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Fördermittel-Check: Stärken, Schwächen, Nutzen
Die Fördermittellandschaft in Deutschland ist vielfältig. Die große Menge an Programmen macht es Gründer*innen und jungen Unternehmen jedoch nicht unbedingt leichter, sich einen Überblick zu verschaffen. Darüber sprechen wir mit dem Fördermittelexperten Dr. Bernd Fischl.
Nicht wenige Gründer*innen scheuen sich davor, Fördermittel zu beantragen. Sind die bürokratischen Hürden dafür zu hoch oder die Angebote zu unübersichtlich?
Ja, die bürokratischen Hürden sind zum Teil sehr hoch. Wenn für das Beantragen eines Förderprogramms mehr Ressourcen investiert werden müssen, als man gewichtet nach Erwartungswert erhält, steht der wirtschaftliche Nutzen nicht in Relation zum möglichen Ertrag. In diesem Falle ist es sinnvoller, sich auf die Weiterentwicklung seines Produkts oder senier Dienstleistung oder auf den Ausbau der Vertriebswege zu konzentrieren. Rein betriebswirtschaftlich betrachtet, sind daher einige Förderprogramme aufgrund zu großer bürokratischer Hürden wenig sinnvoll. Es ist sogar anzunehmen, dass hier ein volkswirtschaftlicher Schaden durch das Anbieten bzw. Ausreichen von Fördermitteln entsteht.
Eine weitere Hürde ist die Unübersichtlichkeit der Förderangebote. Als Förderberater haben wir umfassende Einblicke und Erfahrungen, die Gründer*innen schwerlich haben können. Aus der Erfahrung heraus kann man daher sagen, dass viele Programme vielleicht passen würden, aber den Gründer*innen gänzlich unbekannt sind. Zwar schafft der Staat hier Abhilfe, indem diese Gründungsberatungen bis zu 80 Prozent vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) getragen werden. Dennoch kann die Masse an Programmen mit den einzelnen Spezifikationen eine(n) Gründer*in ohne externe Hilfe schnell vor unlösbar wirkende Hürden stellen.
Wo sind die Stärken der Gründungsförderung?
Was sich zuerst wie ein Nachteil angehört hat, ist natürlich aus anderen Perspektiven betrachtet ein Vorteil. Als Stärke kann auf jeden Fall die Vielzahl an Fördermöglichkeiten genannt werden. Dadurch werden auch Nischenprojekte sowie eher unpopuläre Bereiche abgedeckt und somit jedem/jeder Gründer*in die Möglichkeit gegeben, sich und seine/ihre Ideen erfolgreich zu verwirklichen. Auch das breite Angebot an Beratungen, Beratungsförderungen und Partnernetzwerken in der Start-up-Szene ist hierbei als eindeutige Stärke am Standort Deutschland zu werten.
Wo gibt es Nachholbedarf?
Wie bereits angedeutet, gibt es vor allem bürokratische Hürden, welche für Gründer*innen zu echten Herausforderungen werden könnnen. So befasst sich mittlerweile ein großer Teil der Beantragung von Fördermitteln mit der richtigen Dokumentation und Antragsstellung. Manche Anträge sind daher ohne externe Hilfe kaum machbar, und die richtige Dokumentation von Informationen ist bei einigen Start-up-Konzepten (insbesondere rückwirkend) nahezu unmöglich. In Anbetracht des internationalen Wettbewerbs kann daher unverhältnismäßige Bürokratie definitiv als ein limitierender, wettbewerbsverzerrender Faktor angesehen werden. Dies kann dann im Extremfall auch zu vergleichsweise weniger Gründungen in Deutschland führen, was wiederum zu weniger Wirtschaftswachstum und letztlich auch zu weniger Arbeitsplätzen führt.
Was könnte man vor diesem Hintergrund von unseren Nachbarn lernen?
Neben deutlich weniger Bürokratie wären Steuern ein Punkt, der hier sofort auffällt. Denn die Thematik der komplizierten und hohen Steuern macht auch vor Start-ups nicht halt. So wäre es eine interessante Überlegung, mit den steuerlichen Anreizen der Nachbarländer speziell für Start-ups gleichzuziehen, da spätestens mit Blick auf einen Exit die Nachbarn deutlich attraktiver für ein in Deutschland ansässiges Start-up sind. Nicht selten gibt es daher Versuche, den steuerlichen Verpflichtungen in Deutschland zu entkommen.
Auch andere, wenig sinnvolle Regelungen, wie bspw. die Voraussetzung, nicht gegründet zu haben, um manche Förderungen beantragen zu können, sind im Ausland eher unüblich. Wir haben uns hierzulande stattdessen mit Problemen bzw. offenen Fragen der steuerlichen Absetzbarkeit von Betriebskosten vor der Gründung auseinanderzusetzen. Ab wann sind die Kosten der Gründung zuzurechnen? Welche Kosten dürfen das konkret sein?
Weniger Bürokratie, klarere Regelungen und ein Reflektieren aktueller Bestimmungen wären einige der Punkte, die wir uns gern von unseren Nachbarn abschauen dürften.
Sind in nächster Zeit wichtige Veränderungen im Bereich der Fördermittel zu erwarten?
