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Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg
Ausfallbürgschaft für volkswirtschaftlich förderungswürdige Maßnahmen, wenn eine Bürgschaft durch die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH grundsätzlich nicht möglich ist. Investitionen, Innovationen oder Sanierungen, die wesentlich zur Arbeitsplatzschaffung und/oder -sicherung beitragen, können verbürgt werden, insbesondere in den Bereichen Luftfahrt, Logistik, Life Science, Medien und IT, Erneuerbare Energien, Maritime Wirtschaft, Gesundheitswirtschaft und Kreativwirtschaft. Unternehmen erhalten einebis zu 60%ige, ggfls. bis 80%ige Ausfallbürgschaft. Zur Klärung, ob im konkreten Fall eine Bürgschaft grundsätzlich in Frage kommen kann, führt die IFB mit dem Kreditinstitut und/oder dem Unternehmen ein erstes Gespräch.
Datenblatt - Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg
Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie
Fördersumme: Ab 1,25 Mio. € mit 60%iger Bürgschaftsquote
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Hamburg
Anbieter: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Link: Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Sanierung
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Sicherheiten: Bestmögliche Besicherung
Antragstellung: Erstgespräch mit der IFB
Stand vom: Januar 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.