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Innovationsdienstleistungen – Zuschüsse für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
Im Rahmen der FEI-Richtlinie werden Zuschüsse für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen gewährt. Dies beinhaltet die Kosten für Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie die Kosten für Datenbanken, Bibliotheken, Marktforschung, Laboratorien, Gütezeichen, Tests und Zertifizierung. Unternehmen gemäß KMU-Definition erhalten einen Zuschuss, der bis zu 50% der Kosten abdeckt.
Datenblatt - Innovationsdienstleistungen – Zuschüsse für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss, Beratung
Fördersumme: Max. 20.000 € bei 50% Beihilfeintensität
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Bremen
Anbieter: WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Antragstellung: Antrag an die WFB
Stand vom: April 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.