EXIST: Rückenwind für Innovation

Autor: Heike Autschbach
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Wer auf den Märkten von morgen bestehen will, muss die Entwicklung von Ideen heute unterstützen. Im wissensbasierten Innovationsökosystem hat sich dafür das staatliche EXIST-Gründungsförderprogramm bewährt: Wir stellen Start-ups vor, die auch mithilfe der EXIST-Förderung erfolgreich durchgestartet sind.

Eine Idee mag noch so gut sein: Den Status der Seifenblase wird sie nur überwinden, wenn sie auf den passenden Nährboden trifft. „Natürlich kannten wir die Geschichte von Celonis, das 2011 als Initiative von drei Studenten der Technischen Universität München mit EXIST-Fördermitteln gestartet und heute als Decacorn das Aushängeschild der Start-up-Szene in Deutschland ist“, erzählt Jan Schellhaaß, einer von vier Gründern und heute Chief Product Officer der inventied GmbH, die 2021 als Ausgründung der Hochschule Kaiserslautern entstanden ist. „Es war deshalb naheliegend, aber auch irgendwie verrückt, uns mit unserer im Ingenieurstudium entwickelten Produktidee ebenfalls auf diesen Weg zu begeben.“

Inventied: erleichtert den Zivil- und Katastrophenschutz

Seine Projektgruppe hatte Erfolg: Das EXIST-Gründungsstipendium ermöglichte die Entwicklung eines Prototyps und die Unternehmensgründung; auch ließen sich Personal- und Sachkosten der Anfangszeit so finanzieren. Heute tragen die modularen Anhängersysteme der inventied GmbH dazu bei, die Effizienz, Ergonomie und Sicherheit der Einsatzkräfte beim Verladen von Material im Zivil- und Katastrophenschutz zu erhöhen: Der Vario-Load-Rescue ist ein Allrounder für Bergungs- und Rettungsaufgaben, der Vario-Load-Pump ermöglicht die Hochwassernachsorge und die Wasserförderung über lange Strecken bei der Waldbrandbekämpfung. „Aus eigenen Mitteln hätten wir das alles nicht stemmen können“, resümiert Schellhaaß. „Stark weitergeholfen haben uns am Anfang auch das starke Netzwerk und die fachliche Unterstützung im Förderzeitraum: Ob Businessplan, Markt- oder Schwachstellenanalyse – da gab es einiges zu feilen.“ Mittlerweile sind verschiedene Innovationspreise und erste Investor*innen gewonnen. Ein neunköpfiges Team arbeitet am Standort Rockenhausen daran, dass im ersten Halbjahr 2025 die zweite Angel-Runde stattfinden kann, das Produktsortiment wächst und der Vertrieb auf die DACH-Region ausgeweitet wird. Schellhaaß: „Die EXIST-Förderung war als erste Validierung unseres Geschäftsmodells ein wichtiger Türöffner für uns.“

Reverion: ermöglicht CO2-negativen Strom

Dr.-Ing. Stephan Herrmann und sein Team hatten bereits einige Jahre Forschung und Entwicklung an der Technischen Universität München hinter sich, als sie sich erfolgreich um den EXIST-Forschungstransfer bewarben. Im Jahr 2022 konnte so die Reverion GmbH als Spin-off entstehen. Ihr für Landwirtschaft wie Industrie interessantes Produkt: ein hochwirksames modulares Kraftwerk für Biogas, das die Effizienz von bestehenden und neu geplanten Anlagen drastisch steigert. Der Clou ist, dass es reversibel betrieben werden kann: Wenn also kein Strom erzeugt wird, produziert es Wasserstoff oder Methan als Energiespeicher. „Das EXIST-Forschungstransfer-Stipendium hat uns enorm weitergebracht: Nicht nur gab es uns in der Startphase finanzielle Sicherheit. Auch erhöhte es unsere Sichtbarkeit am Markt und das Vertrauen potenzieller Investoren in unsere Technologie. Allein die Förderzusage kam bei den bereits laufenden Gesprächen mit Geldgebern extrem gut an – sie hat unsere Verhandlungsposition deutlich gestärkt“, erinnert sich CEO Herrmann zurück an die Zeit der Ausgründung, als plötzlich alles ganz schnell ging. „Kurze Zeit später konnten wir eine Seed-Runde einwerben und richtig durchstarten!“ Heute plant das Münchner CleanTech den Beginn der Serienproduktion. „Vorbestellungen im Wert von über 100 Mio. Euro liegen bereits vor“, so Herrmann. Entsprechend groß ist das Interesse internationaler Investor*innen: Vor Kurzem konnte sich Reverion eine Series A-Finanzierung über 56 Mio. Euro sichern.

E-Lyte: stärkt nationale Zellfertigung

Den Schritt zur Serienfertigung hat die E-Lyte Innovations GmbH jetzt vollzogen: Im September eröffnete sie am Standort Kaiserslautern ihre erste Produktionsanlage, in der jährlich bis zu 20.000 Tonnen maßgeschneiderte Hochleistungselektrolyte für Lithium-Ionen- oder Natrium-Ionen-Batterien und Superkondensatoren hergestellt werden können. „Nur fünf Jahre nach der Ausgründung aus dem MEET Batterieforschungszentrum der Universität Münster sind wir damit als einziger europäischer Full-Service-Partner in der Lage, die Skalierungsschritte unserer überwiegend im Automobilsektor tätigen Kunden von der Entwicklung bis zur Serienfertigung zu begleiten“, erläutert Mitgründer Dr. Stephan Röser die Bedeutung dieses Meilensteins. Gemeinsam mit drei Kollegen hatte er unter Führung von Prof. Dr. Martin Winter Produkt und Technologie marktreif weiterentwickelt, heute verantwortet er den Produktionsprozess. „Ohne die Mittel und die Unterstützung durch den EXIST-Forschungstransfer wäre das alles nicht möglich gewesen. Schon die Bewerbung war ein wichtiges Training. Das Stipendium selbst hat uns ermutigt, in die Praxis zu gehen. Nicht zuletzt erwies sich das Renommee des Programms als enormer Marketingvorteil.“ So kam neben CustomCells als Business Angel bald Fuchs Lubricants Germany als strate­gischer Investor mit an Bord. Gemeinsam wurde die notwendige Fertigungsinfrastruktur geschaffen, um die Industrialisierung, Skalierung und das weitere Wachstum von E-Lyte zu ermöglichen. Heute ist ihre Produktionsanlage eine der modernsten ihrer Art – und dabei ressourcensparend, wie die Förderung im Umweltinnovationsprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz belegt.

