Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2014)

Unterstützung einer beständigen Entwicklung der Forstwirtschaft im ländlichen Raum. Im Rahmen der ELER-Mittel werden die Erschließung forstwirtschaftlicher Flächen, Anlagen zur Waldbrandüberwachung, Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten, Verjüngung natürlicher gebietsheimischer Waldgesellschaften in Schutzgebieten und die Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen gefördert. Im Rahmen von GAK-Mitteln werden Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und die Erstaufforstung unterstützt. Waldbesitzer und anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse erhalten einen Zuschuss je nach Maßnahme.

Datenblatt - Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2014)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Mind. 2.000 € oder 5.000 € (ELER)

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Sachsen

Anbieter: Staatsbetrieb Sachsenforst

Link: Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2014)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist nicht mit anderen Fördermitteln kombinierbar

Antragstellung: Antrag an den Staatsbetrieb Sachsenforst

Stand vom: November 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.