Bürgschaft ohne Bank (BoB) 

Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen und Existenzgründer durch die direkte Übernahme von Ausfallbürgschaften. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Kreditbetrages. Bei dem Programm Bürgschaft ohne Bank übernimmt die Bürgschaftsbank die Erstprüfung des Geschäftsvorhabens bei einem Kreditbedarf bis zu 200.000 Euro. Überzeugt die wirtschaftliche Tragfähigkeit, erhält der Antragsteller eine schriftliche Bürgschaftszusage. Die Bürgschaftszusage bleibt zwei Monate bestehen. Innerhalb dieser Frist muss der zu verbürgende Kredit von einer Hausbank gewährt werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer.

Datenblatt - Bürgschaft ohne Bank (BoB) 

Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Max. 200.000 €

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Sachsen-Anhalt

Anbieter: Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH 

Link: Bürgschaft ohne Bank (BoB) 

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Stand vom: Februar 2012

 

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