EXIST – Existenzgründung aus der Wissenschaft

Das Gründungsförderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz richtet sich an innovative Gründungen aus der Wissenschaft. Es zielt darauf ab, die Zahl der technologieorientierten und wissensbasierten Start-ups in Deutschland zu erhöhen und ihnen die Chance zu geben, sich am Markt zu behaupten.

EXIST-GRÜNDUNGSSTIPENDIUM

Für gründungsinteressierte Studierende, Absolvent*innen sowie Wissenschaftler*innen.

EXIST-WOMEN

Entwicklungen und Aktivitäten zur Förderung und Unterstützung von Gründerinnen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

EXIST-FORSCHUNGSTRANSFER

Für forschungsbasierte Gründungsvorhaben mit aufwendigen, risikoreichen Entwicklungsarbeiten.

EXIST-POTENTIALE

Förderung von Hochschulen und ihren Gründungsnetzwerken zur Umsetzung gründungsfördernder Maßnahmen.

EXIST-LEUCHTTURMWETTBEWERB STARTUP FACTORIES

Im Rahmen der Start-up-Strategie der Bundesregierung wurde der EXIST-Leuchtturmwettbewerb Startup Factories ins Leben gerufen, um die Anzahl und Qualität wissensbasierter Ausgründungen erheblich zu steigern.

Bewerbungen erfolgen über die Hochschule/Forschungseinrichtung an den Projektträger.

Weitere Informationen unter www.exist.de

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BMWE vereinfacht die exist Gründungsförderung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die exist Förderung für Gründungen aus der Wissenschaft deutlich vereinfacht, um den Prozess effizienter, weniger bürokratisch und transparenter zu gestalten.

Das exist Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie fördert wissensbasierte Existenzgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Ziel ist es, den Transfer von Forschungsergebnissen in Deutschland zu stärken und die Verwertung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen zu fördern und Wissenschaftler für die Karriereoption Unternehmer zu qualifizieren.

Die wesentlichen Änderungen umfassen die vollständige Digitalisierung der Anträge, die Reduzierung der benötigten Unterlagen, die Einführung von Pauschalen bei Sachmitteln und die Vereinfachung der Projektregularien. Zudem gibt es eine neue, benutzer*innenfreundliche Website und eine IP-Dealdatenbank, die den Zugang zu Patenten und anderem geistigem Eigentum erleichtert.

Die konkreten Verbesserungen im Überblick

  • Digitalisierung: Die Antragstellung und Bescheiderteilung erfolgen nun vollständig digital, was das Schriftformerfordernis abschafft.
  • Weniger Bürokratie: Die Anzahl der Antragsformulare für das exist Gründungsstipendium wurde halbiert und der Umfang des Ideenpapiers reduziert.
  • Pauschalen: Sachmittel können im exist Gründungsstipendium und bei exist Women pauschal beantragt und abgerechnet werden, wodurch Einzelbelege nicht mehr eingereicht werden müssen.
  • Vereinfachte Projektdurchführung: Die Auflagen und Meilensteine während der Projektlaufzeit wurden in den Förderlinien exist Gründungsstipendium und exist Forschungstransfer reduziert.
  • Erhöhte Transparenz: Eine neue, nutzer*innenfreundlichere Website und eine klare Kommunikation der Anforderungen sollen den Prozess für Gründer*innen vereinfachen und beschleunigen.
  • IP-Dealdatenbank: Eine neue Datenbank erleichtert den Zugang zu geistigem Eigentum wie Patenten, die für wissenschaftsbasierte Gründungen oft essenziell sind.

Mehr Infos zur exist Gründungsförderung gibt’s hier

Fördermittelberatung: Förderlust statt -frust

Sechs Alarmsignale bei der Berater*inwahl, die du kennen und beherzigen solltest.

Fördermittel sind für viele Unternehmen ein entscheidender Faktor für Wachstum und Innovation. Die Beantragung von Fördermitteln kann jedoch ein steiniger Weg sein, wenn man die falsche Berater*innenwahl trifft. Hier sind sechs Alarmsignale, auf die du bei der Berater*innenwahl achten solltest.

1. Der/die Berater*in hat seinen/ihren Sitz im Ausland

Es gibt keinen logischen Grund, warum ein Beratungsunternehmen, das in Deutschland tätig ist, seinen Sitz im Ausland haben sollte. In einem kürzlichen Fall fiel eine Schweizer Beratungsfirma negativ auf, indem sie deutsche Kund*innen vorausbezahlt und dann sogenannte Phantasieprojekte lieferte. Der Rechtsweg gegen solche Praktiken ist im Ausland wesentlich komplizierter und oft mit hohen Kosten verbunden.

