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Neue Energien - Energie vom Land
Förderung von Investitionen in die Nutzung Erneuerbarer Energien durch gewerbliche und landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition. Gefördert werden Investitionen zur energetischen Verwertung nachwachsender Rohstoffe, in Fotovoltaik, Wind- und Wasserkraftaftanlagen. EEG-geförderte Anlagen sind nur zu beihilfefreien Konditionen förderfähig. Es wird ein zinsgünstiges Darlehen gemäß risikogerechtem Zinssystem für bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten gewährt. Möglich ist ein zusätzlicher Förderzuschuss, der in der aktuellen Niedrigzinsphase als Ergänzung zur Zinsverbilligung zu verstehen ist.
Datenblatt - Neue Energien - Energie vom Land
Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen, Zuschuss
Fördersumme: Von 5.000 € bis 10 Mio. €
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Anbieter: L-Bank
Link: Neue Energien - Energie vom Land
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen
Energie- und Ressourceneinsparung (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein Vorhaben der Energie- bzw. Reccourceneinsparung voraus
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: Max. 20 Jahre
Sicherheiten: Bankübliche Sicherheiten notwendig
Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar
Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank
Stand vom: 1. April 2017
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.