Zum Newsletter per QR-Code
Aktuelle Events
Innovationsgutschein B
Die Innovationsgutscheine A und B sollen primär die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen beziehungsweise eine wesentliche qualitative Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen unterstützen.
Der Innovationsgutschein B ist bestimmt für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten, z.B. Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung, Umweltverträglichkeit.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben, sowie Existenzgründerinnen und -gründer, die in Baden-Württemberg gründen werden.
Datenblatt - Innovationsgutschein B
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: 5.000 €, max. 50% der förderfähigen Kosten
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Anbieter: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
Link: Innovationsgutschein B
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 20 Mio €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 100 Mitarbeiter
Kombination mit anderen Fördermitteln: Die Innovationsgutscheine A und B und B-Hightech können zeitentkoppelt kombiniert werden.
Stand vom: Dezember 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.