Aufgrund aktueller politischer Bestrebungen und gesellschaftlicher Entwicklungen ist hier durchaus vorstellbar, dass die Förderbedingungen mehr an Nachhaltigkeitskriterien gebunden werden, als das bis jetzt der Fall ist. Zumindest offiziell sind viele Fördermöglichkeiten noch nicht direkt an den Nachweis von Nachhaltigkeitskriterien geknüpft. Dies könnte sich im Hinblick auf die aktuelle politische Lage wandeln und den Nutzen für die Gesellschaft und Umwelt stärker in den Vordergrund rücken. Gleichzeitig ist die aktuelle, global eher volatile Lage ggf. ein Anlass, um hier von politischer Seite in den Wirtschaftskreislauf einzugreifen.
Nun ein paar Aspekte aus dem Gründungsalltag bzw. der Startphase: Nicht jede(r) kann kurz nach der Gründung ein fertiges Produkt auf den Markt bringen. Gerade für hochinnovative Technologielösungen sind oft Jahre der Forschung und Entwicklung vonnöten. Wie sieht Innovationsförderung in diesem Kontext aus?
Auch hier kann man einige Punkte aufführen. So gibt es, wie bereits kurz angeschnitten, Förderungen, die voraussetzen, dass bei Beantragung der finanziellen Mittel noch nicht gegründet sein darf. Besonders das EXIST-Gründerstipendium sowie die Fördermittel KFW Förderbank dienen dazu, Gründungswilligen den Einstieg in die Unternehmensgründung zu erleichtern. Speziell bei hochinnovativen Ideen, die eine lange Forschung und Entwicklungszeit haben, ist dies von Vorteil. Dadurch erhält der/die Gründer*in das nötige Kapital, um Forschung und Entwicklung zu bezahlen, ohne den Leistungsdruck zu haben, sofort ein fertiges Produkt verkaufen zu müssen.
Manche Jungunternehmer*innen stecken nach einer gewissen Zeit in einer Krise. Sie haben zu wenige Kund*innen, zu wenig Umsatz, der Wettbewerb ist stärker als gedacht. Welche Fördertöpfe gibt es in dieser kritischen Situation?
Hier kommt es ganz darauf an, wie eine solche Situation zustande kommt. Sollte eine wirtschaftliche Schieflage bspw. durch die Corona-Krise entstehen, gibt es Möglichkeiten wie die Corona-Hilfen, um diese zumindest teilweise abzufedern. Allerdings verhält es sich hierbei wie so oft bei Fördermitteln: Es fallen bestimmte Branchen oder Bereiche durch das Raster, während andere ggf. „überfördert“ werden.
Sollte eine wirtschaftlich schwierige Situation unabhängig von der Corona-Pandemie entstehen, kann man auf eine Vielzahl von Unterstützungen bauen. So gibt es von der BAFA sogar bis zu 90 Prozent Beratungsunterstützung für Unternehmen in Schwierigkeiten sowie verschiedene staatliche Kreditprogramme.
Und wie ist es um die Förderung hiesiger Start-ups zur Internationalisierung bestellt?
Da Deutschland seit vielen Jahrzehnten eine Exportnation ist, ist eine internationale Ausrichtung junger Unternehmen keine Seltenheit. Insbesondere das Potenzial einer weltweiten und internationalen Zielgruppe bzw. Kundschaft dürfte vielen Geldgeber*innen und Anbieter*innen von Förderprogrammen gut gefallen. Neben Förderprogrammen stehen den Gründer*innen noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten zur erfolgreichen Internationalisierung zur Verfügung. So gibt es Angel Investoren, welche meist unbürokratisch eine erste Liquiditätsspritze und gute Kontakte zur Verfügung stellen können. Auch Venture-Capital-Firmen haben häufig ein internationales Netzwerk und bieten Gründer*innen neben ihrer Expertise schnelle monetäre Unterstützung während der Gründungsphase, auch im internationalen Rahmen. Selbst wenn das nicht der traditionellen Start-up-Förderung entspricht, könnten diese Kapitalgeber*innen aufgrund ihrer Netzwerke und ihres Erfahrungsschatzes wie ein Katalysator auf dem Weltmarkt wirken.
Und last but not least – aus Ihrer Sicht als Gründungsberater: Was macht – neben der Nutzung von Fördermitteln – einen erfolgreichen Unternehmensstart aus?
Die richtige Vorbereitung mit Liquiditätsplanung, Risikoanalysen und Marktbeobachtungen ist fast genauso wichtig wie ein ausgereiftes Produkt oder eine top Dienstleistung. Das alles mit dem richtigen Team und Umfeld kombiniert, erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit signifikant – diesen Vorsprung sollte kein(e) Gründer*in am Start liegenlassen.
Zum Weiterlesen: Hier kannst du unseren Fördermittel-Guide mit der Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Fördermittel für Gründer*innen gratis downloaden: https://bit.ly/3v7tz88
Tipp: Mach jetzt deinen individuellen Fördermittel-Check mit Sofortauswertung – gratis auf unserer Plattform www.gruenderberater.de
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EXIST-Forschungstransfer
EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.
