wirtschaftskreislauf einzugreifen.

Nun ein paar Aspekte aus dem Gründungsalltag bzw. der Startphase: Nicht jede(r) kann kurz nach der Gründung ein fertiges Produkt auf den Markt bringen. Gerade für hochinnova­tive Technologielösungen sind oft Jahre der Forschung und Entwicklung vonnöten. Wie sieht Innovationsförderung in diesem Kontext aus?

Auch hier kann man einige Punkte aufführen. So gibt es, wie bereits kurz angeschnitten, Förderungen, die voraussetzen, dass bei Beantragung der finanziellen Mittel noch nicht gegründet sein darf. Besonders das EXIST-Gründerstipendium sowie die Fördermittel KFW Förderbank dienen dazu, Gründungswilligen den Einstieg in die Unternehmensgründung zu erleichtern. Speziell bei hochinnovativen Ideen, die eine lange Forschung und Entwicklungszeit haben, ist dies von Vorteil. Dadurch erhält der/die Gründer*in das nötige Kapital, um Forschung und Entwicklung zu bezahlen, ohne den Leistungsdruck zu haben, sofort ein fertiges Produkt verkaufen zu müssen.

Manche Jungunternehmer*innen stecken nach einer gewissen Zeit in einer Krise. Sie haben zu wenige Kund*innen, zu wenig Umsatz, der Wettbewerb ist stärker als gedacht. Welche Fördertöpfe gibt es in dieser kritischen Situation?

Hier kommt es ganz darauf an, wie eine solche Situation zustande kommt. Sollte eine wirtschaftliche Schieflage bspw. durch die Corona-Krise entstehen, gibt es Möglichkeiten wie die Corona-Hilfen, um diese zumindest teilweise abzufedern. Allerdings verhält es sich hierbei wie so oft bei Fördermitteln: Es fallen bestimmte Branchen oder Bereiche durch das Raster, während andere ggf. „überfördert“ werden.

Sollte eine wirtschaftlich schwierige Situation unabhängig von der Corona-Pandemie entstehen, kann man auf eine Vielzahl von Unterstützungen bauen. So gibt es von der BAFA sogar bis zu 90 Prozent Beratungsunterstützung für Unternehmen in Schwierigkeiten sowie verschiedene staatliche Kreditprogramme.

Und wie ist es um die Förderung hiesiger Start-ups zur Internationalisierung bestellt?

Da Deutschland seit vielen Jahrzehnten eine Export­nation ist, ist eine internationale Ausrichtung junger Unternehmen keine Seltenheit. Insbesondere das Potenzial einer weltweiten und internationalen Zielgruppe bzw. Kundschaft dürfte vielen Geldgeber*innen und Anbieter*innen von Förderprogrammen gut gefallen. Neben Förderprogrammen stehen den Gründer*innen noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten zur erfolgreichen Internationalisierung zur Verfügung. So gibt es Angel Investoren, welche meist unbürokratisch eine erste ­Liquiditätsspritze und gute Kontakte zur Verfügung stellen können. Auch Venture-Capital-Firmen haben häufig ein internationales Netzwerk und bieten Gründer*innen neben ihrer Expertise schnelle monetäre Unterstützung während der Gründungsphase, auch im internationalen Rahmen. Selbst wenn das nicht der traditionellen Start-up-Förderung entspricht, könnten diese Kapitalgeber*innen aufgrund ihrer Netzwerke und ihres Erfahrungsschatzes wie ein Katalysator auf dem Weltmarkt wirken.

Und last but not least – aus Ihrer Sicht als Gründungsberater: Was macht – neben der Nutzung von Fördermitteln – einen erfolg­reichen Unternehmensstart aus?

Die richtige Vorbereitung mit Liquiditätsplanung, Risikoanalysen und Marktbeobachtungen ist fast genauso wichtig wie ein ausgereiftes Produkt oder eine top Dienstleistung. Das alles mit dem richtigen Team und Umfeld kombiniert, erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit signifikant – diesen Vorsprung sollte kein(e) Gründer*in am Start liegenlassen.

