EXIST: Rückenwind für Innovation

Autor: Heike Autschbach
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Wer auf den Märkten von morgen bestehen will, muss die Entwicklung von Ideen heute unterstützen. Im wissensbasierten Innovationsökosystem hat sich dafür das staatliche EXIST-Gründungsförderprogramm bewährt: Wir stellen Start-ups vor, die auch mithilfe der EXIST-Förderung erfolgreich durchgestartet sind.

Eine Idee mag noch so gut sein: Den Status der Seifenblase wird sie nur überwinden, wenn sie auf den passenden Nährboden trifft. „Natürlich kannten wir die Geschichte von Celonis, das 2011 als Initiative von drei Studenten der Technischen Universität München mit EXIST-Fördermitteln gestartet und heute als Decacorn das Aushängeschild der Start-up-Szene in Deutschland ist“, erzählt Jan Schellhaaß, einer von vier Gründern und heute Chief Product Officer der inventied GmbH, die 2021 als Ausgründung der Hochschule Kaiserslautern entstanden ist. „Es war deshalb naheliegend, aber auch irgendwie verrückt, uns mit unserer im Ingenieurstudium entwickelten Produktidee ebenfalls auf diesen Weg zu begeben.“

Inventied: erleichtert den Zivil- und Katastrophenschutz

Seine Projektgruppe hatte Erfolg: Das EXIST-Gründungsstipendium ermöglichte die Entwicklung eines Prototyps und die Unternehmensgründung; auch ließen sich Personal- und Sachkosten der Anfangszeit so finanzieren. Heute tragen die modularen Anhängersysteme der inventied GmbH dazu bei, die Effizienz, Ergonomie und Sicherheit der Einsatzkräfte beim Verladen von Material im Zivil- und Katastrophenschutz zu erhöhen: Der Vario-Load-Rescue ist ein Allrounder für Bergungs- und Rettungsaufgaben, der Vario-Load-Pump ermöglicht die Hochwassernachsorge und die Wasserförderung über lange Strecken bei der Waldbrandbekämpfung. „Aus eigenen Mitteln hätten wir das alles nicht stemmen können“, resümiert Schellhaaß. „Stark weitergeholfen haben uns am Anfang auch das starke Netzwerk und die fachliche Unterstützung im Förderzeitraum: Ob Businessplan, Markt- oder Schwachstellenanalyse – da gab es einiges zu feilen.“ Mittlerweile sind verschiedene Innovationspreise und erste Investor*innen gewonnen. Ein neunköpfiges Team arbeitet am Standort Rockenhausen daran, dass im ersten Halbjahr 2025 die zweite Angel-Runde stattfinden kann, das Produktsortiment wächst und der Vertrieb auf die DACH-Region ausgeweitet wird. Schellhaaß: „Die EXIST-Förderung war als erste Validierung unseres Geschäftsmodells ein wichtiger Türöffner für uns.“

Reverion: ermöglicht CO2-negativen Strom

Dr.-Ing. Stephan Herrmann und sein Team hatten bereits einige Jahre Forschung und Entwicklung an der Technischen Universität München hinter sich, als sie sich erfolgreich um den EXIST-Forschungstransfer bewarben. Im Jahr 2022 konnte so die Reverion GmbH als Spin-off entstehen. Ihr für Landwirtschaft wie Industrie interessantes Produkt: ein hochwirksames modulares Kraftwerk für Biogas, das die Effizienz von bestehenden und neu geplanten Anlagen drastisch steigert. Der Clou ist, dass es reversibel betrieben werden kann: Wenn also kein Strom erzeugt wird, produziert es Wasserstoff oder Methan als Energiespeicher. „Das EXIST-Forschungstransfer-Stipendium hat uns enorm weitergebracht: Nicht nur gab es uns in der Startphase finanzielle Sicherheit. Auch erhöhte es unsere Sichtbarkeit am Markt und das Vertrauen potenzieller Investoren in unsere Technologie. Allein die Förderzusage kam bei den bereits laufenden Gesprächen mit Geldgebern extrem gut an – sie hat unsere Verhandlungsposition deutlich gestärkt“, erinnert sich CEO Herrmann zurück an die Zeit der Ausgründung, als plötzlich alles ganz schnell ging. „Kurze Zeit später konnten wir eine Seed-Runde einwerben und richtig durchstarten!“ Heute plant das Münchner CleanTech den Beginn der Serienproduktion. „Vorbestellungen im Wert von über 100 Mio. Euro liegen bereits vor“, so Herrmann. Entsprechend groß ist das Interesse internationaler Investor*innen: Vor Kurzem konnte sich Reverion eine Series A-Finanzierung über 56 Mio. Euro sichern.

E-Lyte: stärkt nationale Zellfertigung

Den Schritt zur Serienfertigung hat die E-Lyte Innovations GmbH jetzt vollzogen: Im September eröffnete sie am Standort Kaiserslautern ihre erste Produktionsanlage, in der jährlich bis zu 20.000 Tonnen maßgeschneiderte Hochleistungselektrolyte für Lithium-Ionen- oder Natrium-Ionen-Batterien und Superkondensatoren hergestellt werden können. „Nur fünf Jahre nach der Ausgründung aus dem MEET Batterieforschungszentrum der Universität Münster sind wir damit als einziger europäischer Full-Service-Partner in der Lage, die Skalierungsschritte unserer überwiegend im Automobilsektor tätigen Kunden von der Entwicklung bis zur Serienfertigung zu begleiten“, erläutert Mitgründer Dr. Stephan Röser die Bedeutung dieses Meilensteins. Gemeinsam mit drei Kollegen hatte er unter Führung von Prof. Dr. Martin Winter Produkt und Technologie marktreif weiterentwickelt, heute verantwortet er den Produktionsprozess. „Ohne die Mittel und die Unterstützung durch den EXIST-Forschungstransfer wäre das alles nicht möglich gewesen. Schon die Bewerbung war ein wichtiges Training. Das Stipendium selbst hat uns ermutigt, in die Praxis zu gehen. Nicht zuletzt erwies sich das Renommee des Programms als enormer Marketingvorteil.“ So kam neben CustomCells als Business Angel bald Fuchs Lubricants Germany als strate­gischer Investor mit an Bord. Gemeinsam wurde die notwendige Fertigungsinfrastruktur geschaffen, um die Industrialisierung, Skalierung und das weitere Wachstum von E-Lyte zu ermöglichen. Heute ist ihre Produktionsanlage eine der modernsten ihrer Art – und dabei ressourcensparend, wie die Förderung im Umweltinnovationsprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz belegt.