Das Ziel des EXIST-Programms ist es, das Gründungsklima an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu verbessern. Darüber hinaus sollen die Anzahl und der Erfolg technologieorientierter und wissensbasierter Unternehmensgründungen erhöht werden. Deshalb unterstützt EXIST Hochschulabsolvent*innen, Wissenschaftler*innen sowie Studierende bei der Vorbereitung ihrer technologieorientierten und wissensbasierten Existenzgründungen.
Mit dem EXIST-Forschungstransfer werden herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben unterstützt, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind. Ziele sind die Unterstützung technologieorientierter Unternehmensgründungen und Sicherung der Nachhaltigkeit von Gründungen und Arbeitsplätzen.
Programmsteckbrief
Zielgruppe: Existenzgründer*innen, Hochschulen, Unternehmen, Selbstständige
Laufzeit: 18.04.2023 - 31.12.2029
Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Förderschwerpunkt: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum sowie Anpassung an den Wandel
Antragstellung als Projekt möglich? Ja
Förderanträge können jederzeit bis zum 31.12.2027 gestellt werden. Die Einreichung von Projektanträgen ist kontinuierlich möglich, diese werden aber jeweils bis zum 31. März, 31. August und 30. November des betreffenden Jahres gesammelt.
Das EXIST-Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen
In der ersten Förderphase sollen Forschungsergebnisse mit Gründungspotenzial weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Fragen in Zusammenhang mit der Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren zu klären, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan auszuarbeiten und die geplante Unternehmensgründung vorzubereiten.
In der zweiten Förderphase stehen weiterer Entwicklungsarbeiten, die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Vorbereitungen für eine externe Unternehmensfinanzierung im Fokus.
Hier ein Erklärvideo zum EXIST-Forschungstransfer
Alle wichtigen Infos bietet das Handbuch – EXIST-Forschungstransfer – hier geht’s zum Download:
Alle relevanten Downloads zum EXIST-Forschungstransfer findest du hier:
Welche EXIST-Förderungen gibt es noch?
EXIST-Gründungsstipendium
Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt gründungsinteressierte Studierende, Absolvent*innen und sowie Wissenschaftler*innen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
EXIST unterstützt seit 1998 erfolgreich Gründungsnetzwerke, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Seit 2000 unterstützt EXIST außerdem Hochschulabsolvent*innen, Wissenschaftler*innen und Studierende bei der Entwicklung ihrer Gründungsvorhaben mit finanziellen Zuschüssen und Know-how.
Das EXIST-Gründungsstipendium auf einen Blick
Die Gründungsteams (bis max. drei Personen – bei Studierenden gilt: zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen diese mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, wobei das Team nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen darf) erhalten für die Dauer von 12 Monaten ein EXIST-Gründungsstipendium, um einen Businessplan auszuarbeiten und sich mit Unterstützung ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung auf ihre Unternehmensgründung vorzubereiten. Förderfähig sind zudem Hochschulabsolvent*innen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
Wesentliche Voraussetzung für das EXIST-Gründungsstipendium ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt. Auch Dienstleistungen werden unter diesen Voraussetzungen gefördert.
In welchem Umfang wird mithilfe des EXIST-Gründungsstipendiums gefördert?
Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
- Promovierte Gründer*innen 3.000 Euro/Monat
- Absolvent*innen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro/Monat
- Technische/r Mitarbeiter*in 2.000 Euro/Monat
- Studierende 1.000 Euro/Monat
- Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind
Sachausgaben:
- bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)
Coaching:
- 5.000 Euro
Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.
Beispiele von erfolgreich EXIST-geförderten Gründungen findest du auf unserer Website unter https://t1p.de/ektah und https://t1p.de/o4qfb
Alle Informationen zum EXIST-Gründungsstipendium inkl. einem Handbuch gibt es hier als PDF-Downloads.
Fördermittel Forschungszulage wird reformiert
Im Koalitionsvertrag 2025 ist eine umfassende Reform der steuerlichen Forschungszulage verankert – ein wichtiges Zeichen für eine innovationsgetriebene Wirtschaft.
Mit der Reform verbunden sind höhere Fördersätze, eine erweiterte Bemessungsgrundlage sowie eine drastische Vereinfachung der Antrags- und Nachweisverfahren. Ziel ist es, Forschung und Entwicklung (F&E) in Deutschland bis 2030 systematisch zu stärken und Unternehmen aller Größen mehr Planungssicherheit und finanzielle Anreize zu bieten.
Der Koalitionsvertrag betont unmissverständlich (S. 80, Z. 2591–2592): „Bei der steuerlichen Forschungszulage heben wir den Fördersatz und die Bemessungsgrundlage deutlich an und vereinfachen das Verfahren.“
Was ändert sich konkret?
- Deutlich höhere Fördersätze und ausgeweitete Bemessungsgrundlagen.
- Entbürokratisierung: Vereinfachte Verfahren bei Antragstellung und Nachweis.
- Einführung eines eigenständigen Forschungsdatengesetzes bereits 2025.
- Flexiblere Projektsteuerung und stärkere Förderung innovativer Trägerstrukturen.