2. Verbiegen der Projektbeschreibungen

Ein weiteres Warnsignal ist, wenn Berater*innen die Projektbeschreibungen so verändern, dass sie die Innovationsanforderungen erfüllen, auch wenn sie nicht mehr dem eigentlichen Ziel entsprechen. Diese unseriöse Praxis kann Geschäftsführern schlaflose Nächten bereiten, da im Falle einer Prüfung das gesamte Konstrukt schnell zusammenfallen kann. Ein(e) vertrauenswürdige(r) Berater*in sollte klar kommunizieren, wenn ein Projekt nicht förderfähig ist.

3. Vorauskasse und unklare Verrechnungsmodalitäten

Seriöse Berater*innen arbeiten in echter Partnerschaft und sind 100 Prozent erfolgsabhängig bei der Beantragung von Fördermitteln. Dubiose Zahlungsmodalitäten, wie Vorauskasse oder verwirrende Tagessätze, sind ein Warnsignal. Insbesondere bei der Forschungszulage ist eine Vorauskasse ein Warnsignal.

4. Fehlende Referenzen oder Erfahrung

Berater*innen ohne klare Referenzen oder nachweisliche Erfahrung in der Fördermittelbranche sollten skeptisch betrachtet werden. Unternehmen sollten nach konkreten Beispielen für erfolgreich abgeschlossene Projekte fragen und versuchen, mit früheren Kund*innen des/der Berater*in zu sprechen, um ihre Erfahrungen zu verstehen. Überzeugen durch Zeug*innen ist auch hier das Motto.

5. Versprechungen ohne klare Grundlage

Einige Berater*innen könnten unrealistische Versprechungen machen, um Kund*innen zu gewinnen. Solche unseriösen Versprechungen könnten etwa garantierte Erfolgsquoten oder überhöhte Fördermittelbeträge beinhalten. Seriöse Berater*innen setzen realistische Erwartungen und erklären, wie sie zu ihren Schlussfolgerungen gekommen sind.

6. Undurchsichtige Verträge

Wenn der Vertrag mit dem/der Berater*in unklar ist oder versteckte Gebühren und Klauseln enthält, ist dies ein ernstes Warnsignal. Ein transparenter Vertrag sollte alle Dienstleistungen, Gebühren und Verantwortlichkeiten klar definieren.

Fazit

Die Wahl des/der richtigen Berater*in für Fördermittel ist entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Es gilt: Vergleiche die Angebote verschiedener Fördermittelberatungen. Durch die Beachtung der obengenannten Alarmsignale kannst du eine fundierte Entscheidung treffen und dich bestmöglich vor Enttäuschungen und hohen Folgekosten schützen.

Sieben ungenutzte Fördermittelschätze für KMU

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) bieten Kleinstunternehmen und KMU hohe Zuschüsse – doch viele Potenziale bleiben ungenutzt. Das muss nicht sein!

So zeigt der Fraunhofer-Abschlussbericht zur EEW-Evaluation vom November 2024 für die Jahre 2019 bis 2023, dass die EEW-Förderung weniger als erwartet abgerufen wird. Dies betrifft insbesondere Modul 2 (Prozesswärme aus erneuerbaren Energien) und Modul 6 (Elektrifizierung von Klein- und Kleinstunternehmen).

Die Fördermittelberatung EPSA Deutschland bestätigt, dass besonders KMU bei der EEW- und auch der BEG-Förderung nach wie vor unterproportional beteiligt sind, obwohl sie die Zielgruppe der Förderungen sind.

Bürokratie und Missverständnisse bremsen die Nutzung

Viele Kleinunternehmen glauben, Förderungen seien nur für Großkonzerne wie Tesla oder Wohngebäude zugänglich, oder sie scheuen den bürokratischen Aufwand. Tatsächlich sind BEG und EEW nicht nur für Großunternehmen, sondern auch schon für kleinere Firmen mit 50 oder weniger Mitarbeitenden lukrativ. "Unternehmen investieren Hundertausende bis Millionen in Energieeffizienz, teilweise ohne zu wissen, dass bis zu 60 Prozent gefördert werden können", sagt Martin Deiters, Energieeffizienz-Experte bei Epsa Deutschland. "Wir machen Förderfähiges förderfähig – oft mit minimalem Aufwand für das antragstellende Unternehmen und hohem Return."

Diese sieben Förderschätze warten auf KMU

1. LED-Beleuchtung (BEG): Austausch energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme in Nichtwohngebäuden. Bis zu 15 Prozent Zuschuss auf Investitionen.

Beispiel: Die Investition der Erneuerung der Beleuchtung in einem Teil einer Produktionshalle auf LED lag bei 225.000 Euro, das Unternehmen erhielt eine Förderung in Höhe von 33.750 Euro.

2. Kältetechnik zur Raumkühlung (BEG): Neueinbau oder Optimierung von Kühlsystemen, z. B. in Produktionshallen oder Krankenhäusern. Förderquote bis 15 Prozent.

Beispiel: Ein Krankenhaus investierte 2.500.000 Millionen Euro und bekam 375.000 Euro Förderung.

3. Lüftungs- und Regeltechnik (BEG): Optimierung von Raumluft- und Messsystemen für effiziente Gebäudenutzung. Förderung bis 15 Prozent für Unternehmen.

Beispiel: In einem Bürogebäude wurde eine Lüftungsanlage saniert und mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet. Die Investition lag bei 300.000 Euro und die Förderung betrug 45.000 Euro.

4. Wärmepumpen und Solarthermie (BEG): Installation energieeffizienter Heizsysteme. Hohe Antragszahlen bei Wärmepumpen (ca. 20.000 pro Monat), aber Biomasse und Solarthermie werden zu selten beantragt. Die Förderung liegt bis zu 30 Prozent.