Zum Weiterlesen: Hier kannst du unseren Fördermittel-Guide mit der Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Fördermittel für Gründer*innen gratis downloaden: https://bit.ly/3v7tz88

Tipp: Mach jetzt deinen individuellen Fördermittel-Check mit Sofortauswertung – gratis auf unserer Plattform www.gruenderberater.de

Start-up-Fördermittel Forschungszulage

Mithilfe der Forschungszulage können sich Start-ups ihre Personalkosten vom Staat fördern lassen – auch rückwirkend. So geht’s.

Geld bedeutet vor allem für junge Unternehmen Zeit. Zeit, um eine Idee weiterzuentwickeln. Zeit, um weitere Kund*innen zu finden. Zeit, um in die Gewinnzone zu kommen. Doch gerade Start-ups profitieren bisher kaum von der Projektförderung durch Land, Bund oder EU und machen sich deshalb oft abhängig von Investor*innen.

Mit der Forschungszulage wird ein Viertel der Entwicklung finanziert

Doch seit Anfang 2020 gibt es die sogenannte Forschungszulage, die Gründer*innen sogar noch rückwirkend für die beiden vergangenen Jahre beantragen können. Im Prinzip fördert der Bund damit die Personalkosten von Mitarbeitenden in der Forschung und Entwicklung mit 25 Prozent. Davon profitieren besonders Start-ups, IT-Unternehmen und Betriebe, die mit hohem Personalaufwand schnell ihre Produkte entwickeln, weil sie agil arbeiten und während der Entwicklung kurzfristig auf erweiterte oder zusätzliche Kund*innenwünsche reagieren müssen. Eines der Unternehmen ist Enlyze aus Aachen, das mit seiner Software – einer Art BI Tool für die Fertigung – Maschinen und Anlagen fünf bis 15 Prozent effektiver macht.

Forschungszulage vs. klassische Projektförderung

Vorteile der Forschungszulage gegenüber der klassischen Projektförderung sind: Die Anforderungen an die Innovationsprojekte sind geringer, denn sie beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen müssen. Zudem ist die Beantragung relativ unbürokratisch und schnell abgeschlossen – die Firmen wissen meist nach drei Monaten, woran sie sind. So stehen den Aachenern für 2020 zwar nur knapp 42.000 Euro zu, denn es gab in dem Jahr andere Förderungen und weniger Entwicklungsaufwand. Allerdings wird sich die Summe für das vergangene und das aktuelle Jahr deutlich erhöhen, schätzt Geschäftsführer Henning Wilms. Der Seniorberater des Förder-Verstehers PFIF Paul Freyberg berechnet, dass mehr als 750.000 Euro Lohnkosten pro Jahr geltend gemacht werden können. Das entspricht rund 190.000 Euro Förderung, die mit der Unternehmenssteuer verrechnet werden können oder ausbezahlt werden.

2018 gründete der inzwischen 32-jährige Wilms mit drei Kollegen von der Uni Aachen Enlyze. Die Wirtschaftsingenieure überlegten schon während des Studiums, wie man Daten aus Produktionsanlagen gewinnen kann, die in der Regel aus unterschiedlichen Maschinengenerationen sowie von verschiedenen Hersteller*innen stammen, wie man dann die Daten aufbereitet und verknüpft, um letztlich die Effizienz der Produktion zu steigern und die Ausschussquote zu verringern. „Weil wir mit unseren Modulen eine Komplettlösung anbieten, liefern wir den Produktionsleitern innerhalb weniger Tage verwertbare Informationen“, sagt der Chef von 22 Mitarbeitern. Das Shopfloor-BI kann allen Unternehmen nutzen, die mit Endlos-Werkstoffen arbeiten, also Papierindustrie, Hersteller*innen von Baustoffen, Kunststoff-, Textil- oder Verpackungsindustrie. „Unsere bisher knapp 20 Kund*innen steigern ihre Fertigungseffektivität so, dass sie im Jahr zwei Wochen früher in die Ferien gehen könnten, oder eben einen höheren Produktionsoutput erzielen.“