- Verstärkte strategische Zielsetzung: Wirtschaft und Staat sollen bis 2030 mindestens 3,5 Prozent des BIP in F&E investieren.
Fünf teure Missverständnisse rund um die Forschungszulage
Fördermittelberater*innen wie bspw. die von EPSA Deutschland stellen in ihren Gesprächen jedoch oft fest, dass die Forschungszulage viel zu wenig abgerufen wird. Es gibt zahlreiche Missverständnisse, die Unternehmen davon abhalten, einen Antrag zu stellen. Die fünf häufigsten:
1. Unternehmens- und Branchenkompatibilität
Viele Unternehmen glauben, nicht förderfähig zu sein – etwa wegen ihrer Größe oder Branche. Fakt ist: Die Forschungszulage ist branchen- und themenoffen. Besonders profitieren können KMU, Start-ups, Mittelständler*innen und Konzerne in nahezu allen Wirtschaftsbereichen – von der Automobilindustrie bis zur Biotechnologie.
2. Projektförderfähigkeit
Oft besteht Unsicherheit, ob das eigene Vorhaben als Forschung gilt. Wichtig ist: Förderfähig sind Projekte, die den allgemeinen Forschungs- und Entwicklungskriterien entsprechen – Neuheit, Kreativität, Unsicherheit, Systematik und Reproduzierbarkeit (nach dem Frascati-Handbuch). Dabei muss kein revolutionäres Produkt entwickelt werden oder Grundlagenforschung betrieben werden – auch Prozessinnovationen oder experimentelle Arbeiten sind förderfähig.
3. Bürokratischer Aufwand
Der Antrag erscheint vielen zu aufwendig. Dabei kann die Bescheinigung der Förderfähigkeit eines F&E-Projektes in Deutschland bereits mit einem Antrag über mehrere Jahre gesichert werden. Mit einer professionellen Fördermittelberatung auf Erfolgsbasis lässt sich der Aufwand minimieren, und die Fördersumme wird optimal ausgeschöpft.
4. Fristeneinhaltung
Die Forschungszulage kann rückwirkend beantragt werden. Um bei ihrer nächsten Steuerfestsetzung von der rückwirkenden Förderung für 2021, 2022 und 2023 (jeweils bis zu 1 Mio. Euro per anno) und 2024 (bis zu 3,5 Mio. Euro per anno) zu profitieren, sollten die Unternehmen das Thema somit schnellstmöglich angehen. Die Einhaltung der Fristen ist wichtig, damit die Antragstellenden kein Geld durch Verjährung verlieren.
5. Finanzielle Vorleistung für Fördermittelberatung
Ein häufiger Irrglaube ist, dass Fördermittelberatung hohe Vorabkosten verursacht. In der Praxis arbeiten seriöse Berater*innen erfolgsbasiert – es entstehen keine finanziellen Risiken für die Unternehmen.
(DeepTech-)Innovationen sichern Zukunft
Viele Start-ups widmen sich Zukunftsfeldern wie Nachhaltigkeit oder DeepTech. Mit ihren Innovationen gestalten sie wirtschaftliche Zukunft. Dafür brauchen sie Unterstützung und Geld. Förderbanken bieten beides – und das auf vielfältige Weise.
Transformation ist das Stichwort unserer Zeit. Nordrhein-Westfalen hat damit viel Erfahrung, etwa durch den Wandel weg von Schwerindustrie und Bergbau hin zu moderneren Branchen. Mit dem Wandel kam die Vielfalt. Inzwischen punktet NRW mit starken mittelständischen Familienunternehmen, einer lebendigen Start-up-Szene und einer exzellenten Hochschullandschaft. Doch Transformation ist eine Daueraufgabe. Heute stehen Digitalisierung und Nachhaltigkeit im Mittelpunkt.
NRW hat sich das Ziel gesetzt, die erste klimaneutrale Industrieregion Europas zu werden. Den Weg dahin weisen innovative Start-ups – und gerade mit ihnen kann das Land punkten: Laut Green Startup Monitor 2024 (GSM) hat jedes fünfte grüne Start-up Deutschlands seinen Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen. Fast ein Drittel (29 Prozent) aller Start-ups in NRW sind grün. Das hat gute Gründe: Hier liegen Wissenschaft und Praxis so nah beieinander wie in kaum einer anderen deutschen Region. Forschung und Entwicklung treffen auf eine Industrielandschaft mit Großkonzernen und Hidden Champions im Mittelstand. Das ist ideal, weil durch diese Nähe der Praxisbezug bei innovativen Geschäftsideen direkt gegeben ist. Start-ups können hier ihre Innovationen durch Kooperationen und Vertriebsansätze mit den mittelständischen und großen Industrieunternehmen als Pilotkunden umsetzen, verproben und gemeinsam entlang der Kundenbedürfnisse weiterentwickeln.
Der Green Startup Monitor 2024 zeigt aber auch, dass die Kapitalbeschaffung für viele grüne Start-ups schwieriger geworden ist. 52 Prozent sehen darin eine der größten Hürden, deutlich mehr als im Vorjahr (46 Prozent). Unter nichtgrünen Start-ups sind es 40 Prozent. Und dass, obwohl grünen Start-ups die Kundengewinnung tendenziell etwas leichter fällt – laut GSM sehen dies 16 Prozent weniger als Herausforderung an als bei den nichtgrünen Start-ups. Das zeigt, dass grüne Lösungen auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten gefragt sind.
