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Richtlinie zur Förderung des Ökologischen Landbaus und von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im ländlichen Raum (FRL-AUKM)
Unterstützung eines freiwilligen Beitrags der Landwirtschaft zum Schutz und zur Verbesserung der natürlichen Ressourcen durch ökologischen Landbau sowie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Gefördert werden Ökologischer Landbau sowie das Beibehalten der ökologischen Landwirtschaft, Beibehaltung von Zwischenfrüchten oder Untersaaten über Winter, Blühflächen als Integration naturbetonter Strukturelemente in der Feldflur, extensive Bewirtschaftung naturschutzfachlich wertvollen Dauergrünlands und extensive Obstbestände. Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe bzw. aktive Landwirte erhalten einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung pro Jahr und Fläche bzw. Baum.
Datenblatt - Richtlinie zur Förderung des Ökologischen Landbaus und von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im ländlichen Raum (FRL-AUKM)
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Mind. 1.500 €, bis zu 1.125 €/ha
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Saarland
Anbieter: Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Laufzeit: Mind. 5 Jahre Verpflichtungszeitraum (Agrarumweltmaßnahmen)
Kombination mit anderen Fördermitteln: Einzelne Maßnahmen dieser Richtlinie sind miteinander kombinierbar
Antragstellung: Antrag an das Umweltministerium
Stand vom: 5. November 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.