LEADER-Richtlinie

Unterstützung einer ausgewogenen regionalen Entwicklung durch die Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte (REK) im ländlichen Raum. Gefördert werden Projekte diesbezüglich, ebenso Kooperationsprojekte (transnational, gebietsübergreifend) sowie laufende Ausgaben der Lokalen Aktionsgruppen LEADER (LAG) wie Information, Sensibilisierung Öffentlichkeitsarbeit, Regionalmanagement, Veranstaltungen. Antragsberechtigt sind LAG, deren beauftragte Partner und sonstige juristische und natürliche Personen. Es wird ein Zuschuss bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben gewährt.

Datenblatt - LEADER-Richtlinie

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Mind. 500 €, bis 80% der Kosten

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Bremen

Regionale Einschränkungen: Ländlicher Raum

Anbieter: Land Niedersachsen

Ende Antragstellung: 31.12.2023

Link: LEADER-Richtlinie

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Antragstellung: Antrag an das zuständige Amt für regionale Landesentwicklung

Stand vom: 19. August 2015

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.