DeepTech verändert unser Leben und Wirtschaften
Das gilt auch für Zukunftstechnologien aus dem Bereich DeepTech. Darunter fallen wissenschaftlich getriebene Innovationen, die unser Leben und Wirtschaften grundlegend verändern werden: Halbleiter und Quantencomputing für Künstliche-Intelligenz-Anwendungen, aber auch Batterietechnologie und -recycling, Life Sciences und Raumfahrt. DeepTech-Start-ups benötigen oft bereits vor dem Markteintritt signifikante Volumina an Risikokapital, um damit zum Beispiel erste Produktionsanlagen zu finanzieren. Venture Capital-Investoren sind hier bereits mit beträchtlichen Summen investiert.
Zwar ist laut der aktuellen McKinsey-Studie „European DeepTech: Opportunities and Discoveries“ Europas Anteil an der globalen DeepTech-Finanzierung auf 19 Prozent gestiegen. Doch ausschließlich mit privatem Beteiligungskapital haben es deutsche und europäische DeepTech-Unternehmen im globalen Wettbewerb schwer. Das hat auch die EU-Kommission erkannt und bestimmte Bereiche als wichtig für die technologische Souveränität Europas ausgerufen. So will sie beispielsweise die Entwicklung und Produktion von Halbleitern wieder nach Europa zurückholen. Darauf abzielende EU-Regelungen ermöglichen es den Mitgliedstaaten, in diesen Bereichen Beihilfen zu vergeben. DeepTech-Start-ups können so mehrere hundert Millionen Euro an staatlichen Zuschüssen erhalten, wenn sie einen Eigenanteil von 30 Prozent zum Beispiel über Venture Capital aufbringen. Zeitgleich entstehen neue Ansätze der Finanzierung von DeepTech-Start-ups. So zahlen Kundenaufträge von Forschungsinstituten vermehrt auch einen Teil der Produktentwicklung.
Cylib recycelt alte E-Auto-Batterien
Nicht zuletzt aufgrund der dichten Forschungslandschaft sind einige erfolgversprechende DeepTech-Start-ups in Nordrhein-Westfalen entstanden. Cylib aus Aachen hat beispielsweise ein neues, nachhaltiges und effizientes Verfahren entwickelt, mit dem Lithium-Ionen-Batterien, wie sie für E-Autos verwendet werden, vollständig recycelt werden. Am Ende des Prozesses stehen im Sinne einer Kreislaufwirtschaft wieder marktfähige Rohstoffe zur Verfügung. Ein wichtiges Thema. Denn mit dem weltweit steigenden Absatz von Elektroautos wächst die Nachfrage nach raren Rohstoffen ebenso wie die Menge der zu entsorgenden alten Batterien. Der Bedarf an Recyclinglösungen für diese wird somit immer größer – und parallel dazu wächst das wirtschaftliche Potenzial von Cylib.
Neuartige Chips für künstliche Intelligenz
Ein anderes Beispiel ist Black Semiconductor, ebenfalls aus Aachen. Das Halbleiter-Start-up gehört zu den derzeitigen Hoffnungsträgern der Branche. Das junge Unternehmen will die Datenübertragung von Chips in einem innovativen Verfahren beschleunigen und nutzt hierfür den speziellen Kohlenstoff Graphen. Diese Innovation beschleunigt die für den Einsatz von künstlicher Intelligenz benötigte Datenkommunikation zwischen Chips um ein Vielfaches. Gleichzeitig sinkt der Energieverbrauch massiv. Die NRW.BANK hat Black Semiconductor ebenso wie Cylib im Rahmen von NRW.Venture mit Eigenkapital unterstützt.
Außereuropäische Investierende – insbesondere Beteiligungsgesellschaften aus den USA – blicken seit einiger Zeit spürbar intensiver auf deutsche DeepTech-Start-ups. Sie haben weniger Berührungsängste und investieren selbst in frühen Phasen. Auch die Zahl deutscher VC-Fonds mit Fokus auf DeepTech steigt – aber noch nicht genug. Hier wirkt ein Engagement der NRW.BANK wie eine Art Gütesiegel. Ist die Förderbank als Ankerinvestor dabei, fällt anderen Investierenden die Investitionsentscheidung leichter und Finanzierungsrunden lassen sich einfacher realisieren. Zudem engagiert sich die NRW.BANK nicht nur bei Fonds mit dem Fokus auf Wachstumsphasen, sondern auch direkt bei Fonds mit einem Schwerpunkt in der Gründungs- und Frühphase, die aussichtsreiche Start-up-Teams finanzieren und so die Transformation mitgestalten wollen.
Neues Fördermittel: Aufstiegs-BAföG
Seit dem 1. August 2016 gelten das neue AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) und das neue Fördermittel Aufstiegs-BAföG. Dieses löst das seit 1996 bestehende Meister-BAföG ab. Lesen Sie, warum das neue Fördermittel vor allem für Unternehmensgründer attraktiv ist.