Der Kontakt zu PFIF – Partner für Innovation und Förderung – entstand durch ein Netzwerk. Die Umsetzung lief sehr effizient. „Wir haben drei Fragebögen bekommen. Um alles Weitere hat sich Paul Freyberg gekümmert“, so Henning Wilms, der von der strukturierten Herangehensweise, schnellen Antworten und pragmatischen Lösungen beeindruckt ist: „Wir können uns auf unser Kerngeschäft konzentrieren und sind nicht durch bürokratisches Anträgeschreiben und Kosten abrechnen abgelenkt“.

Das ist die Forschungszulage

Unternehmen können 25 Prozent der projektbezogenen Personalkosten in der Forschung und Entwicklung geltend machen. Zudem werden Entwicklungsaufträge an andere Firmen mit 15 Prozent berücksichtigt. Die maximale Förderung pro Jahr beträgt eine Million Euro entspricht, die mit der Unternehmenssteuer verrechnet oder bei Überschreiten der Steuerlast ausbezahlt wird.

Vorteile der Forschungszulage

  • Die Anforderungen an die FuE-Projekte sind geringer als bei der Projektförderung und beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen.
  • Die Anträge werden schneller genehmigt – in der Regel in weniger als drei Monaten.
  • Es ist möglich, rückwirkend eine Förderung von Projekten ab 2020 zu erhalten.
  • Es besteht nach der Zusage ein Rechtsanspruch auf den Erhalt der finanziellen Mittel besteht. Damit ist die Forschungszulage für Unternehmen besonders gut planbar.

Hier findest zu weitere Infos zur Inanspruchnahme und Beantragung der Forschungszulage

Bayern

Startkredit


Universalkredit


Förderprogramm zum leichteren Übergang in eine Gründerexistenz (FLÜGGE)


Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum


Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU)


Innovationsgutschein 1 für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe


Innovationsgutschein 2 für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe


Innovationsgutschein spezial für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe


Vorgründungscoaching


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Sonderprogramm BBB fit


Bürgschaften der LfA


Beteiligungskapital der BayBG 


Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Clusterfonds EFRE Bayern 


Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Clusterfonds Start-Up! 


Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Seedfonds (Clusterfonds Seed)


Beteiligungskapital für Existenzgründer 


Akutkredit


Investivkredit


Universalkredit


Universalkredit Innovativ


Technokredit


Bayerisches Technologieförderungs-Programm (BayTP)


Energiekredit


Ökokredit


Bayerische Film- und Fernsehförderung


Computerspielförderung


Bayerisches Energieforschungsprogramm


Bayerisches Forschungsprogramm "Bio- und Gentechnologie" (BayBIO)


Bayerisches Forschungsprogramm „Medizintechnik“ (BayMED)


Bayerisches Forschungsprogramm „Neue Werkstoffe“ (BayNW)


FuE-Programm "Elektronische Systeme


FuE-Programm „Informations- und Kommunikationstechnik“


Elektromobilität und innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen (BayEMA)


Auftragsgarantien


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Sonderprogramm BBB fit


Bayerische regionale Förderungsprogramme / Regionalkredit


Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH


Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Innovationsfonds (BKI)


Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Wachstumsfonds Bayern


Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Innovationsfonds EFRE Bayern


Europäische Territoriale Zusammenarbeit (INTERREG V) in Bayern


Förderung besonderer Rundfunkprogramme


Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten


Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUM)


Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus – Teil A – Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (WBA)


Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus - Teil B - Investitionsförderung (WBB)


Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald


Förderung der Fischerei in Bayern im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF (EMFF-Richtlinie)