EXIST – Existenzgründung aus der Wissenschaft

Das Gründungsförderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz richtet sich an innovative Gründungen aus der Wissenschaft. Es zielt darauf ab, die Zahl der technologieorientierten und wissensbasierten Start-ups in Deutschland zu erhöhen und ihnen die Chance zu geben, sich am Markt zu behaupten.

EXIST-GRÜNDUNGSSTIPENDIUM

Für gründungsinteressierte Studierende, Absolvent*innen sowie Wissenschaftler*innen.

EXIST-WOMEN

Entwicklungen und Aktivitäten zur Förderung und Unterstützung von Gründerinnen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

EXIST-FORSCHUNGSTRANSFER

Für forschungsbasierte Gründungsvorhaben mit aufwendigen, risikoreichen Entwicklungsarbeiten.

EXIST-POTENTIALE

Förderung von Hochschulen und ihren Gründungsnetzwerken zur Umsetzung gründungsfördernder Maßnahmen.

EXIST-LEUCHTTURMWETTBEWERB STARTUP FACTORIES

Im Rahmen der Start-up-Strategie der Bundesregierung wurde der EXIST-Leuchtturmwettbewerb Startup Factories ins Leben gerufen, um die Anzahl und Qualität wissensbasierter Ausgründungen erheblich zu steigern.

Bewerbungen erfolgen über die Hochschule/Forschungseinrichtung an den Projektträger.

Weitere Informationen unter www.exist.de

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Fördermittelberatung: Förderlust statt -frust

Sechs Alarmsignale bei der Berater*inwahl, die du kennen und beherzigen solltest.

Fördermittel sind für viele Unternehmen ein entscheidender Faktor für Wachstum und Innovation. Die Beantragung von Fördermitteln kann jedoch ein steiniger Weg sein, wenn man die falsche Berater*innenwahl trifft. Hier sind sechs Alarmsignale, auf die du bei der Berater*innenwahl achten solltest.

1. Der/die Berater*in hat seinen/ihren Sitz im Ausland

Es gibt keinen logischen Grund, warum ein Beratungsunternehmen, das in Deutschland tätig ist, seinen Sitz im Ausland haben sollte. In einem kürzlichen Fall fiel eine Schweizer Beratungsfirma negativ auf, indem sie deutsche Kund*innen vorausbezahlt und dann sogenannte Phantasieprojekte lieferte. Der Rechtsweg gegen solche Praktiken ist im Ausland wesentlich komplizierter und oft mit hohen Kosten verbunden.

2. Verbiegen der Projektbeschreibungen

Ein weiteres Warnsignal ist, wenn Berater*innen die Projektbeschreibungen so verändern, dass sie die Innovationsanforderungen erfüllen, auch wenn sie nicht mehr dem eigentlichen Ziel entsprechen. Diese unseriöse Praxis kann Geschäftsführern schlaflose Nächten bereiten, da im Falle einer Prüfung das gesamte Konstrukt schnell zusammenfallen kann. Ein(e) vertrauenswürdige(r) Berater*in sollte klar kommunizieren, wenn ein Projekt nicht förderfähig ist.

3. Vorauskasse und unklare Verrechnungsmodalitäten

Seriöse Berater*innen arbeiten in echter Partnerschaft und sind 100 Prozent erfolgsabhängig bei der Beantragung von Fördermitteln. Dubiose Zahlungsmodalitäten, wie Vorauskasse oder verwirrende Tagessätze, sind ein Warnsignal. Insbesondere bei der Forschungszulage ist eine Vorauskasse ein Warnsignal.

4. Fehlende Referenzen oder Erfahrung

Berater*innen ohne klare Referenzen oder nachweisliche Erfahrung in der Fördermittelbranche sollten skeptisch betrachtet werden. Unternehmen sollten nach konkreten Beispielen für erfolgreich abgeschlossene Projekte fragen und versuchen, mit früheren Kund*innen des/der Berater*in zu sprechen, um ihre Erfahrungen zu verstehen. Überzeugen durch Zeug*innen ist auch hier das Motto.

5. Versprechungen ohne klare Grundlage

Einige Berater*innen könnten unrealistische Versprechungen machen, um Kund*innen zu gewinnen. Solche unseriösen Versprechungen könnten etwa garantierte Erfolgsquoten oder überhöhte Fördermittelbeträge beinhalten. Seriöse Berater*innen setzen realistische Erwartungen und erklären, wie sie zu ihren Schlussfolgerungen gekommen sind.

6. Undurchsichtige Verträge

Wenn der Vertrag mit dem/der Berater*in unklar ist oder versteckte Gebühren und Klauseln enthält, ist dies ein ernstes Warnsignal. Ein transparenter Vertrag sollte alle Dienstleistungen, Gebühren und Verantwortlichkeiten klar definieren.

Fazit

Die Wahl des/der richtigen Berater*in für Fördermittel ist entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Es gilt: Vergleiche die Angebote verschiedener Fördermittelberatungen. Durch die Beachtung der obengenannten Alarmsignale kannst du eine fundierte Entscheidung treffen und dich bestmöglich vor Enttäuschungen und hohen Folgekosten schützen.

EXIST-Gründungsstipendium

Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt gründungsinteressierte Studierende, Absolvent*innen und sowie Wissenschaftler*innen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

EXIST unterstützt seit 1998 erfolgreich Gründungsnetzwerke, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Seit 2000 unterstützt EXIST außerdem Hochschulabsolvent*innen, Wissenschaftler*innen und Studierende bei der Entwicklung ihrer Gründungsvorhaben mit finanziellen Zuschüssen und Know-how.

