Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)

Landesbürgschaften zur Besicherung von Krediten für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben, soweit werthaltige Sicherheiten zur Aufnahme eines unverbürgten Kredits nicht (in dem erforderlichen Umfang) zur Verfügung stehen. Besichert werden können Kredite, Avale und Leasingfinanzierungen, die Investitionen und die Beschaffung von Betriebsmitteln und in Ausnahmefällen Konsolidierungsmaßnahmen finanzieren. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Freiberufler und Personen, die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen, wenn damit eine nachhaltige Stärkung des Unternehmens verbunden ist. Die Bürgschaft wird als Ausfallbürgschaft übernommen und deckt maximal 80% der verbürgten Kreditsumme, bei Betriebsmittelfinanzierungen bis zu 60%.

Datenblatt - Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)

Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Bis zu 80%ige Bürgschaftsquote

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Sachsen

Anbieter: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Link: Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen, Sanierung

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Laufzeit: Max. 15 Jahre, max. 8 Jahre bei Betriebsmitteln, max. 20 Jahre bei Baumaßnahmen

Sicherheiten: Bestmögliche Besicherung, Mithaftung der Gesellschafter

Antragstellung: Antrag über die Hausbank

Stand vom: 10. März 2016

 

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