Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV - IMF)

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Projekte für Frauen im ländlichen Raum und insbesondere in den sog. LEADER-Gebieten. Die Höhe der Förderung beträgt für Qualifizierungsmaßnahmen bis zu 80%, in LEADER-Gebieten bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Existenzgründungen/Unternehmenserweiterungen bis zu 40%, in LEADER-Gebieten bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ziele sind: Erschließung neuer Geschäftsfelder, Erleichterung des Wiedereinstiegs in den Beruf, Förderung der Zusammenarbeit unterschiedlichster Kooperationspartner, um wohnortnahe Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen im Ländlichen Raum zu schaffen und den sozialen Zusammenhalt in den Dörfern zu stärken.

Datenblatt - Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV - IMF)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss, Beratung

Fördersumme: Von 1.000 € bis 120.000 €

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Baden-Württemberg

Regionale Einschränkungen: Ländliche Räume, sog. LEADER-Gebiete

Anbieter: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Projektträger: Zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg

Ende Antragstellung: 31.12.2023

Link: Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV - IMF)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Nein

(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Kann gefördert werden

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Mindestalter Unternehmen: Förderung nur in der Vorgründungsphase

Stand vom: 29.06.2015

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.