Neue Energien - Energie vom Land

Förderung von Investitionen in die Nutzung Erneuerbarer Energien durch gewerbliche und landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition. Gefördert werden Investitionen zur energetischen Verwertung nachwachsender Rohstoffe, in Fotovoltaik, Wind- und Wasserkraftaftanlagen. EEG-geförderte Anlagen sind nur zu beihilfefreien Konditionen förderfähig. Es wird ein zinsgünstiges Darlehen gemäß risikogerechtem Zinssystem für bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten gewährt. Möglich ist ein zusätzlicher Förderzuschuss, der in der aktuellen Niedrigzinsphase als Ergänzung zur Zinsverbilligung zu verstehen ist.

Datenblatt - Neue Energien - Energie vom Land

Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen, Zuschuss

Fördersumme: Von 5.000 € bis 10 Mio. €

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Baden-Württemberg

Anbieter: L-Bank

Link: Neue Energien - Energie vom Land

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Energie- und Ressourceneinsparung (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein Vorhaben der Energie- bzw. Reccourceneinsparung voraus

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 20 Jahre

Sicherheiten: Bankübliche Sicherheiten notwendig

Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar

Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank

Stand vom: 1. April 2017

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.