Förderrichtlinie Absatzförderung (RL AbsLE/2014)

Unterstützung der Land- und Ernährungswirtschaft bei der Pflege und dem Ausbau bestehender sowie der Erschließung neuer Absatzmärkte und der Erhöhung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Gefördert werden die Teilnahme an Aktionen zur Absatzförderung (Messen, Produktpräsentationen, Ausstellungen, Märkte), Werbung und andere absatzfördernde Maßnahmen, Studien zur Marktsituation, Marketingkonzeptionen sowie Qualitätsprogramme. Es wird ein Zuschuss von 60% bis 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Antragsberechtigt sind Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft für gemeinschaftliche Veranstaltungen und Projekte und u.a. Absatzgemeinschaften, Marktforschungsunternehmen, Vereine.

Datenblatt - Förderrichtlinie Absatzförderung (RL AbsLE/2014)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Max. 100.000 €, max. 80.000 € für Studien und Marketingkonzeptionen und max. 50.000 € für Messen, Präsentationen

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Sachsen

Anbieter: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

Link: Förderrichtlinie Absatzförderung (RL AbsLE/2014)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen! Die Anmeldung zur Messe ist ein förderunschädlicher Vorhabensbeginn

Antragstellung: Antrag an das LfULG

Stand vom: 14. Januar 2015

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.