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LEADER-Richtlinie
Unterstützung einer ausgewogenen regionalen Entwicklung durch die Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte (REK) im ländlichen Raum. Gefördert werden Projekte diesbezüglich, ebenso Kooperationsprojekte (transnational, gebietsübergreifend) sowie laufende Ausgaben der Lokalen Aktionsgruppen LEADER (LAG) wie Information, Sensibilisierung Öffentlichkeitsarbeit, Regionalmanagement, Veranstaltungen. Antragsberechtigt sind LAG, deren beauftragte Partner und sonstige juristische und natürliche Personen. Es wird ein Zuschuss bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben gewährt.
Datenblatt - LEADER-Richtlinie
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Mind. 500 €, bis 80% der Kosten
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Bremen
Regionale Einschränkungen: Ländlicher Raum
Anbieter: Land Niedersachsen
Ende Antragstellung: 31.12.2023
Link: LEADER-Richtlinie
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Antragstellung: Antrag an das zuständige Amt für regionale Landesentwicklung
Stand vom: 19. August 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.