Förderung der klimaschonenden Treibstoffversorgung land- und forstwirtschaftlicher Arbeitsmaschinen (RapsTrak200)


Waldbauliche Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR)


Walderschließung im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (FORSTWEGR 2016)


Zuwendungen zum teilweisen Ausgleich von Schäden in Landwirtschaft, Binnenfischerei und Aquakultur (Schadensausgleich)


Förderung von moderner Produktionstechnik im Rahmen des FITness-Programms Nord- und Ostbayern


Infrakredit Tiefengeothermie / Förderung von Tiefengeothermie-Wärmenetzen


Förderung der CO2-Vermeidung durch Biomasseheizanlagen (BioKlima)


Förderung von Energiekonzepten (und kommunalen Energienutzungsplänen)


Export Bavaria 3.0 – Go International


Mittelständisches Messeprogramm


Kapital für Handwerk, Handel und Gewerbe


Kombiprodukt Bürgschaft und Beteiligung


Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“


Staatsbürgschaften für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft (BürggWR)


Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten (BürgUiSR)


Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH


Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Innovationsfonds EFRE Bayern


Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte


Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung (Start?Zuschuss!)


Digitalbonus


Digitalkredit


Förderung operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“


Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Gewerbliche Wirtschaft


Rheinland-Pfalz

FiTOUR – Förderung innovativer technologieorientierter Unternehmensgründungen


ISB-Mittelstandsförderungsprogramm ERP-Gründerkredit Rheinland-Pfalz (RLP)


Förderung der vertragsärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen


Betriebsberatungen für Existenzgründer


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz - Bürgschaft Classic


Bürgschaft Direkt (BoB)


Bürgschaft Premium


Bürgschaften der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz


Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) Rheinland-Pfalz mbH


Kapitalbeteiligungen an innovativen und technologieorientierten Unternehmen


Kapitalbeteiligungen regionaler Venture Capital Unternehmensbeteiligungsgesellschaften


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen


Markteinführungsprogramm


Betriebsmittelkredit RLP


Betriebsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstandsberatungsprogramm)


Effizienzkredit RLP


Innovationskredit RLP


ISB-Mittelstandsförderungsprogramm Unternehmerkredit Rheinland-Pfalz (RLP)


Konsortialkredite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz


Aus- und Weiterbildungskredit RLP


Fonds für Innovation und Beschäftigung (FIB)


Landesbürgschaftsprogramm


Mitarbeiterbeteiligungsprogramm BeratungRLPplus


Mitarbeiterbeteiligungsprogramm FondsRLPplus


Mitarbeiterbeteiligungsprogramm GarantieRLPplus


Regionales Landesförderprogramm


Schaffung von Barrierefreiheit in gewerblichen touristischen Unternehmen


Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden


Zuwendungen an gewerbliche Unternehmen einschließlich Beherbergungsbetriebe im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“


Messeförderungsprogramm


Beratungen zu Innovation und Technologietransfer Rheinland-Pfalz (BITT)


Förderung der Beratung in der Landwirtschaft


Einzelbetriebliches Förderungsprogramm (EFP) – Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)


Einzelbetriebliches Förderungsprogramm (EFP) – Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)


Einzelbetriebliches Förderungsprogramm (EFP) – Förderung von Investitionen für Spezialmaschinen (FIS)


Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz


Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen


Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege


Integrierte ländliche Entwicklung


Maßnahmen zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten im Weinsektor


Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen


Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)


Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) – ISB-Programm InnoTop


Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) – ISB-Programm InnoStart


Verringerung der CO2-Emissionen und Ressourcenschutz durch regenerative und effiziente Energienutzung


Zukunftsfähige Energieinfrastruktur


Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen


Innovationsfonds I & II Rheinland-Pfalz


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)


Sachsen-Anhalt

Förderung des Gründungstransfers an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Gründungstransfer)


Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)


IB Auftragsvorfinanzierung (Sachsen-Anhalt MUT)


IB Mezzaninedarlehen für innovative Gründungen (Sachsen-Anhalt IMPULS)