Schon das Meister-BAföG war eine Erfolgsgeschichte: Seit 1996 hat es mehr als 1,7 Mio. Menschen zu einer Weiterbildung verholfen, fast 560 Mio. Euro wurden hierfür vom Bundesministerium für Bildung und Forschung investiert. Das neue Förderprogramm ist noch breiter aufgestellt und bietet deutlich höhere Förderbeiträge.
Wirtschaftspolitisch ist das Ziel des Förderinstruments die Verbesserung der Gleichberechtigung von akademischer und beruflicher Ausbildung. Wer eine Fortbildung zum Meisterabschluss bzw. Fachwirt, Landwirtschaftsmeister, geprüftem Erzieher oder Betriebswirt anstrebt, soll mit einem Hochschulabsolventen gleichgestellt werden.
Für das Aufstiegs-BAföG gilt im Gegensatz zum studentischen BAföG keine Alters-Höchstgrenze. Jeder, der sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet, kann vom Aufstiegs-BAföG profitieren.
Zu den geförderten Abschlüssen zählen z.B. der Handwerks- und Industriemeister, der geprüfte Erzieher, der Techniker, Fachkaufmann, Betriebswirt oder eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen. Auch Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss können die AFBG-Förderung erhalten.
Ebenfalls berechtigt sind Antragsteller mit Bachelorabschluss oder vergleichbarem Hochschulabschluss, sofern sie keinen höheren Abschluss besitzen. Und auch Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, sind u.U. förderberechtigt.
Wichtig ist: Die Voraussetzungen der Fortbildungsordnung für die Zulassung zu Prüfungen müssen im Einzelfall erfüllt sein.
Start-up-Förderung: innovative Idee sucht Kapital
Die Finanzierungslandschaft für Start-ups ist vielfältig und komplex. Von Venture Capital über staatliche Gründungszuschüsse gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die den Grundstein für den Unternehmenserfolg legen.
In der Welt der Start-ups können schon Kleinigkeiten den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen. Da ist es umso wichtiger, in elementaren Fragen – wie der Auswahl des Förderprogramms – die richtige Entscheidung zu treffen. Förderprogramme bieten nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch den Zugang zu Netzwerken, Mentoring und wertvollem Know-how: Alles Voraussetzungen, die für junge Unternehmen existenziell sind. Die unterschiedlichen Formen schließen Venture Capital (VC), Business Angels, Gründungszuschüsse und weitere spezialisierte Programme ein. Sie alle bringen eigene Vorteile und Anforderungen mit sich. Deshalb ist es für Start-ups wichtig, ihre spezifischen Ziele und Bedürfnisse vorab zu identifizieren, anhand derer sie die optimale Förderung wählen können.
CV und CVC: Kapitalspritzen und strategische Partnerschaften
Zu den wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups gehören VC und Corporate Venture Capital (CVC). Beide bieten finanzielle Förderung, unterscheiden sich jedoch in ihrer Struktur und ihren Zielen. VC bezieht sich auf Fonds und Investor*innen, die ihr Geld häufig in frühphasige Start-ups mit großem Wachstumspotenzial stecken. Im Austausch für Unternehmensanteile gehen sie dabei bewusst große Risiken ein. Für Start-ups hat das den Vorteil, dass sie schnell an viel Kapital kommen und schnell skalieren können. Außerdem erhalten die Gründer*innen Zugriff auf das Netzwerk der VCs und werden beraten. Falls sich Start-ups für einen VC entscheiden, bedeutet das allerdings auch, dass sie durch die Abgabe von Unternehmensanteilen ein Stück weit Kontrolle abgeben. Außerdem erwarten VCs meist hohe Renditen, was zu hohem Wachstumsdruck führt.
Anders verhält es sich beim CVC-Modell. Hier investieren etablierte Unternehmen in Start-ups, die ihnen helfen sollen, strategische Ziele zu verfolgen oder den Zugang zu neuen Märkten und Innovationen zu ermöglichen. Ein Beispiel für ein CVC ist Wayra, der Corporate-Accelerator und Investmentarm von O2 Telefónica. Start-ups profitieren hier von strategischen Partnerschaften mit dem Mutterkonzern, dem Zugang zu dessen Ressourcen sowie Kund*innen und daher auch von einem schnellen Weg zur Umsatzgenerierung. Ein Nachteil von CVC: Partnerschaften mit großen Unternehmen können die Flexibilität des Start-ups vermindern.
Solltest du dich für eine Finanzierung durch VCs oder CVCs entscheiden, geben dir diese Tipps und To-do’s Hilfestellung:
- Geschäftsplan und Pitch Deck: Entwickle einen überzeugenden Geschäftsplan und ein Pitch Deck, das Geschäftsmodell, Marktanalyse, Produkt, Team und Finanzprognosen klar darstellt.
- Marktverständnis: Dokumentiere ein tiefes Verständnis für den Zielmarkt und zeige, wie dein Produkt oder deine Dienstleistung diesen Markt adressiert.
- Klare Alleinstellungsmerkmale (USPs): Artikuliere deine USPs und wie sich dein Unternehmen von Wettbewerber*innen abhebt.
