Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung - Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE)

Gefördert wird eine Flurneuordnung zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze um Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Das Vorhaben des Antragsstellers muss nach § 41 FlurbG festgestellt oder genehmigt sein. Für Investitionen wie freiwilligem Land- oder Nutzungstausch, Dorferneuerung (max. 10.000 Einwohner), Infrastrukturmaßnahmen oder die Erarbeitung integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte wird ein Zuschuss zwischen 35% und maximal 85% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Datenblatt - Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung - Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Von 35% bis 85% der Kosten

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Baden-Württemberg

Anbieter: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Projektträger: Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg

Link: Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung - Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Antragstellung: Antrag an die zuständige untere Flurbereinigungsbehörde

Stand vom: 24. Februar 2016

 

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