Beispiel: Ein Hotel erneuerte seine Heizungsanlage für die Raumheizung und stellte auf Wärmepumpen um. Die Investition belief sich auf 600.000 Euro und die Förderung lag bei 180.000 Euro.

5. Elektrifizierungsprojekte (EEW Modul 6): Elektrifizierung von Anlagen und Prozessen in der Industrie. Bis 60 Prozent für Kleinstunternehmen. Dennoch nur 35.000 Anträge.

Beispiel: Verfahrensumstellung von fossilen Brennstoffen auf eine elektrisch betriebene Anlage. Das Unternehmen investierte 150.000 Euro und wurde mit einer Förderung von 90.000 Euro bedacht.

6. Prozesswärme aus nicht-fossilen Quellen (EEW Modul 2): Umstellung auf Biomasse oder erneuerbare Brennstoffe für industrielle Prozesse wie Trocknung oder Tauchbäder bringen 40 bis 50 Prozent Zuschuss.

Beispiel: Eine Schreinerei mit 60 Mitarbeitern investierte 700.000 Euro in eine Hackschnitzelanlage und sicherte sich 350.000 Euro Förderung.

7. Förderwettbewerb (EEW Modul): Wettbewerbliche Förderung für innovative Projekte. Durchschnittlich 1.500.000 Millionen Euro pro Kund*in.

Beispiel: Ein großes Unternehmen stellte seinen Produktionsprozess um und kann damit 3.000 Tonnen CO2 pro Jahr einsparen. Dafür bekam die Firma 1.200.000 Euro Förderung.

Die BEG-Förderung läuft voraussichtlich bis 31. Dezember 2030, die EEW-Förderung wird regelmäßig überarbeitet und bleibt bis zum 31. Dezember 2028 verfügbar.

Fördermittel Forschungszulage wird reformiert

Im Koalitionsvertrag 2025 ist eine umfassende Reform der steuerlichen Forschungszulage verankert – ein wichtiges Zeichen für eine innovationsgetriebene Wirtschaft.

Mit der Reform verbunden sind höhere Fördersätze, eine erweiterte Bemessungsgrundlage sowie eine drastische Vereinfachung der Antrags- und Nachweisverfahren. Ziel ist es, Forschung und Entwicklung (F&E) in Deutschland bis 2030 systematisch zu stärken und Unternehmen aller Größen mehr Planungssicherheit und finanzielle Anreize zu bieten.

Der Koalitionsvertrag betont unmissverständlich (S. 80, Z. 2591–2592): „Bei der steuerlichen Forschungszulage heben wir den Fördersatz und die Bemessungsgrundlage deutlich an und vereinfachen das Verfahren.“

Was ändert sich konkret?

  • Deutlich höhere Fördersätze und ausgeweitete Bemessungsgrundlagen.
  • Entbürokratisierung: Vereinfachte Verfahren bei Antragstellung und Nachweis.
  • Einführung eines eigenständigen Forschungsdatengesetzes bereits 2025.
  • Flexiblere Projektsteuerung und stärkere Förderung innovativer Trägerstrukturen.
  • Verstärkte strategische Zielsetzung: Wirtschaft und Staat sollen bis 2030 mindestens 3,5 Prozent des BIP in F&E investieren.

Fünf teure Missverständnisse rund um die Forschungszulage

Fördermittelberater*innen wie bspw. die von EPSA Deutschland stellen in ihren Gesprächen jedoch oft fest, dass die Forschungszulage viel zu wenig abgerufen wird. Es gibt zahlreiche Missverständnisse, die Unternehmen davon abhalten, einen Antrag zu stellen. Die fünf häufigsten:

1. Unternehmens- und Branchenkompatibilität

Viele Unternehmen glauben, nicht förderfähig zu sein – etwa wegen ihrer Größe oder Branche. Fakt ist: Die Forschungszulage ist branchen- und themenoffen. Besonders profitieren können KMU, Start-ups, Mittelständler*innen und Konzerne in nahezu allen Wirtschaftsbereichen – von der Automobilindustrie bis zur Biotechnologie.

2. Projektförderfähigkeit

Oft besteht Unsicherheit, ob das eigene Vorhaben als Forschung gilt. Wichtig ist: Förderfähig sind Projekte, die den allgemeinen Forschungs- und Entwicklungskriterien entsprechen – Neuheit, Kreativität, Unsicherheit, Systematik und Reproduzierbarkeit (nach dem Frascati-Handbuch). Dabei muss kein revolutionäres Produkt entwickelt werden oder Grundlagenforschung betrieben werden – auch Prozessinnovationen oder experimentelle Arbeiten sind förderfähig.

3. Bürokratischer Aufwand

Der Antrag erscheint vielen zu aufwendig. Dabei kann die Bescheinigung der Förderfähigkeit eines F&E-Projektes in Deutschland bereits mit einem Antrag über mehrere Jahre gesichert werden. Mit einer professionellen Fördermittelberatung auf Erfolgsbasis lässt sich der Aufwand minimieren, und die Fördersumme wird optimal ausgeschöpft.

4. Fristeneinhaltung

Die Forschungszulage kann rückwirkend beantragt werden. Um bei ihrer nächsten Steuerfestsetzung von der rückwirkenden Förderung für 2021, 2022 und 2023 (jeweils bis zu 1 Mio. Euro per anno) und 2024 (bis zu 3,5 Mio. Euro per anno) zu profitieren, sollten die Unternehmen das Thema somit schnellstmöglich angehen. Die Einhaltung der Fristen ist wichtig, damit die Antragstellenden kein Geld durch Verjährung verlieren.

5. Finanzielle Vorleistung für Fördermittelberatung

Ein häufiger Irrglaube ist, dass Fördermittelberatung hohe Vorabkosten verursacht. In der Praxis arbeiten seriöse Berater*innen erfolgsbasiert – es entstehen keine finanziellen Risiken für die Unternehmen.

