Neue Energien - Bürgerwindparks

Förderung von Windkraftanlagen und der notwendigen Infrastruktur mit Planungs- und Baukosten, wenn das lokale Windkraftunternehmen gemäß KMU-Definition mehrheitlich aus Bürgern, Grundstückseigentümern und Unternehmen vor Ort besteht. Ausgeschlossen sind Betriebsmittelbedarf und alleinige Übernahme von Anteilen am Windenergieunternehmen. EEG-geförderte Anlagen sind nur zu beihilfefreien Konditionen förderfähig. Es wird ein zinsgünstiges Darlehen gemäß risikogerechtem Zinssystem für bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten gewährt. Möglich ist ein zusätzlicher Förderzuschuss, der in der aktuellen Niedrigzinsphase als Ergänzung zur Zinsverbilligung zu verstehen ist.

Datenblatt - Neue Energien - Bürgerwindparks

Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen

Fördersumme: Von 5.000 € bis 10 Mio. €

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Baden-Württemberg

Anbieter: L-Bank

Link: Neue Energien - Bürgerwindparks

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Energie- und Ressourceneinsparung (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein Vorhaben der Energie- bzw. Reccourceneinsparung voraus

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 20 Jahre

Sicherheiten: Bankübliche Sicherheiten notwendig

Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank

Stand vom: 1. April 2017

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.