Das EXIST-Gründungsstipendium auf einen Blick

Die Gründungsteams (bis max. drei Personen – bei Studierenden gilt: zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen diese mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, wobei das Team nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen darf) erhalten für die Dauer von 12 Monaten ein EXIST-Gründungsstipendium, um einen Businessplan auszuarbeiten und sich mit Unterstützung ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung auf ihre Unternehmensgründung vorzubereiten. Förderfähig sind zudem Hochschulabsolvent*innen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).

Wesentliche Voraussetzung für das EXIST-Gründungsstipendium ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt. Auch Dienstleistungen werden unter diesen Voraussetzungen gefördert.

In welchem Umfang wird mithilfe des EXIST-Gründungsstipendiums gefördert?

Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:

  • Promovierte Gründer*innen 3.000 Euro/Monat
  • Absolvent*innen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro/Monat
  • Technische/r Mitarbeiter*in 2.000 Euro/Monat
  • Studierende 1.000 Euro/Monat
  • Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind

Sachausgaben:

  • bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)

Coaching:

  • 5.000 Euro

Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.

Beispiele von erfolgreich EXIST-geförderten Gründungen findest du auf unserer Website unter https://t1p.de/ektah und https://t1p.de/o4qfb

Alle Informationen zum EXIST-Gründungsstipendium inkl. einem Handbuch gibt es hier als PDF-Downloads.

Fördermittel für erneuerbare Energien 2025: Chancen für Gründer*innen

Welche Fördermöglichkeiten es im Bereich erneuerbare Energien gibt und wie Start-ups jetzt davon konkret profitieren können, um nachhaltig zu wachsen.

Steigende Energiekosten und wachsendes Umweltbewusstsein bringen immer mehr Gründer*innen dazu, nachhaltige Lösungen fest in ihr Geschäftsmodell zu integrieren. Doch gerade in der Anfangsphase fehlen oft die finanziellen Mittel, um in Photovoltaik, Energieeffizienz oder grüne Technologien zu investieren. Öffentliche Förderprogramme können hier den entscheidenden Unterschied machen – wenn man weiß, wo man ansetzen muss.

In diesem Beitrag zeigen wir, welche Fördermöglichkeiten es im Bereich erneuerbare Energien gibt und wie Start-ups davon konkret profitieren können.

Energiewende im Kleinen: Solaranlagen für Start-ups

Grüne Technologien sind längst nicht mehr nur ein Thema für Großkonzerne. Auch Start-ups können von Photovoltaik-Anlagen, Speichersystemen und intelligenter Energietechnik profitieren – sowohl in Hinblick auf ihre Außenwirkung als auch aus rein wirtschaftlicher Perspektive.

Ein Beispiel: Wer Produktionsflächen, Bürostandorte oder Logistikzentren betreibt, kann mit einer eigenen Solaranlage langfristig Betriebskosten senken und gleichzeitig die Unabhängigkeit vom volatilen Strommarkt erhöhen. Die Einsparungen entstehen nicht nur durch selbst erzeugten Strom, sondern auch durch steuerliche Vorteile und potenzielle Einspeisevergütungen. Dazu kommt: Investitionen in erneuerbare Energien stärken das nachhaltige Profil des Unternehmens – ein zunehmend relevanter Faktor für Investoren, Kund*innen und Mitarbeitende.

Allerdings hängt der wirtschaftliche Erfolg solcher Projekte maßgeblich von der richtigen Planung ab. Eine überdimensionierte Anlage verursacht unnötige Kosten, während eine zu kleine Lösung das Einsparpotenzial ungenutzt lässt. Deshalb ist es ratsam, sich vorab mit dem tatsächlichen Bedarf auseinanderzusetzen. Um die optimale Anlagengröße finden zu können, helfen zum Beispiel Tools wie der Photovoltaikrechner von E.ON.

Vor allem technologieorientierte Start-ups, die viel Strom für Server, Kühlung oder Produktion benötigen, können von der eigenen Energiequelle stark profitieren. Aber auch junge Unternehmen im Handel, Handwerk oder der Kreativwirtschaft gewinnen durch ein stabiles Energiekonzept an Planbarkeit und Resilienz – zwei Eigenschaften, die gerade in der Gründungsphase von unschätzbarem Wert sind.

Förderlandschaft im Überblick

Für Start-ups und kleine Unternehmen in Deutschland gibt es 2025 vielfältige Fördermöglichkeiten, um Investitionen in erneuerbare Energien, insbesondere Photovoltaik (PV), zu realisieren. Diese Förderungen reichen von zinsgünstigen Krediten über Einspeisevergütungen bis hin zu regionalen Zuschüssen.

1. KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm 270 zinsgünstige Kredite für die Errichtung von PV-Anlagen und Batteriespeichern an. Gefördert werden bis zu 100 % der Investitionskosten, einschließlich Planung und Installation. Die Laufzeiten betragen zwischen 5 und 30 Jahren, wobei das erste Jahr tilgungsfrei ist. Der Zinssatz startet bei etwa 5 % und richtet sich nach der Bonität des Unternehmens.

2. Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Unternehmen, die Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten eine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung. Für Anlagen bis 100 kW gelten laut der Bundesnetzagentur ab Februar 2025 folgende Sätze:

  • Teileinspeisung (Überschusseinspeisung): 5,62 bis 7,94 ct/kWh
  • Volleinspeisung: 10,56 bis 12,60 ct/kWh

Diese Vergütungen bieten eine zusätzliche Einnahmequelle und verbessern die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen.

3. Regionale Förderprogramme

Viele Bundesländer und Kommunen bieten ergänzende Förderprogramme an. Beispielsweise unterstützt Nordrhein-Westfalen Unternehmen mit Zuschüssen für PV-Anlagen und Batteriespeicher. In Städten wie Düsseldorf und Köln gibt es spezifische Programme mit Zuschüssen von bis zu 300 €/kWp für PV-Anlagen und bis zu 250 €/kWh für Speicherlösungen.