Gründungszuschuss

Step-by-Step: Wir zeigen, wie du in 10 Schritten zum begehrten Gründungszuschuss kommst.

Schritt 1 zum Gründungszuschuss

Lass dich nicht von den Aussagen der Arbeitsagentur einschüchtern!

Diese wollen dich von einer Antragstellung abhalten. Wenn du einen guten Businessplan vorlegst, wirst du die Förderung in der Regel erhalten. Hol dir aber vorab Infos ein, wie restriktiv die Arbeitsagenturen aktuell den Gründungszuschuss vergeben. Auskunft geben Gründerberater*innen, Startcenter, Kammern. 

Förderung für Gründer*innen – sorglos in die Selbstständigkeit

Endlich sein eigener Chef bzw. seine eigene Chefin sein. Das ist ein Traum, den sich viele Arbeitnehmende in Deutschland erfüllen möchten, mit der Gründung eines eigenen Unternehmens, als Kleinunternehmer*in oder auch als Freiberufler*in. Leider ist der Start in die neue Freiheit nicht immer ganz einfach. Finanzielle Hürden gilt es zu meistern, wie beispielsweise Räumlichkeiten anzumieten oder zu kaufen. Was viele nicht wissen: Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, seine Unternehmensgründung finanziell zu fördern. Wir klären auf.

Voraussetzungen für eine Förderung

Zunächst muss man überhaupt einmal ein Gewerbe anmelden, wenn man ein Unternehmen gründen möchte und damit gewerblich tätig sein will. Das ist einer der wichtigsten Schritte in der Gründungsphase. Denn nur mit einer ordnungsgemäßen Anmeldung darf das Gewerbe überhaupt erst betrieben werden. Je nach Branche ist das an gewisse Voraussetzungen geknüpft.

  • Ein Mindestalter von 18 Jahren
  • Geschäftsfähigkeit
  • Evtl. bestandene Meisterprüfung oder ähnliche Qualifikation
  • Behördliche Genehmigungen
  • Für nicht-EU-Bürger: eine gültige Aufenthaltserlaubnis

Ausgenommen sind hier Freiberufler, wie etwa Künstler, Journalisten, Anwälte oder auch Ärzte, weil hier die Dienstleistung im Vordergrund steht. Dennoch können auch sie bestimmte Fördermittel erhalten.

Beratungsförderung

Steht man ganz am Anfang eines neuen Unternehmens, dann gibt es viele Fragen. Wo will ich mit meinem Unternehmen überhaupt hin und wie sieht mein Businessplan aus? Genau da hier kann eine Beratung viel Zeit sparen und auch einen späteren Erfolg versprechen. Deshalb werden die Kosten für solche Unternehmensberater auch staatlich gefördert. Ein ganz großer Teil des Honorars wird dabei vom jeweiligen Bundesland getragen. Die Formulare zum Beantragen eines staatlich subventionierten Beraters findet man online.

Bankdarlehen

Zu allererst kommt einem hier der Weg zur Hausbank in den Sinn. Volksbanken und Sparkassen, aber auch andere bieten Gründerkredite für alle möglichen Zwecke. Viele Berater empfehlen zudem direkt mit mehreren Banken zu verhandeln. Der Vorteil hierbei ist, dass man gut die Konditionen vergleichen kann und so eine bessere Verhandlungsposition hat. Vor allem die Genossenschaftsbanken bieten für Jungunternehmer passende und günstige Kredite.

Die drei wichtigsten Schritte im Gespräch mit der Bank sind:

  • Die Entwicklung eines Businessplans, der die Gründungsidee beschreibt und eigentlich die komplette Strategie für die Zukunft des Unternehmens beinhaltet.
  • Die Entwicklung eines Finanzplans ist ebenfalls sehr wichtig, wenn man mit den Banken ins Gespräch kommt. Er schließt Aufstellungen über Mietkosten, Versicherungen und andere Anschaffungen für die Selbstständigkeit ein.
  • Das Gespräch mit der Bank will gut vorbereitet sein. Ohne eine gute Grundlage wird es mit dem Gründerkredit nichts werden. Vor allem sollten mögliche Schwachpunkte des Businessplans bekannt sein und gleichzeitig alle Argumente, die für eine Gründung sprechen, parat liegen.

Geförderte KfW-Kredite

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet geförderte Darlehen an, die individuell an Unternehmer angepasst sein können. Im Vergleich zu klassischen Bank-Krediten sind die Zinsen bei der KfW jedoch oft deutlich günstiger.

Stellenweise können sie auch ohne Eigenkapital beantragt werden und bieten für den Unternehmensstart einige Jahre tilgungsfreie Zeit.

Gründungszuschuss

Das Angebot der Bundesagentur für Arbeit richtet sich in erster Linie an Arbeitslose, die das ALG I beziehen. Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten, sollen dabei unterstützt werden. Allerdings hat man keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Der Zuschuss in Höhe von derzeit 300 Euro wird erst einmal auf einen Zeitraum von 6 Monaten zusätzlich zum Arbeitslosengeld 1 gewährt. Bei Bedarf kann der Zuschuss dann auf bis zu 15 Monate erweitert werden.

Um so einen Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur zu bekommen muss man neben der Arbeitslosigkeit und des ALG-I-Bezugs noch einige weitere Voraussetzungen:

  • Die selbstständige Tätigkeit muss später auch hauptberuflich ausgeübt werden.
  • Man muss noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
  • Eine fachkundige Stelle, wie etwa IHK, HWK oder Banken müssen zum geplanten Geschäftsmodell eine schriftliche Stellungnahme abgeben.