IB Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft (Sachsen-Anhalt IMPULS MEDIEN)


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt


Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft 


Bürgschaft ohne Bank (BoB) 


Garantien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt für Beteiligungen


IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen


Bürgschaften des Landes Sachsen-Anhalt als De-minimis-Beihilfen


Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)


IB Gemeinsam – IB-Kooperationsdarlehen für den Mittelstand


Sicherstellung der Geschäftsfortführung im Rahmen von Insolvenzantrags- und Insolvenzverfahren kleiner und mittlerer Unternehmen in Sachsen-Anhalt


Beschäftigung von Innovationsassistenten


Beratungsprogramm für Unternehmen


Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FuE-Richtlinien)


Förderung von Projekten des Wissens- und Technologietransfers


Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie)


IB-Darlehen Grüne Innovationen (Sachsen-Anhalt MUT)


IBG-Risikokapitalbeihilfen für technologieorientierte KMU


Projektorientierte Medienfinanzierung (IB ProMi)


Förderung von Netzwerken zur Verbesserung des Marktzugangs für Unternehmen der Kreativwirtschaft (Cross Innovation)


Beteiligungen an Messen und Ausstellungen (Messeförderprogramm)


Förderung der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur als flankierende Maßnahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Elektromobilität


Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (Sachsen-Anhalt ENERGIE)


IB Land & Forst


Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete


Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Richtlinie)


Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen der Ernährungs-, Land- und Fischereiwirtschaft an Messen und Ausstellungen


Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen (FNL-Richtlinie)


Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen (FNL-Richtlinie) und die Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen im Land Sachsen-Anhalt (Richtlinien Waldbau)


Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder (Richtlinie Waldumweltmaßnahmen)


Marktstrukturverbesserung


Neuanlage von Hecken und Feldgehölzen sowie Umbau von Hecken (Förderrichtlinien Hecken und Feldgehölze)


Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014–2020)


IB Gründungsdarlehen (Sachsen-Anhalt IMPULS)


IB-Mittelstandsdarlehen (Sachsen-Anhalt MUT)


Nordrhein-Westfalen

NRW.BANK Elektromobilität


NRW.BANK Gründungskredit


NRW.BANK Universalkredit


NRW/EU-Mikrodarlehen


Meistergründungsprämie NRW


Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)


Hausärzte-Förderrichtlinie


NRW.BANK.Mittelstandskredit


EFRE NRW - Förderwettbewerb START-UP-Hochschul-Ausgründungen


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - Bürgschaft ohne Bank


StarterScheck Handwerk


Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen


NRW.BANK Seed Fonds Initiative


NRW.BANK Venture Fonds


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen


Garantien für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft


NRW.BANK.Finanzierungsbegleitung


NRW.Kreativkredit


NRW.BANK.Seminare


NRW.BANK.Venture Center


win NRW.BANK Business Angels Initiative


NRW SeedCap Digitale Wirtschaft


Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - ExpressBürgschaft


Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft


EFRE NRW – EFRE-Rahmenrichtlinie


ESF-Förderrichtlinie


Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW


Liquiditätshilfen für landwirtschaftliche Betriebe nach Naturkatastrophen


NRW Kreativkredit


NRW.BANK Effizienzkredit


NRW.BANK Innovative Unternehmen


NRW.BANK Mittelstandsfonds


NRW.BANK Spezialfonds


Potentialberatung


Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm - Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe (RWP.NRW 2015)


Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung


NRW.BANK Innovationskredit


Mittelstand innovativ – Innovationsassistent


Mittelstand innovativ – Innovationsgutschein


EFRE NRW – Förderwettbewerb CreateMedia.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb EnergieUmweltwirtschaft.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb Gesundheit.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb IKT.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb LifeSciences.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb MobilitätLogistik.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb NeueWerkstoffe.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb Produktion.NRW


