Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg

Ausfallbürgschaft für volkswirtschaftlich förderungswürdige Maßnahmen, wenn eine Bürgschaft durch die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH grundsätzlich nicht möglich ist. Investitionen, Innovationen oder Sanierungen, die wesentlich zur Arbeitsplatzschaffung und/oder -sicherung beitragen, können verbürgt werden, insbesondere in den Bereichen Luftfahrt, Logistik, Life Science, Medien und IT, Erneuerbare Energien, Maritime Wirtschaft, Gesundheitswirtschaft und Kreativwirtschaft. Unternehmen erhalten einebis zu 60%ige, ggfls. bis 80%ige Ausfallbürgschaft. Zur Klärung, ob im konkreten Fall eine Bürgschaft grundsätzlich in Frage kommen kann, führt die IFB mit dem Kreditinstitut und/oder dem Unternehmen ein erstes Gespräch.

Datenblatt - Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg

Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Ab 1,25 Mio. € mit 60%iger Bürgschaftsquote

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Hamburg

Anbieter: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Link: Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Sanierung

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Sicherheiten: Bestmögliche Besicherung

Antragstellung: Erstgespräch mit der IFB

Stand vom: Januar 2015

 

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