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Neue Energien - Bürgerwindparks
Förderung von Windkraftanlagen und der notwendigen Infrastruktur mit Planungs- und Baukosten, wenn das lokale Windkraftunternehmen gemäß KMU-Definition mehrheitlich aus Bürgern, Grundstückseigentümern und Unternehmen vor Ort besteht. Ausgeschlossen sind Betriebsmittelbedarf und alleinige Übernahme von Anteilen am Windenergieunternehmen. EEG-geförderte Anlagen sind nur zu beihilfefreien Konditionen förderfähig. Es wird ein zinsgünstiges Darlehen gemäß risikogerechtem Zinssystem für bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten gewährt. Möglich ist ein zusätzlicher Förderzuschuss, der in der aktuellen Niedrigzinsphase als Ergänzung zur Zinsverbilligung zu verstehen ist.
Datenblatt - Neue Energien - Bürgerwindparks
Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen
Fördersumme: Von 5.000 € bis 10 Mio. €
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Anbieter: L-Bank
Link: Neue Energien - Bürgerwindparks
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen
Energie- und Ressourceneinsparung (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein Vorhaben der Energie- bzw. Reccourceneinsparung voraus
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: Max. 20 Jahre
Sicherheiten: Bankübliche Sicherheiten notwendig
Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank
Stand vom: 1. April 2017
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.