Einstiegsgeld

Auch Empfänger von Hartz IV haben die Möglichkeit, sich unterstützen zu lassen. Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss, der über eine Länge von maximal 24 Monaten gezahlt wird. Die Höhe der Förderung wird auch hier individuell bemessen. In der Regel beträgt die Summe aber etwa 50 Prozent des Regelsatzes beim ALG II. Aber auch hier besteht kein Rechtsanspruch.

Der Zuschuss ist jedoch ebenfalls an gewisse Bedingungen geknüpft:

  • Die zukünftige Selbstständigkeit muss dazu dienen, unabhängig vom ALG II zu werden.
  • Die Förderung muss zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich sein.

Crowdfunding

Neben den offiziellen Wegen, kann man sich in der heutigen Zeit auch ans Internet wenden. Das Crowdfunding macht es möglich. Dabei stellt man seine Unternehmensidee einer Online-Community vor, die dann Geld zuschießen soll. Je mehr ein User gibt, umso mehr bekommt er auch zurück, wenn das Unternehmen in Gang gekommen ist. Das kann dann in Form von Rückzahlungen geschehen oder auch mit Belohnungen, die dann an die Geldgeber zurückgehen. Aber das ist auch nur eine der Möglichkeiten, die man beim Crowdfunding hat.
 
Weitere Fördermittel

Je nach Bundesland gibt es daneben noch weitere Fördermöglichkeiten in Form von regionalen Programmen. Außerdem existieren auch unabhängig der staatlichen oder Bundesförderungen noch unzählige Programme, auf die man sich in Deutschland und sogar in der EU bewerben kann.

Wer sein eigenes Unternehmen in Deutschland gründen will, der hat für einen guten Start wirklich viele Möglichkeiten. Wenn die Idee dann auch noch stimmt, sollte einer Finanzierung nichts mehr im Weg stehen.

Young Innovators: Messeförderung für Start-ups 2024

Mit diesen Zuschüssen können Firmengründer*innen und Jungunternehmer*innen 2024 bei einer Messebeteiligung in Deutschland rechnen. Über 70 Messen stehen zur Wahl.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat für das Förderprogramm Young Innovators über 70 Messen ausgewählt. Der Dachverband der deutschen Messewirtschaft AUMA hat die Messen jetzt auf seiner Website www.auma.de veröffentlicht.

Die Unterstützung richtet sich an junge Firmen aus Industrie, Handwerk oder technologieorientierten Dienstleistungsbereichen. Gefördert wird die Teilnahme an einem Firmengemeinschaftsstand „Innovation made in Germany“ auf Messen aller Branchen. Die Förderung umfasst unter anderem eine bis zu 60-prozentige Erstattung von Standmiete und Standbaukosten bei der Beteiligung als Aussteller an einem Gemeinschaftsstand.

Das Messeprogramm für junge, innovative Unternehmen aus Deutschland gibt es seit 2007. Ziel des Programms ist es, die Vermarktung und insbesondere den Export neuer Produkte und Verfahren von Unternehmen aus Deutschland zu unterstützen. Die dafür nötige Richtlinie hat das Bundeswirtschaftsministerium jetzt bis mindestens 2028 verlängert. Erstmals wurde die Förderung für fünf Jahre festgesetzt, der längste Zeitraum bisher.

Es gilt: Start-ups und Gründer*innen können Messeförderung in Anspruch nehmen. Eine Übersicht aller relevanten Messen 2024, die Förderbedingungen sowie Antragsformulare stehen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und beim AUMA zur Verfügung.

Start-up-Fördermittel Forschungszulage

Mithilfe der Forschungszulage können sich Start-ups ihre Personalkosten vom Staat fördern lassen – auch rückwirkend. So geht’s.

Geld bedeutet vor allem für junge Unternehmen Zeit. Zeit, um eine Idee weiterzuentwickeln. Zeit, um weitere Kund*innen zu finden. Zeit, um in die Gewinnzone zu kommen. Doch gerade Start-ups profitieren bisher kaum von der Projektförderung durch Land, Bund oder EU und machen sich deshalb oft abhängig von Investor*innen.

Mit der Forschungszulage wird ein Viertel der Entwicklung finanziert

Doch seit Anfang 2020 gibt es die sogenannte Forschungszulage, die Gründer*innen sogar noch rückwirkend für die beiden vergangenen Jahre beantragen können. Im Prinzip fördert der Bund damit die Personalkosten von Mitarbeitenden in der Forschung und Entwicklung mit 25 Prozent. Davon profitieren besonders Start-ups, IT-Unternehmen und Betriebe, die mit hohem Personalaufwand schnell ihre Produkte entwickeln, weil sie agil arbeiten und während der Entwicklung kurzfristig auf erweiterte oder zusätzliche Kund*innenwünsche reagieren müssen. Eines der Unternehmen ist Enlyze aus Aachen, das mit seiner Software – einer Art BI Tool für die Fertigung – Maschinen und Anlagen fünf bis 15 Prozent effektiver macht.

Forschungszulage vs. klassische Projektförderung

Vorteile der Forschungszulage gegenüber der klassischen Projektförderung sind: Die Anforderungen an die Innovationsprojekte sind geringer, denn sie beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen müssen. Zudem ist die Beantragung relativ unbürokratisch und schnell abgeschlossen – die Firmen wissen meist nach drei Monaten, woran sie sind. So stehen den Aachenern für 2020 zwar nur knapp 42.000 Euro zu, denn es gab in dem Jahr andere Förderungen und weniger Entwicklungsaufwand. Allerdings wird sich die Summe für das vergangene und das aktuelle Jahr deutlich erhöhen, schätzt Geschäftsführer Henning Wilms. Der Seniorberater des Förder-Verstehers PFIF Paul Freyberg berechnet, dass mehr als 750.000 Euro Lohnkosten pro Jahr geltend gemacht werden können. Das entspricht rund 190.000 Euro Förderung, die mit der Unternehmenssteuer verrechnet werden können oder ausbezahlt werden.