4. Steuerliche Vorteile

Seit 2022 sind Einnahmen aus dem Eigenverbrauch von Solarstrom bei Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit. Zudem entfällt die Mehrwertsteuer auf die Anschaffung und Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern, was die Investitionskosten weiter senkt.

5. Mieterstrommodelle

Start-ups, die Immobilien besitzen oder verwalten, können durch Mieterstrommodelle zusätzlichen Nutzen aus ihrer PV-Anlage ziehen. Dabei wird der erzeugte Solarstrom direkt an Mieter geliefert, was durch das EEG mit einem Mieterstromzuschlag gefördert wird. Dies erhöht die Attraktivität von Immobilien und schafft zusätzliche Einnahmequellen.

Diese Fördermöglichkeiten bieten Start-ups und kleinen Unternehmen in Deutschland attraktive Anreize, in nachhaltige Energieversorgung zu investieren und gleichzeitig wirtschaftlich zu profitieren.

Fazit: Nachhaltigkeit finanzierbar machen

Klimafreundliche Energieversorgung muss kein Luxus für etablierte Unternehmen sein. Wer frühzeitig auf Photovoltaik und andere grüne Technologien setzt, kann langfristig Kosten senken, die Energieversorgung stabilisieren und sich strategische Vorteile sichern. Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene schaffen den nötigen finanziellen Spielraum – vorausgesetzt, Planung und Antragstellung sind gut durchdacht. Für Start-ups bedeutet das: Der Einstieg in die Energiewende ist machbar und lohnt sich gleich mehrfach.

Neues Fördermittel: Aufstiegs-BAföG

Seit dem 1. August 2016 gelten das neue AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) und das neue Fördermittel Aufstiegs-BAföG. Dieses löst das seit 1996 bestehende Meister-BAföG ab. Lesen Sie, warum das neue Fördermittel vor allem für Unternehmensgründer attraktiv ist.

Schon das Meister-BAföG war eine Erfolgsgeschichte: Seit 1996 hat es mehr als 1,7 Mio. Menschen zu einer Weiterbildung verholfen, fast 560 Mio. Euro wurden hierfür vom Bundesministerium für Bildung und Forschung investiert. Das neue Förderprogramm ist noch breiter aufgestellt und bietet deutlich höhere Förderbeiträge.

Wirtschaftspolitisch ist das Ziel des Förderinstruments die Verbesserung der Gleichberechtigung von akademischer und beruflicher Ausbildung. Wer eine Fortbildung zum Meisterabschluss bzw. Fachwirt, Landwirtschaftsmeister, geprüftem Erzieher oder Betriebswirt anstrebt, soll mit einem Hochschulabsolventen gleichgestellt werden.

Wer bekommt das Aufstiegs-BAföG?

Für das Aufstiegs-BAföG gilt im Gegensatz zum studentischen BAföG keine Alters-Höchstgrenze. Jeder, der sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet, kann vom Aufstiegs-BAföG profitieren.  

Zu den geförderten Abschlüssen zählen z.B. der Handwerks- und Industriemeister, der geprüfte Erzieher, der Techniker, Fachkaufmann, Betriebswirt oder eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen. Auch Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss können die AFBG-Förderung erhalten.  

Ebenfalls berechtigt sind Antragsteller mit Bachelorabschluss oder vergleichbarem Hochschulabschluss, sofern sie keinen höheren Abschluss besitzen. Und auch Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, sind u.U. förderberechtigt.  

Wichtig ist: Die Voraussetzungen der Fortbildungsordnung für die Zulassung zu Prüfungen müssen im Einzelfall erfüllt sein. 

Förderung für Gründer*innen – sorglos in die Selbstständigkeit

Endlich sein eigener Chef bzw. seine eigene Chefin sein. Das ist ein Traum, den sich viele Arbeitnehmende in Deutschland erfüllen möchten, mit der Gründung eines eigenen Unternehmens, als Kleinunternehmer*in oder auch als Freiberufler*in. Leider ist der Start in die neue Freiheit nicht immer ganz einfach. Finanzielle Hürden gilt es zu meistern, wie beispielsweise Räumlichkeiten anzumieten oder zu kaufen. Was viele nicht wissen: Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, seine Unternehmensgründung finanziell zu fördern. Wir klären auf.

Voraussetzungen für eine Förderung

Zunächst muss man überhaupt einmal ein Gewerbe anmelden, wenn man ein Unternehmen gründen möchte und damit gewerblich tätig sein will. Das ist einer der wichtigsten Schritte in der Gründungsphase. Denn nur mit einer ordnungsgemäßen Anmeldung darf das Gewerbe überhaupt erst betrieben werden. Je nach Branche ist das an gewisse Voraussetzungen geknüpft.

  • Ein Mindestalter von 18 Jahren
  • Geschäftsfähigkeit
  • Evtl. bestandene Meisterprüfung oder ähnliche Qualifikation
  • Behördliche Genehmigungen
  • Für nicht-EU-Bürger: eine gültige Aufenthaltserlaubnis

Ausgenommen sind hier Freiberufler, wie etwa Künstler, Journalisten, Anwälte oder auch Ärzte, weil hier die Dienstleistung im Vordergrund steht. Dennoch können auch sie bestimmte Fördermittel erhalten.

Beratungsförderung

Steht man ganz am Anfang eines neuen Unternehmens, dann gibt es viele Fragen. Wo will ich mit meinem Unternehmen überhaupt hin und wie sieht mein Businessplan aus? Genau da hier kann eine Beratung viel Zeit sparen und auch einen späteren Erfolg versprechen. Deshalb werden die Kosten für solche Unternehmensberater auch staatlich gefördert. Ein ganz großer Teil des Honorars wird dabei vom jeweiligen Bundesland getragen. Die Formulare zum Beantragen eines staatlich subventionierten Beraters findet man online.

