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Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
Förderung zur Sicherung einer standortgerechten Landbewirtschaftung in benachteiligten Gebieten, zur Erhaltung einer lebensfähigen Gemeinschaft im ländlichen Raum sowie zum Ausgleich von Einkommensverlusten und zusätzlichen Ausgaben. Gefördert wird die dortige Bewirtschaftung von Dauergrünland. Die genauen Förderkulissen werden jährlich bekannt gegeben. Aktive Betriebsinhaber erhalten einen Zuschuss pro Fläche (für max. 100 ha).
Datenblatt - Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Von 250 € bis 3.300 € pro Jahr
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Bremen
Anbieter: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Ende Antragstellung: 31.12.2023
Link: Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Laufzeit: 1 Jahr
Antragstellung: Antrag jährlich mit Sammelantrag Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen an die LWK
Stand vom: 22. Juli 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.