2018 gründete der inzwischen 32-jährige Wilms mit drei Kollegen von der Uni Aachen Enlyze. Die Wirtschaftsingenieure überlegten schon während des Studiums, wie man Daten aus Produktionsanlagen gewinnen kann, die in der Regel aus unterschiedlichen Maschinengenerationen sowie von verschiedenen Hersteller*innen stammen, wie man dann die Daten aufbereitet und verknüpft, um letztlich die Effizienz der Produktion zu steigern und die Ausschussquote zu verringern. „Weil wir mit unseren Modulen eine Komplettlösung anbieten, liefern wir den Produktionsleitern innerhalb weniger Tage verwertbare Informationen“, sagt der Chef von 22 Mitarbeitern. Das Shopfloor-BI kann allen Unternehmen nutzen, die mit Endlos-Werkstoffen arbeiten, also Papierindustrie, Hersteller*innen von Baustoffen, Kunststoff-, Textil- oder Verpackungsindustrie. „Unsere bisher knapp 20 Kund*innen steigern ihre Fertigungseffektivität so, dass sie im Jahr zwei Wochen früher in die Ferien gehen könnten, oder eben einen höheren Produktionsoutput erzielen.“

Der Kontakt zu PFIF – Partner für Innovation und Förderung – entstand durch ein Netzwerk. Die Umsetzung lief sehr effizient. „Wir haben drei Fragebögen bekommen. Um alles Weitere hat sich Paul Freyberg gekümmert“, so Henning Wilms, der von der strukturierten Herangehensweise, schnellen Antworten und pragmatischen Lösungen beeindruckt ist: „Wir können uns auf unser Kerngeschäft konzentrieren und sind nicht durch bürokratisches Anträgeschreiben und Kosten abrechnen abgelenkt“.

Das ist die Forschungszulage

Unternehmen können 25 Prozent der projektbezogenen Personalkosten in der Forschung und Entwicklung geltend machen. Zudem werden Entwicklungsaufträge an andere Firmen mit 15 Prozent berücksichtigt. Die maximale Förderung pro Jahr beträgt eine Million Euro entspricht, die mit der Unternehmenssteuer verrechnet oder bei Überschreiten der Steuerlast ausbezahlt wird.

Vorteile der Forschungszulage

  • Die Anforderungen an die FuE-Projekte sind geringer als bei der Projektförderung und beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen.
  • Die Anträge werden schneller genehmigt – in der Regel in weniger als drei Monaten.
  • Es ist möglich, rückwirkend eine Förderung von Projekten ab 2020 zu erhalten.
  • Es besteht nach der Zusage ein Rechtsanspruch auf den Erhalt der finanziellen Mittel besteht. Damit ist die Forschungszulage für Unternehmen besonders gut planbar.

Hier findest zu weitere Infos zur Inanspruchnahme und Beantragung der Forschungszulage

Horizont 2020 – ein Fördermittel auch für Startups

Innovationsstarke Startups und KMUs mit Sitz in Deutschland können nicht nur auf eine enorm vielfältige nationale Förder-Infrastruktur setzen, auch auf europäischer Ebene wartet finanzielle Unterstützung. „Horizont 2020“ lautet der Name des europäischen Rahmenprogramms für Innovation und Forschung. Mit einem Volumen von 70 Milliarden Euro stellt Horizont 2020 das weltweit größte Förderprogramm für anwendungsnahe Forschung dar.

Das Rahmenprogramm von Horizont 2020 deckt ein breites thematisches Spektrum ab: Von der Grundlagenforschung bis zu marktnahen Innovationsmaßnahmen. Im Vordergrund stehen Kooperationen in Schlüsselbereichen wie der biomedizinischen, naturwissenschaftlich-technischen, industriellen oder sozioökonomischen Forschung. Fördermittel stehen aber auch für die themenoffene Förderung exzellenter Forschender, Mobilitätsmaßnahmen, die Entwicklung von Forschungsinfrastrukturen, die Einbeziehung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die internationale Zusammenarbeit zur Verfügung.

Ein wesentliches Ziel von Horizont 2020 besteht darin, die Lücke zwischen Forschung und Markt zu schließen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken. Weitere Aufgaben bestehen darin, Europa als „Innovationsunion“ zu etablieren. Horizont 2020 soll exzellenter Forschung und innovativen Ideen zur Marktreife verhelfen, außerdem Europas internationale Wettbewerbsfähigkeit erhöhen, neue Jobs schaffen und Wohlstand sichern.

Verschiedene Förderinstrumente innerhalb von Horizont 2020 bieten Lösungen für die unterschiedlichsten Anwendungen, etwa für Verbundforschung mehrerer Hochschulen, für  Grundlagenforschung, für den Austausch von Forschungs- und Innovationspersonal, für die Förderung einzelner Wissenschaftler. 

Für Gründer und junge Unternehmen ist vor allem das sog. „KMU-Instrument“ mit den Phasen 1 und 2 interessant. Das KMU-Instrument auf europäischer Ebene richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition mit Wachstumspotenzial, Ideen mit hohem Marktpotenzial und Innovationsgrad sowie europäisch bzw. international ausgerichteter Geschäftstätigkeit. Der Ansatz ist (weitgehend) themenoffen. Es können einzelne KMU oder mehrere KMU im Verbund antreten. Start-ups können teilnehmen, das Programm ist jedoch auf KMU allgemein ausgelegt.

