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Innovationsgutschein C (Kreativgutschein)
Der Innovationsgutschein C (Kreativgutschein) soll Kleinstunternehmen und Freiberuflern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft den Marktzugang mit neuen Produkten und Dienstleistungen erleichtern. Die Förderung deckt bis maximal 50% der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden. Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen demnach mindestens 10.000 Euro an förderfähigen Nettoausgaben nachgewiesen werden.
Datenblatt - Innovationsgutschein C (Kreativgutschein)
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: 5.000 Euro, max. 50% der förderfähigen Kosten
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Anbieter: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
Link: Innovationsgutschein C (Kreativgutschein)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Betriebsmittel
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 2 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 9 Mitarbeiter
Kombination mit anderen Fördermitteln: Innovationsgutschein C ist mit den Innovationsgutscheinen A und B kombinierbar.
Stand vom: Dezember 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.