- Traktionsnachweis: Weise nach, dass dein Unternehmen Traktion hat, und zwar durch Kund*innenwachstum, Umsatz, Partnerschaften oder andere KPIs.
- Netzwerkaufbau: Knüpfe frühzeitig Kontakte zu potenziellen Investor*innen, um Beziehungen aufzubauen und Feedback zu erhalten.
Business Angels als Wegbereiter*innen
Business Angels sind Privatpersonen, die Start-ups mit ihrem eigenen Kapital unterstützen und häufig in den frühen Phasen investieren. Neben der Finanzierung profitieren Start-ups von deren Expertise und Netzwerk. Häufig sind Business Angels erfolgreiche Unternehmer*innen, die selbst einmal ein Start-up aufgebaut haben. Damit dienen sie als Mentor*innen und können auch in schwierigen Phasen mit Rat und Tat beiseite stehen.
Um Business Angels auf sich aufmerksam zu machen, müssen Start-ups eine durchdachte Strategie verfolgen. Messen, Netzwerkveranstaltungen oder Online-Plattformen können geeignete Orte sein, um mit ihnen in Kontakt zu treten. Ähnlich wie bei VCs gilt es, die Investor*innen mit einer schlüssigen Präsentation des Geschäftsmodells, Marktpotenzials und Teams zu überzeugen.
Wie der Staat junge Unternehmen unterstützt
Neben der privaten Förderung gibt es auch staatliche Gründungszuschüsse und öffentliche Programme. Meistens müssen die Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden, da der Staat ein großes Interesse an innovativen Unternehmen hat. Die Förderprogramme beinhalten oft Beratung, Schulungen und andere hilfreiche Ressourcen.
Die folgende Auflistung bietet dir eine Auswahl an Förderprogrammen, die Start-ups hierzulande zur Verfügung stehen. Mehr Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen und Leistungen findest du online unter den nachfolgend genannten Links bzw. auf www.starting-up.de und www.grunderberater.de
Dr. Camillo Werdich, Mitgründer von Sinpex
„Programme wie EXIST und Bayern Innovativ waren bei der Gründung von Sinpex ein echter Gamechanger. Allerdings wird dir bei der Bewerbung schnell klar: Ohne klare Vision und eine gut durchdachte Technologie kommst du nicht weit. Aber es ist nicht nur das. Du brauchst auch jemanden, der dich unterstützt, zum Beispiel einen Universitätsprofessor. Die Unterstützung von Fördermittelberatern lohnt sich hingegen nicht. Die haben oft eigene Interessen und am Ende zahlst du drauf. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt risikofrei und ohne den Verlust von Firmenanteilen – perfekt in der Gründungsphase! So kannst du dich voll auf die Realisierung deiner Idee konzentrieren, ohne Angst vor Verwässerung. Für uns war das ein riesiger Vorteil, denn so konnten wir das erste Jahr voll in unsere ‚Findungsphase‘ investieren, ohne finanzielle Risiken.“
EXIST-Gründerstipendium
Die geförderten Gründungsteams erhalten für die Dauer von 12 Monaten ein Gründungsstipendium, um einen Businessplan auszuarbeiten und sich mit Unterstützung ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung auf ihre Unternehmensgründung vorzubereiten. Wichtigste Voraussetzung ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt. Das Stipendium bietet finanzielle Unterstützung für den persönlichen Lebensunterhalt sowie Sachausgaben und Coaching, www.exist.de
Start-up-Fördermittel Forschungszulage
Mithilfe der Forschungszulage können sich Start-ups ihre Personalkosten vom Staat fördern lassen – auch rückwirkend. So geht’s.
Geld bedeutet vor allem für junge Unternehmen Zeit. Zeit, um eine Idee weiterzuentwickeln. Zeit, um weitere Kund*innen zu finden. Zeit, um in die Gewinnzone zu kommen. Doch gerade Start-ups profitieren bisher kaum von der Projektförderung durch Land, Bund oder EU und machen sich deshalb oft abhängig von Investor*innen.
Mit der Forschungszulage wird ein Viertel der Entwicklung finanziert
Doch seit Anfang 2020 gibt es die sogenannte Forschungszulage, die Gründer*innen sogar noch rückwirkend für die beiden vergangenen Jahre beantragen können. Im Prinzip fördert der Bund damit die Personalkosten von Mitarbeitenden in der Forschung und Entwicklung mit 25 Prozent. Davon profitieren besonders Start-ups, IT-Unternehmen und Betriebe, die mit hohem Personalaufwand schnell ihre Produkte entwickeln, weil sie agil arbeiten und während der Entwicklung kurzfristig auf erweiterte oder zusätzliche Kund*innenwünsche reagieren müssen. Eines der Unternehmen ist Enlyze aus Aachen, das mit seiner Software – einer Art BI Tool für die Fertigung – Maschinen und Anlagen fünf bis 15 Prozent effektiver macht.
