Innovationsgutschein B

Die Innovationsgutscheine A und B sollen primär die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen beziehungsweise eine wesentliche qualitative Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen unterstützen.
Der Innovationsgutschein B ist bestimmt für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten, z.B. Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung, Umweltverträglichkeit.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben, sowie Existenzgründerinnen und -gründer, die in Baden-Württemberg gründen werden.

Datenblatt - Innovationsgutschein B

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: 5.000 €, max. 50% der förderfähigen Kosten

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Baden-Württemberg

Anbieter: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

Link: Innovationsgutschein B

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 20 Mio €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 100 Mitarbeiter

Kombination mit anderen Fördermitteln: Die Innovationsgutscheine A und B und B-Hightech können zeitentkoppelt kombiniert werden.

Stand vom: Dezember 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.