Zum Newsletter per QR-Code
Aktuelle Events
Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Landesbürgschaften zur Besicherung von Krediten für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben, soweit werthaltige Sicherheiten zur Aufnahme eines unverbürgten Kredits nicht (in dem erforderlichen Umfang) zur Verfügung stehen. Besichert werden können Kredite, Avale und Leasingfinanzierungen, die Investitionen und die Beschaffung von Betriebsmitteln und in Ausnahmefällen Konsolidierungsmaßnahmen finanzieren. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Freiberufler und Personen, die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen, wenn damit eine nachhaltige Stärkung des Unternehmens verbunden ist. Die Bürgschaft wird als Ausfallbürgschaft übernommen und deckt maximal 80% der verbürgten Kreditsumme, bei Betriebsmittelfinanzierungen bis zu 60%.
Datenblatt - Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie
Fördersumme: Bis zu 80%ige Bürgschaftsquote
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Sachsen
Anbieter: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Link: Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen, Sanierung
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Laufzeit: Max. 15 Jahre, max. 8 Jahre bei Betriebsmitteln, max. 20 Jahre bei Baumaßnahmen
Sicherheiten: Bestmögliche Besicherung, Mithaftung der Gesellschafter
Antragstellung: Antrag über die Hausbank
Stand vom: 10. März 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.