Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Sachsen

Es handelt sich um Ausfallgarantien für Beteiligungen einer privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaft. Diese muss sich in der Form der typisch stillen Gesellschaft am Unternehmen beteiligen. Es werden vor allem Garantien für die Mitfinanzierung von Existenzgründungen, die Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Innovationsprojekten, Kooperationen sowie für die Auszahlung von Gesellschaftern übernommen.

Datenblatt - Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Sachsen

Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: 1,25 Mio € (in Ausnahmefällen bis 2,5 Mio. €). Die Garantie darf 75% der Beteiligungssumme nicht überschreiten

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Sachsen

Anbieter: Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Link: Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Sachsen

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 12,5 Jahre

Antragstellung: Anträge sind über eine privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaft zu richten an die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH einzureichen

Stand vom: 23. November 2016

 

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