Brandenburg

Brandenburg-Kredit Gründung


ProFIT Brandenburg (Zuschuss)


ProFIT Brandenburg (Darlehen)


Gründung innovativ


Bürgschaft ohne Bank (BoB)


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Brandenburg


Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand


BFB Wachstumsfonds Brandenburg


Frühphasen- und Wachtumsfonds


Brandenburg-Kredit Innovativ mit Haftungsfreistellung


Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum


Brandenburg-Kredit für den Mittelstand (BKM)


Brandenburg-Kredit Mezzanine II


Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe


Garantien durch die Bürgschaftsbank Brandenburg


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G) - Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)


ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand


Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta)


Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen


Förderung der Internationalisierung von KMU durch Markterschließung im Ausland und Teilnahme an Messen im In- und Ausland (M2)


Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)


Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau


Förderung von erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Versorgungssicherheit (RENplus)


Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen


Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei


Förderung der Flurbereinigung (FlurbFördRichtlinie)


Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER


Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen (Forst-RL)


Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und Erhaltung der Kulturlandschaft (KULAP 2014)


Zuwendungen aus der Fischereiabgabe


Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH


GAP-Finanzierung Film


Innovationsförderung des Medieninnovationszentrums Babelsberg (MIZ)


Brandenburger Innovationsfachkräfte


Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“


Innovationen brauchen Mut (IbM)


Meistergründungsprämie Brandenburg


Mikrokredit Brandenburg


Hessen

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen/Gründung (ERP)


Hessen Kapital I + II


Hessen-Mikrodarlehen


Gründungs- und Mittelstandsförderung - Existenzgründungsberatung, Unternehmensberatung, Coaching und Check-Ups


Bürgschaft ohne Bank (BoB)


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen


Express-Bürgschaften


Handwerksbeteiligungen


Mittelhessenfonds


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Hessen


Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft


Förderung der regionalen Entwicklung - Betriebliche Investitionen


Kapital für Kleinunternehmen


Kombi-Programm Bürgschaft und Beteiligung


Wachstums- und Innovationsbeteiligungen


Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) - Wachstum Investitionen


Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) – Wachstum Betriebsmittel


Innovationskredit Hessen


Gründungs- und Mittelstandsförderung – Länderspezifisches Marktberatungsprogramm Hessen


Gründungs- und Mittelstandsförderung – Beteiligung an Messen und Ausstellungen


Innovationsförderung - Elektromobilität


Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes


Hessen ModellProjekte


LOEWE – Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz


Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten


Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) – Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)


Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) – Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)


Förderung der ländlichen Entwicklung


Forstliche Förderung


Hessisches Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein


Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM)


Hessisches Programm für Ausgleichzahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ)


Marktstrukturförderung


Hessische Film- und Fernsehförderung (HessenFilm)


Innovationsförderung


Gründungs- und Mittelstandsförderung - Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen


Innovationsförderung – Innovative Unternehmensneugründungen


Innovationskredit Hessen


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) 


Thüringen

Beratungsrichtlinie - Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen


Beteiligungen der bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh (bm-t)


Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)


Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum


Gründerrichtlinie – Erhöhung der Stabilität von gewerblichen und freiberuflichen Unternehmensgründungen


Thüringen-Invest


Thüringen-Dynamik


Gründungs- und Wachstumsfinanzierung - GuW Thüringen


Thüringen-Kapital


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen – BBT basis


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen – BBT classic


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen – BBT guw80


Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank (TAB-Bürgschaftsprogramm)


Garantien durch die Bürgschaftsbank Thüringen - BBT garant


Gründerrichtlinie - Mikrokredite


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen - BBT express


Bürgschaften zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm) 


Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen (Mitarbeiterbeteiligungsprogramm)


Konsolidierungsfonds


Konsortialfinanzierung


Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten


Einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung


Fachkräfterichtlinie - Förderung der Fachkräftegewinnung und -sicherung


Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und Demonstrationsvorhaben für eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieerzeugung und -nutzung in Unternehmen (GREEN invest)


Elektromobilität Thüringen (Flankierende Maßnahmen)


SolarInvest – Förderung des Eigenstromverbrauchs


Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (LFE)


Strukturförderhilfe Forst


Thüringer Agrar-Bürgschaftsprogramm


Förderung von Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen


Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen


Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Richtlinie)


Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung (FuE-Personal Richtlinie)


Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)


Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV)


Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU)


Integrierte ländliche Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT)


Förderung von Kleinkläranlagen


Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP 2014)


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)


Hamburg

Gründung von Kleinstunternehmen durch Erwerbslose (Hamburger Kleinstkreditprogramm)


Hamburg-Kredit - Gründung und Nachfolge


InnoRampUp


Hamburger Weiterbildungsbonus 2020


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg


BG-Start!


Beteiligungskapital der BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH


Innovationsstarter Fonds Hamburg II (IFH II) – Beteiligungskapital für junge innovative Unternehmen


Hamburg-Kredit Innovation


Avale für die Filmwirtschaft


Energiewende in Unternehmen - Beratungsleistungen


Energiewende in Unternehmen – Intelligente Einbindung von Unternehmen in die Energieversorgung


Filmförderung


Hamburg-Kredit Global


Hamburg-Kredit Wachstum


Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg


Erneuerbare Wärme


Klimaschutzkredit für kleine und mittlere Unternehmen


Unternehmen für Ressourcenschutz (UfR)


Förderung der Gesundheitswirtschaft


Programm für Innovation (PROFI)


Elbkulturfonds


Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse


Förderung markt- und standortangepasster Landbewirtschaftung


Investive Agrarförderung - Agrarinvestitionsförderprogramm


Investive Agrarförderung - Investitionen zur Diversifizierung


Maßnahmen der ländlichen Entwicklung