Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FuE-Richtlinien)

Förderung zur Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und zur Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft. Gefördert werden Maßnahmen, die auf Produkt- und Verfahrensinnovationen sowie auf die Aufrechterhaltung leistungsfähiger Forschungspotentiale gerichtet sind. Durch einen Zuschuss von bis zu 50% (industrielle Forschung) bzw. 25% (experimentelle Entwicklung) der beihilfefähigen Ausgaben (Basishilfeintensität) soll das mit dem hohen technischen Risiko verbundene finanzielle Risiko gemindert werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere gemäß KMU-Definition, und Forschungseinrichtungen.

Datenblatt - Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FuE-Richtlinien)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Max. 400.000 € bei bis zu 80% Beihilfeintensität, max. 50.000 € für Patente

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Sachsen-Anhalt

Anbieter: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Link: Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FuE-Richtlinien)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Laufzeit: i.d.R. 3 Jahre

Antragstellung: Projektskizze an die IB

Stand vom: 23. November 2015

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.