Bankdarlehen

Zu allererst kommt einem hier der Weg zur Hausbank in den Sinn. Volksbanken und Sparkassen, aber auch andere bieten Gründerkredite für alle möglichen Zwecke. Viele Berater empfehlen zudem direkt mit mehreren Banken zu verhandeln. Der Vorteil hierbei ist, dass man gut die Konditionen vergleichen kann und so eine bessere Verhandlungsposition hat. Vor allem die Genossenschaftsbanken bieten für Jungunternehmer passende und günstige Kredite.

Die drei wichtigsten Schritte im Gespräch mit der Bank sind:

  • Die Entwicklung eines Businessplans, der die Gründungsidee beschreibt und eigentlich die komplette Strategie für die Zukunft des Unternehmens beinhaltet.
  • Die Entwicklung eines Finanzplans ist ebenfalls sehr wichtig, wenn man mit den Banken ins Gespräch kommt. Er schließt Aufstellungen über Mietkosten, Versicherungen und andere Anschaffungen für die Selbstständigkeit ein.
  • Das Gespräch mit der Bank will gut vorbereitet sein. Ohne eine gute Grundlage wird es mit dem Gründerkredit nichts werden. Vor allem sollten mögliche Schwachpunkte des Businessplans bekannt sein und gleichzeitig alle Argumente, die für eine Gründung sprechen, parat liegen.

Geförderte KfW-Kredite

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet geförderte Darlehen an, die individuell an Unternehmer angepasst sein können. Im Vergleich zu klassischen Bank-Krediten sind die Zinsen bei der KfW jedoch oft deutlich günstiger.

Stellenweise können sie auch ohne Eigenkapital beantragt werden und bieten für den Unternehmensstart einige Jahre tilgungsfreie Zeit.

Gründungszuschuss

Das Angebot der Bundesagentur für Arbeit richtet sich in erster Linie an Arbeitslose, die das ALG I beziehen. Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten, sollen dabei unterstützt werden. Allerdings hat man keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Der Zuschuss in Höhe von derzeit 300 Euro wird erst einmal auf einen Zeitraum von 6 Monaten zusätzlich zum Arbeitslosengeld 1 gewährt. Bei Bedarf kann der Zuschuss dann auf bis zu 15 Monate erweitert werden.

Um so einen Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur zu bekommen muss man neben der Arbeitslosigkeit und des ALG-I-Bezugs noch einige weitere Voraussetzungen:

  • Die selbstständige Tätigkeit muss später auch hauptberuflich ausgeübt werden.
  • Man muss noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
  • Eine fachkundige Stelle, wie etwa IHK, HWK oder Banken müssen zum geplanten Geschäftsmodell eine schriftliche Stellungnahme abgeben.

Einstiegsgeld

Auch Empfänger von Hartz IV haben die Möglichkeit, sich unterstützen zu lassen. Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss, der über eine Länge von maximal 24 Monaten gezahlt wird. Die Höhe der Förderung wird auch hier individuell bemessen. In der Regel beträgt die Summe aber etwa 50 Prozent des Regelsatzes beim ALG II. Aber auch hier besteht kein Rechtsanspruch.

Der Zuschuss ist jedoch ebenfalls an gewisse Bedingungen geknüpft:

  • Die zukünftige Selbstständigkeit muss dazu dienen, unabhängig vom ALG II zu werden.
  • Die Förderung muss zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich sein.

Crowdfunding

Neben den offiziellen Wegen, kann man sich in der heutigen Zeit auch ans Internet wenden. Das Crowdfunding macht es möglich. Dabei stellt man seine Unternehmensidee einer Online-Community vor, die dann Geld zuschießen soll. Je mehr ein User gibt, umso mehr bekommt er auch zurück, wenn das Unternehmen in Gang gekommen ist. Das kann dann in Form von Rückzahlungen geschehen oder auch mit Belohnungen, die dann an die Geldgeber zurückgehen. Aber das ist auch nur eine der Möglichkeiten, die man beim Crowdfunding hat.
 
Weitere Fördermittel

Je nach Bundesland gibt es daneben noch weitere Fördermöglichkeiten in Form von regionalen Programmen. Außerdem existieren auch unabhängig der staatlichen oder Bundesförderungen noch unzählige Programme, auf die man sich in Deutschland und sogar in der EU bewerben kann.

Wer sein eigenes Unternehmen in Deutschland gründen will, der hat für einen guten Start wirklich viele Möglichkeiten. Wenn die Idee dann auch noch stimmt, sollte einer Finanzierung nichts mehr im Weg stehen.

Fördermittel für Existenzgründer und Start-ups

Sie wollen sich selbstständig machen, aber Ihnen fehlt das notwendige Kapital dafür? Staatliche Fördermittel verhelfen immer mehr Gründern zu einer effizienten und schnellen Gründung. Hier erfahren Sie, wie Sie an Ihre Fördermittel kommen, egal, wie klein oder groß Ihr Finanzierungsbedarf ist.

Viele Tausend verschiedene Förderprogamme für Existenzgründer und KMUs stehen in Deutschland zur Verfügung, und zwar auf EU-, Bundes- und Landesebene. Dank der föderalen Struktur der Bundesrepublik existiert eine enorm breit entwickelte Fördermittellandschaft, die in Europa beispiellos ist.

Allerdings führt die Vielfalt der Fördermittel auch zu einer mangelnden Transparenz. Da es tatsächlich selbst für Experten schwer ist, die passenden Fördermittel für ein Gründungsvorhaben zu identifizieren, beschäftigen sich viele Existenzgründer nicht ausreichend mit ihren Finanzierungschancen durch öffentliche Fördermittel. Viele Fördertöpfe bleiben daher jedes Jahr unverwendet liegen. 

Finanzpower für CleanTech-, GreenTech- und Health-Start-ups

Der Mikromezzaninfonds Deutschland ist eine große Chance für Klein- und Kleinstunternehmen in Zukunftsbranchen. Hier gibt’s die wichtigsten Infos.

