Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Gewerbliche Wirtschaft

Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) bildet das zentrale Instrument der Regionalförderung in Deutschland. Die GRW-Förderung ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt. Ziel ist es, im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen.

Ein Investitionsvorhaben kann gefördert werden, wenn es geeignet ist, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen (Primäreffekt). Diese Voraussetzungen können dann als erfüllt angesehen werden, wenn in der zu fördernden Betriebsstätte überwiegend (das heißt zu mehr als 50 Prozent des Umsatzes) Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die überregional abgesetzt werden.

Förderfähig sind
– die Errichtung neuer oder Erweiterung bestehender Betriebsstätten,
– die Diversifizierung der Produktion oder der Tätigkeit einer Betriebsstätte,
– die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte sowie
– die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte.

Folgende Branchen sind ausgeschlossen: Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, Eisen- und Stahlindustrie, Bergbau (Urproduktion), Energie- und Wasserversorgung (tlws.), Baugewerbe (tlws.), Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel, Transport- und Lagergewerbe, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen, Kunstfaserindustrie, Beihilfen an ein Unternehmen in Schwierigkeiten, mit Ausnahme von Beihilfen zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen, Flughäfen, Finanz- und Versicherungsdienstleister, Unternehmensberater (tlws.)

GRW-Mittel dürfen nur in den im Rahmenplan ausgewiesenen Fördergebieten eingesetzt werden. Es wird zwischen C- und D-Fördergebieten differenziert, in denen unterschiedlich hohe Fördersätze bewilligt werden können.

Bayern ist ein sog. C-Fördergebiet mit maximalen Fördersätzen von 30 Prozent (kleine Unternehmen), 20 Prozent (mittlere Unternehmen), 10 Prozent (große Unternehmen).

Details in folgender Richtlinie mit Förderkarte und Angabe sämtlicher Förderregionen. » Download-PDF .

Definition:
kleine Unternehmen: unter 50 Mitarbeiter, höchstens 10 Mio. € Umsatz
mittlere Unternehmen: unter 250 Mitarbeiter, höchstens 50 Mio. € Umsatz.

Kontakt:
Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut
Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg
Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20,95444 Bayreuth

Datenblatt - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Gewerbliche Wirtschaft

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens

Fördergebiet: Bayern

Anbieter: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Link: Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Gewerbliche Wirtschaft

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Antragstellung: Antrag direkt an die zuständige Regierung

Stand vom: 04. August 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.