Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014–2020)

Förderung zur nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum und zur Weiterentwicklung und Sicherung der ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume. Gefördert wird in den Förderbereichen "Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen" - Ländlicher Wegebau und Forstlicher Wegebau, Flurbereinigung, Dorferneuerung und -entwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur und Sportstättenbau. Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts erhalten einen Zuschuss abhängig von der jeweiligen Maßnahme.

Datenblatt - Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014–2020)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Von 35% bis 85% der Kosten

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Sachsen-Anhalt

Regionale Einschränkungen: Außerhalb der Gemeindegebiete der Städte Magdeburg und Halle (Saale)

Anbieter: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)

Link: Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014–2020)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Antragstellung: Antrag an das zuständige ALFF

Stand vom: 7. März 2016

 

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