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Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2014)
Unterstützung einer beständigen Entwicklung der Forstwirtschaft im ländlichen Raum. Im Rahmen der ELER-Mittel werden die Erschließung forstwirtschaftlicher Flächen, Anlagen zur Waldbrandüberwachung, Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten, Verjüngung natürlicher gebietsheimischer Waldgesellschaften in Schutzgebieten und die Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen gefördert. Im Rahmen von GAK-Mitteln werden Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und die Erstaufforstung unterstützt. Waldbesitzer und anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse erhalten einen Zuschuss je nach Maßnahme.
Datenblatt - Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2014)
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Mind. 2.000 € oder 5.000 € (ELER)
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Sachsen
Anbieter: Staatsbetrieb Sachsenforst
Link: Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2014)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist nicht mit anderen Fördermitteln kombinierbar
Antragstellung: Antrag an den Staatsbetrieb Sachsenforst
Stand vom: November 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.