Existenzgründer*innen sowie kleine und junge Unternehmen verfügen oft über wenig Eigenkapital und erhalten deshalb auch kein Fremdkapital. Dies gilt insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen.

Um hier zu helfen, gibt es den Mikromezzaninfonds Deutschland. Er bietet schnelle und unkomplizierte Unternehmensbeteiligungen mit Mezzaninkapital in Höhe von bis zu 75.000 Euro. Bis zum Ende 2023 noch zu besonders günstigen Konditionen.

Was bietet Mikromezzaninkapital?

Mezzaninkapital stellt im rechtlichen und wirtschaftlichen Sinne eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital dar. Mit einer Mikromezzaninbeteiligung wird dem Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital zugeführt, ohne dass dem Kapitalgeber ein Stimm- bzw. Einflussnahmerecht zusteht. Durch das zugeführte Kapital wird das Rating verbessert und neuer Kreditspielraum geschaffen.

Der Mikromezzaninfonds Deutschland wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und dem ERP-Sondervermögen aufgelegt. Verantwortlich für die Antragstellung und die Beratung von interessierten Unternehmen sind jedoch die Experten für Mezzanine-Kapital der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen. „Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrungen als Mezzanine-Kapitalgeber garantieren wir nicht nur einen kompetenten, sondern auch schnellen Service für die Unternehmen“, erläutert der Beteiligungsmanager Friedhelm Senne.

Zukunftsbranchen Cleantech, Greentech und Health im Fokus

Im Fokus sind die wichtigen Zukunftsbranchen Cleantech, Greentech und Health, die in den aktuell schwierigen wirtschaftlichen Zeiten nicht unter die Räder geraten dürfen. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden die Konditionen des Fonds daher nochmal verbessert. Statt der sonst üblichen 6 bis 10 Prozent beträgt die fixe Vergütung jetzt nur 4 Prozent p.a. auf das Beteiligungsvolumen.

Die festgeschriebene Laufzeit einer Beteiligung mit dem Mikromezzaninfonds Deutschland beträgt zehn Jahre. Die Tilgung erfolgt ab dem achten Jahr in drei gleich hohen Jahresraten. Innerhalb der ersten sieben Jahre erfolgt somit keine Tilgung, wodurch die Liquidität des Unternehmens in dieser Zeit geschont wird. Vor allem für junge Existenzgründungen ein Vorteil, die sich noch in der Aufbau- und Findungsphase befinden.

Warum die Wahl bei diesem Förderprogramm auf Mezzanine-Kapital fiel, hat gleich mehrere Gründe. Als Unternehmensbeteiligung verbessert es im Gegensatz zu Krediten nicht nur die Liquidität, sondern auch die Eigenkapitalquote und Bonität – denn bilanziell und wirtschaftlich zählt es zum Eigenkapital. Trotzdem müssen keinerlei Stimmrechte abgegeben werden und die Gesellschafterverhältnisse bleiben unangetastet.

Weitere Infos zum Mikromezzaninfonds Deutschland gibt's hier

Die StartingUp-Förderdatenbank

Wichtige Infos zur Benutzung der StartingUp-Förderdatenbank.

Wir freuen uns, dass Sie StartingUp für Ihre Fördermittel-Recherche benutzen. Sie finden in der StartingUp-Förderdatenbank die relevanten Fördermittel für Startups und KMUs.

Die Förderdatenbank wird laufend aktualisiert.

Wenn Sie ein bestimmtes Fördermittel suchen, können Sie innerhalb des Bundesland suchen bzw. die » Suchfunktion nutzen.

Generelle Voraussetzungen für Gründerförderungen:

  • Der Antragsteller muss ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen.
  • Der Antragsteller muss über eine ausreichende fachliche und meist auch kaufmännische Qualifikation verfügen.
  • Das Vorhaben muss positive Zukunftsperspektiven haben. Sanierungsfälle sowie Umfinanzierungen und Umschuldungen werden im Rahmen von Gründerförderungen i.d.R. nicht gefördert.
  • Der oder die Gründer sollen in ihrem Unternehmen selbst eingebunden sein und unternehmerischen Einfluss ausüben können.
  • Wenn Landesfördermittel in Anspruch genommen werden, muss ein Bezug zum jeweiligen Bundesland gegeben sein, z.B. der Wohnsitz des Gründers bzw. der Betriebssitz bzw. der Ort der Investition im jeweiligen Bundesland liegen - oder auf andere Weise ein positiver Effekt für das Bundesland entstehen.

Baden-Württemberg

Gründungsfinanzierung


Startfinanzierung 80


Begleitende Gründungsberatung (Beratungsgutscheine)


Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV - IMF)


Junge Innovatoren - Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen


Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung in unterversorgten ländlichen Gebieten


ELR-Kombi-Darlehen


Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR)


Innovationsfinanzierung 4.0


Tourismusfinanzierung


Innovationsgutschein A


Innovationsgutschein B


Innovationsgutschein B Hightech


Innovationsgutschein C (Kreativgutschein)


Beteiligungen zur Existenzgründung


Beteiligungen zur Unternehmensnachfolge


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg - Leasing


Bürgschaftsprogramm der L-Bank


Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung


Seedfonds BW


VC-Fonds BW


Wachstumsfinanzierung


Agrar- und Ernährungswirtschaft - Betriebsmittel


Agrar- und Ernährungswirtschaft - Wachstum und Wettbewerb


Filmförderung der MFG Baden-Württemberg


Investitionsfinanzierung


Liquiditätskredit


Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt und Verbraucherschutz


Landwirtschaft - Nachhaltigkeit


Landwirtschaft - Wachstum


Neue Energien - Energie vom Land


Beteiligungen an bestehenden mittelständischen Unternehmen - Expansion und Unternehmenssicherung


Beteiligungen für Innovationen


Beteiligungsprogramm Mittelstand CSR


Beratungen für den Mittelstand


Exportberatung


Bürgschaftsprogramm der L-Bank - InnovFin 70


ECOfit


Klimaschutz mit System (KmS 2014-2020)


