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Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV - IMF)
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Projekte für Frauen im ländlichen Raum und insbesondere in den sog. LEADER-Gebieten. Die Höhe der Förderung beträgt für Qualifizierungsmaßnahmen bis zu 80%, in LEADER-Gebieten bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Existenzgründungen/Unternehmenserweiterungen bis zu 40%, in LEADER-Gebieten bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ziele sind: Erschließung neuer Geschäftsfelder, Erleichterung des Wiedereinstiegs in den Beruf, Förderung der Zusammenarbeit unterschiedlichster Kooperationspartner, um wohnortnahe Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen im Ländlichen Raum zu schaffen und den sozialen Zusammenhalt in den Dörfern zu stärken.
Datenblatt - Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV - IMF)
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss, Beratung
Fördersumme: Von 1.000 € bis 120.000 €
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Regionale Einschränkungen: Ländliche Räume, sog. LEADER-Gebiete
Anbieter: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Projektträger: Zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
Ende Antragstellung: 31.12.2023
Link: Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV - IMF)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Nein
(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Kann gefördert werden
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Mindestalter Unternehmen: Förderung nur in der Vorgründungsphase
Stand vom: 29.06.2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.