Forschungszulage vs. klassische Projektförderung
Vorteile der Forschungszulage gegenüber der klassischen Projektförderung sind: Die Anforderungen an die Innovationsprojekte sind geringer, denn sie beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen müssen. Zudem ist die Beantragung relativ unbürokratisch und schnell abgeschlossen – die Firmen wissen meist nach drei Monaten, woran sie sind. So stehen den Aachenern für 2020 zwar nur knapp 42.000 Euro zu, denn es gab in dem Jahr andere Förderungen und weniger Entwicklungsaufwand. Allerdings wird sich die Summe für das vergangene und das aktuelle Jahr deutlich erhöhen, schätzt Geschäftsführer Henning Wilms. Der Seniorberater des Förder-Verstehers PFIF Paul Freyberg berechnet, dass mehr als 750.000 Euro Lohnkosten pro Jahr geltend gemacht werden können. Das entspricht rund 190.000 Euro Förderung, die mit der Unternehmenssteuer verrechnet werden können oder ausbezahlt werden.
2018 gründete der inzwischen 32-jährige Wilms mit drei Kollegen von der Uni Aachen Enlyze. Die Wirtschaftsingenieure überlegten schon während des Studiums, wie man Daten aus Produktionsanlagen gewinnen kann, die in der Regel aus unterschiedlichen Maschinengenerationen sowie von verschiedenen Hersteller*innen stammen, wie man dann die Daten aufbereitet und verknüpft, um letztlich die Effizienz der Produktion zu steigern und die Ausschussquote zu verringern. „Weil wir mit unseren Modulen eine Komplettlösung anbieten, liefern wir den Produktionsleitern innerhalb weniger Tage verwertbare Informationen“, sagt der Chef von 22 Mitarbeitern. Das Shopfloor-BI kann allen Unternehmen nutzen, die mit Endlos-Werkstoffen arbeiten, also Papierindustrie, Hersteller*innen von Baustoffen, Kunststoff-, Textil- oder Verpackungsindustrie. „Unsere bisher knapp 20 Kund*innen steigern ihre Fertigungseffektivität so, dass sie im Jahr zwei Wochen früher in die Ferien gehen könnten, oder eben einen höheren Produktionsoutput erzielen.“
Der Kontakt zu PFIF – Partner für Innovation und Förderung – entstand durch ein Netzwerk. Die Umsetzung lief sehr effizient. „Wir haben drei Fragebögen bekommen. Um alles Weitere hat sich Paul Freyberg gekümmert“, so Henning Wilms, der von der strukturierten Herangehensweise, schnellen Antworten und pragmatischen Lösungen beeindruckt ist: „Wir können uns auf unser Kerngeschäft konzentrieren und sind nicht durch bürokratisches Anträgeschreiben und Kosten abrechnen abgelenkt“.
Das ist die Forschungszulage
Unternehmen können 25 Prozent der projektbezogenen Personalkosten in der Forschung und Entwicklung geltend machen. Zudem werden Entwicklungsaufträge an andere Firmen mit 15 Prozent berücksichtigt. Die maximale Förderung pro Jahr beträgt eine Million Euro entspricht, die mit der Unternehmenssteuer verrechnet oder bei Überschreiten der Steuerlast ausbezahlt wird.
Vorteile der Forschungszulage
- Die Anforderungen an die FuE-Projekte sind geringer als bei der Projektförderung und beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen.
- Die Anträge werden schneller genehmigt – in der Regel in weniger als drei Monaten.
- Es ist möglich, rückwirkend eine Förderung von Projekten ab 2020 zu erhalten.
- Es besteht nach der Zusage ein Rechtsanspruch auf den Erhalt der finanziellen Mittel besteht. Damit ist die Forschungszulage für Unternehmen besonders gut planbar.
Hier findest zu weitere Infos zur Inanspruchnahme und Beantragung der Forschungszulage
Die StartingUp-Förderdatenbank
Wichtige Infos zur Benutzung der StartingUp-Förderdatenbank.
Wir freuen uns, dass Sie StartingUp für Ihre Fördermittel-Recherche benutzen. Sie finden in der StartingUp-Förderdatenbank die relevanten Fördermittel für Startups und KMUs.
Die Förderdatenbank wird laufend aktualisiert.
Wenn Sie ein bestimmtes Fördermittel suchen, können Sie innerhalb des Bundesland suchen bzw. die » Suchfunktion nutzen.
Generelle Voraussetzungen für Gründerförderungen:
- Der Antragsteller muss ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen.
- Der Antragsteller muss über eine ausreichende fachliche und meist auch kaufmännische Qualifikation verfügen.
- Das Vorhaben muss positive Zukunftsperspektiven haben. Sanierungsfälle sowie Umfinanzierungen und Umschuldungen werden im Rahmen von Gründerförderungen i.d.R. nicht gefördert.
- Der oder die Gründer sollen in ihrem Unternehmen selbst eingebunden sein und unternehmerischen Einfluss ausüben können.
- Wenn Landesfördermittel in Anspruch genommen werden, muss ein Bezug zum jeweiligen Bundesland gegeben sein, z.B. der Wohnsitz des Gründers bzw. der Betriebssitz bzw. der Ort der Investition im jeweiligen Bundesland liegen - oder auf andere Weise ein positiver Effekt für das Bundesland entstehen.

