Innovationsgutschein C (Kreativgutschein)

Der Innovationsgutschein C (Kreativgutschein) soll Kleinstunternehmen und Freiberuflern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft den Marktzugang mit neuen Produkten und Dienstleistungen erleichtern. Die Förderung deckt bis maximal 50% der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden. Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen demnach mindestens 10.000 Euro an förderfähigen Nettoausgaben nachgewiesen werden.

Datenblatt - Innovationsgutschein C (Kreativgutschein)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: 5.000 Euro, max. 50% der förderfähigen Kosten

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Baden-Württemberg

Anbieter: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

Link: Innovationsgutschein C (Kreativgutschein)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 2 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 9 Mitarbeiter

Kombination mit anderen Fördermitteln: Innovationsgutschein C ist mit den Innovationsgutscheinen A und B kombinierbar.

Stand vom: Dezember 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.