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Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung - Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE)
Gefördert wird eine Flurneuordnung zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze um Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Das Vorhaben des Antragsstellers muss nach § 41 FlurbG festgestellt oder genehmigt sein. Für Investitionen wie freiwilligem Land- oder Nutzungstausch, Dorferneuerung (max. 10.000 Einwohner), Infrastrukturmaßnahmen oder die Erarbeitung integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte wird ein Zuschuss zwischen 35% und maximal 85% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Datenblatt - Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung - Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE)
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Von 35% bis 85% der Kosten
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Anbieter: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Projektträger: Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg
Link: Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung - Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Antragstellung: Antrag an die zuständige untere Flurbereinigungsbehörde
Stand vom: 24. Februar 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.