Neue Energien - Bürgerwindparks


Umweltmanagement im Konvoi


Klimaschutz-Plus


Förderprogramm Coaching für kleine und mittlere Unternehmen (ESF 2014-2020)


Holz Innovativ Programm (HIP 2014-2020)


Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (VwV Bürgschaften)


Beratung zur Betrieblichen Standortbestimmung (VwV Betriebs-Check)


Förderung von Beratungsmodulen für die Landwirtschaft (VwV Beratung)


Demonstrationsprojekte Smart Grids und Speicher


Demonstrationsvorhaben der rationellen Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energieträger


Ressourceneffizienzfinanzierung


Ressourceneffizienzfinanzierung - ELR-Kombi


Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum (VwV-Zusammenarbeit)


Förderung von regionalen Clustern und landesweiten und regionsübergreifenden Innovationsplattformen (CLIP 2014-2020)


Förderung von Versuchsanlagen und großtechnischen Pilotanlagen zur Phosphor-Rückgewinnung (EFRE 2014-2020)


Umweltforschung in Baden-Württemberg (BWPLUS)


Digital Content Funding (DCF)


Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen - Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)


Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen - Investitionen zur Diversifizierung


Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung - Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE)


Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen und Förderung von Investitionen im Weinbau (VwV Förderung Weinbau)


Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Marktstrukturverbesserung)


Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur (Landschaftspflegerichtlinie 2015 - LPR)


Umsetzung der Entwicklungsstrategie LEADER 2014-2020 (VwV LEADER)


Zuwendungen zur Stärkung des ökologischen Landbaus


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg - Kredit


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg - Filmwirtschaft


Risikokapitalfonds (RKF) - Beteiligungen für innovative und technologieorientierte Vorhaben


Garantien der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für Beteiligungen


L-EA Garantiefonds


L-EA Mittelstandsfonds


Niedersachsen

MikroSTARTer Niedersachsen


Niedersachsen-Gründerkredit


Einsatz von Nachfolgemoderatoren


Kommunale KMU-Programme


Ausfallbürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB)


Beteiligungen an jungen Technologieunternehmen im Rahmen des Sonderfonds


Beteiligungsgarantien der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB)


Beteiligungen an kleinen Technologieunternehmen zur Förderung innovativer Projekte und Vorhaben


Beteiligungen zur Förderung investiver Projekte und Vorhaben


Bürgschaften des Landes Niedersachsen


Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“


Niedersachsen-Kredit Energieeffizienz Gebäude


Niedersachsen-Kredit Energieeffizienz Produktion


Betriebliche Ressourcen- und Energieeffizienz


Verbesserung der Versorgung mit alternativen Treibstoffen


Verbesserung der Versorgung mit alternativen Treibstoffen und Energie in Seehäfen


Weiterentwicklung der Seehäfen zur Förderung der maritimen Verbundwirtschaft und der Offshore-Windenergie


Niedersächsisches Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen


Niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen


Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur


Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste


Förderung der Seefischerei


Förderung der Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen sowie der Infrastruktur von Fischereihäfen


Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse und von Lebensmitteln mit spezifischen Qualitätsmerkmalen


Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen


Zuwendungen für Niedersächsische und Bremer Agrarumweltmaßnahmen (Richtlinie NiB-AUM)


Förderung von Messepräsentationen


Innovationsnetzwerke


Thüringen

Beratungsrichtlinie - Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen


Beteiligungen der bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh (bm-t)


Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)


Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum


Gründerrichtlinie – Erhöhung der Stabilität von gewerblichen und freiberuflichen Unternehmensgründungen


Thüringen-Invest


Thüringen-Dynamik


Gründungs- und Wachstumsfinanzierung - GuW Thüringen


Thüringen-Kapital


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen – BBT basis


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen – BBT classic


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen – BBT guw80


Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank (TAB-Bürgschaftsprogramm)


Garantien durch die Bürgschaftsbank Thüringen - BBT garant


Gründerrichtlinie - Mikrokredite


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen - BBT express


Bürgschaften zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm) 


Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen (Mitarbeiterbeteiligungsprogramm)


Konsolidierungsfonds


Konsortialfinanzierung


Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten


Einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung


Fachkräfterichtlinie - Förderung der Fachkräftegewinnung und -sicherung


Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und Demonstrationsvorhaben für eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieerzeugung und -nutzung in Unternehmen (GREEN invest)


Elektromobilität Thüringen (Flankierende Maßnahmen)


SolarInvest – Förderung des Eigenstromverbrauchs


Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (LFE)


Strukturförderhilfe Forst


Thüringer Agrar-Bürgschaftsprogramm


Förderung von Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen


Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen


Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Richtlinie)


Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung (FuE-Personal Richtlinie)


Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)


Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV)


Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU)


Integrierte ländliche Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT)


Förderung von Kleinkläranlagen


Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP 2014)


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)


Nordrhein-Westfalen

NRW.BANK Elektromobilität


NRW.BANK Gründungskredit


NRW.BANK Universalkredit


NRW/EU-Mikrodarlehen


Meistergründungsprämie NRW


Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)


Hausärzte-Förderrichtlinie


NRW.BANK.Mittelstandskredit


EFRE NRW - Förderwettbewerb START-UP-Hochschul-Ausgründungen


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - Bürgschaft ohne Bank


StarterScheck Handwerk


Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen


NRW.BANK Seed Fonds Initiative


NRW.BANK Venture Fonds


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen


Garantien für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft


NRW.BANK.Finanzierungsbegleitung


NRW.Kreativkredit


NRW.BANK.Seminare


NRW.BANK.Venture Center


win NRW.BANK Business Angels Initiative


NRW SeedCap Digitale Wirtschaft


Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - ExpressBürgschaft


Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft


EFRE NRW – EFRE-Rahmenrichtlinie


ESF-Förderrichtlinie


Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW


Liquiditätshilfen für landwirtschaftliche Betriebe nach Naturkatastrophen


NRW Kreativkredit


NRW.BANK Effizienzkredit


NRW.BANK Innovative Unternehmen


NRW.BANK Mittelstandsfonds


NRW.BANK Spezialfonds


Potentialberatung


Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm - Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe (RWP.NRW 2015)


Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung


NRW.BANK Innovationskredit


Mittelstand innovativ – Innovationsassistent


Mittelstand innovativ – Innovationsgutschein


EFRE NRW – Förderwettbewerb CreateMedia.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb EnergieUmweltwirtschaft.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb Gesundheit.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb IKT.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb LifeSciences.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb MobilitätLogistik.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb NeueWerkstoffe.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb Produktion.NRW


EFRE NRW – Projektaufruf im Förderprogramm EFRE-zdi


EFRE NRW – Klimaschutzwettbewerb EnergieeffizienzUnternehmen.NRW


EFRE NRW – Klimaschutzwettbewerb ErneuerbareEnergien.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb Forschungsinfrastrukturen


Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)


NRW.BANK Ausland Export


NRW.BANK Auslandskredit


Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)


Einzelbetriebliche Beratung


Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-Agrar-Richtlinie)


Förderrichtlinie forst- und holzwirtschaftliche Erzeugnisse (Holz 2015)


Förderung von Agrarumweltmaßnahmen


Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich


Förderung der Fischwirtschaft, Fischerei und Aquakultur


Förderung der Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen


Förderung des ökologischen Landbaus


Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung


Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald


Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse


Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)


Marktstrukturverbesserung


Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz


Zuwendungen für Investitionen zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft


Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung


NRW.BANK Baudenkmäler


Auslandsmesseprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen


Kleingruppenförderprogramm auf Auslandsmessen des Landes Nordrhein-Westfalen


progres.nrw - Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen - Programmbereich Markteinführung


progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich KWK


progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Innovation


progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Wärme- und Kältenetze


NRW.BANK Energieinfrastruktur


NRW/EU KWK-Investitionskredit


Förderrichtlinie Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit


Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen


Zuwendungen in der Gesundheitswirtschaft


Förderung von Kreativität, Innovation und Medienkultur (KIM NRW-EFRE)


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)


Schleswig-Holstein

Beteiligungsfonds für KMU


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein - Existenzgründung (EGP Standard/EGP System)


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein - Existenzgründung (EGP Sofort)


Garantien für Beteiligungen der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein (GAP Standard)


Garantien für Beteiligungen der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein (GAP Micro)


IB.SH Mikrokredit


IB.SH Starthilfedarlehen


IB.SH Investitionsdarlehen Wirtschaft


Kapital für Handwerk


Landesprogramm Arbeit – Prioritätsachse A – Existenzgründungen aus Nichterwerbstätigkeit


Seed- und Start-up Fonds II


Gründung und Nachfolge


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Bestehende Unternehmen


IB.SH Betriebsmitteldarlehen Wirtschaft


IB.SH Innovationsdarlehen 


IB.SH Wachstumsdarlehen kleine und mittlere Unternehmen 


Kapital für Handel und Gewerbe


Kapital für Handwerk 


Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung 


Landesprogramm Wirtschaft – Förderung betrieblicher Prozess- und Organisationsinnovationen (POI-Richtlinie)


Landesprogramm Wirtschaft - Förderung der energetischen Optimierung in kleinen und mittleren Unternehmen 


Landesprogramm Wirtschaft - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer gewerblicher Beherbergungsbetriebe


Landesprogramm Wirtschaft - Unterstützung von Kooperationsnetzwerken und Clustermanagements 


Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein (MSH)


Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR) 


Landesprogramm Wirtschaft - Internationalisierungsrichtlinie (INT) 


Landesprogramm Wirtschaft - Förderung der Energiewende und von Umweltinnovationen (EUI-Richtlinie) 


Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT Richtlinie) 


Landesprogramm Wirtschaft - Beschäftigung von Absolventen von Fachhochschulen und wissenschaftlichen Hochschulen in kleinen Unternehmen (Innovationsassistentenrichtlinie - IAR -)


Landesprogramm Wirtschaft - Förderung betrieblicher Forschung, Entwicklung und Innovation (BFEI-Richtlinie) 


Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft - Zuwendungen für Operationelle Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP Agri)


Zuwendungen für Innovationen und Wissenstransfer im Fischereisektor, Besatzmaßnahmen sowie Meeresbiodiversität


Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)


Förderung der Aquakultur 


Förderung der boden-, gewässer- und klimaschonenden Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern 


Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung 


Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei 


Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse 


Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung (MSL) 


Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung (MSL) - Ökologische Anbauverfahren 


Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen


Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) 


Förderung von Hafeninfrastrukturmaßnahmen, von Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete und von Maßnahmen der integrierten Meerespolitik


Förderung von Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse


IB.SH Agrargarantie


Umsetzung von LEADER in Schleswig-Holstein


Zuwendungen aus den Mitteln der Fischereiabgabe


Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten - Natura 2000-Prämie 


IB.SH Energieeffizient Bauen EH 70


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)


Beratungszuschuss: Förderung unternehmerischen Know-hows

Gerade in den ersten turbulenten Gründungsjahren bietet es sich an, sich Expertenrat einzuholen. Zumal der Hauptteil der Beraterkosten staatlich subventioniert wird: denn das BAFA-Fördermittel "Förderung unternehmerischen Know-hows" bezuschusst Beratungen mit bis zu 80 Prozent und macht sie so wieder erschwinglich.

Egal ob in der Vorgründungsphase oder in den Bereichen Fördermittel- und Finanzierung, Businessplan, Marketing- und Vertrieb, Unternehmenssteuerung und Controlling, Wachstums- und Expansion – der unternehmerische Alltag steckt voller Herausforderungen. Auf professionelle Unterstützung zurückzugreifen, ist also nicht nur legitim, sondern auch erfolgsfördernd.

Doch Gründer wissen oft nicht, wie sie die hohen Beratungskosten finanzieren sollen. Das soll der Beratungszuschuss „Förderung unternehmerischen Know-hows“ der BAFA ändern. Dieser fördert nämlich bis zu 80 Prozent der anfallenden Kosten.