EFRE NRW – Projektaufruf im Förderprogramm EFRE-zdi


EFRE NRW – Klimaschutzwettbewerb EnergieeffizienzUnternehmen.NRW


EFRE NRW – Klimaschutzwettbewerb ErneuerbareEnergien.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb Forschungsinfrastrukturen


Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)


NRW.BANK Ausland Export


NRW.BANK Auslandskredit


Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)


Einzelbetriebliche Beratung


Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-Agrar-Richtlinie)


Förderrichtlinie forst- und holzwirtschaftliche Erzeugnisse (Holz 2015)


Förderung von Agrarumweltmaßnahmen


Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich


Förderung der Fischwirtschaft, Fischerei und Aquakultur


Förderung der Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen


Förderung des ökologischen Landbaus


Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung


Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald


Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse


Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)


Marktstrukturverbesserung


Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz


Zuwendungen für Investitionen zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft


Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung


NRW.BANK Baudenkmäler


Auslandsmesseprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen


Kleingruppenförderprogramm auf Auslandsmessen des Landes Nordrhein-Westfalen


progres.nrw - Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen - Programmbereich Markteinführung


progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich KWK


progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Innovation


progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Wärme- und Kältenetze


NRW.BANK Energieinfrastruktur


NRW/EU KWK-Investitionskredit


Förderrichtlinie Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit


Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen


Zuwendungen in der Gesundheitswirtschaft


Förderung von Kreativität, Innovation und Medienkultur (KIM NRW-EFRE)


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)


Saarland

Business Angels Gründerfonds


Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW)


Nachrangdarlehensprogramm Saarland


Startkapital-Programm des Saarlandes


Zuwendungen für Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen, aktives Risikomanagement und Unternehmensnachfolge (Beratungsprogramm)/Vorgründungsphase


Zuwendungen für Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen, aktives Risikomanagement und Unternehmensnachfolge (Beratungsprogramm)/nach Ablauf von 5 Jahren/Nachfolgeförderung


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland / Bürgschaft ohne Bank


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Saarland


Beteiligungsprogramm der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) - Kapitaloffensive für Existenzgründer und junge Unternehmen


Beteiligungsprogramm der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen


Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)


Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft


Regionales Förderprogramm des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft


Regionales Förderprogramm des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen des Tourismusgewerbes


Risikopartnerschaften der Saarländischen Investitionskreditbank


Förderprojekt „Go International“


Förderung von Beratungsmaßnahmen (FRL-Beratung)


Förderung von Beratungsmaßnahmen zu ökologischer Wirtschaftsweise (FRL-Ökoberatung)


Förderung von Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers im Saarland


Zentrales Technologieprogramm Saar


Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland (FRL-DE)


Förderung der Vermarktung von ökologisch oder regional erzeugten Produkten (FRL-Vermarktung)


Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (FRL-LEADER)


Richtlinie zur Förderung des Ökologischen Landbaus und von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im ländlichen Raum (FRL-AUKM)


Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen (Forst-FRL)


Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung (FRL-Gewässerentwicklung)


Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen - Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FRL-FID)


Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen - Agrarinvestitionsförderung (FRL-AFP)


Förderung von Gründungen aus den saarländischen Hochschulen


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)


Exist: Der Zuschuss für innovative Hochschulgründer

Innovative Projekte entstehen nicht zuletzt in Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Mit dem Zuschuss Exist können auch Studenten hohe Projektkosten decken und die ersten Monate in der Gründungszeit gut überbrücken.

In Zeiten von globalen Märkten, wird es für deutsche Gründer immer schwieriger innovative Technologien zu entwickeln und zu etablieren. Öffentliche Fördermittel sollen dabei helfen, teure Forschungsmethoden zu finanzieren. Vor allem Hochschulgründer und Mitarbeiter von Forschungseinrichtungen profitieren von Zuschüssen, welche nicht zurückgezahlt werden müssen. Das bundesweite Programm Exist sticht mit seiner mittlerweile fast 20-jährigen Geschichte besonders hervor.