Innovationsdienstleistungen – Zuschüsse für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen

Im Rahmen der FEI-Richtlinie werden Zuschüsse für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen gewährt. Dies beinhaltet die Kosten für Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie die Kosten für Datenbanken, Bibliotheken, Marktforschung, Laboratorien, Gütezeichen, Tests und Zertifizierung. Unternehmen gemäß KMU-Definition erhalten einen Zuschuss, der bis zu 50% der Kosten abdeckt.

Datenblatt - Innovationsdienstleistungen – Zuschüsse für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss, Beratung

Fördersumme: Max. 20.000 € bei 50% Beihilfeintensität

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Bremen

Anbieter: WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH

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Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Antragstellung: Antrag an die WFB

Stand vom: April 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.