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Agrar- und Ernährungswirtschaft - Betriebsmittel
Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt zinsgünstige Kredite zur Finanzierung des Betriebsmittelbedarfs von agrargewerblichen Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen der Ernährungswirtschaft einschließlich des Ernährungshandwerks und forstwirtschaftlichen Unternehmen. Nicht gefördert werden Kosten in der Fischerei und Aquakultur sowie der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Inder Regel wird ein zinsgünstiges Darlehen gewährt. Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet ab 1. April 2017 ergänzend einen Förderzuschuss an, der in der aktuellen Niedrigzinsphase zur Zinsverbilligung zu verstehen ist. Ob dieser gewährt werden kann und wie hoch er ist, hängt vom aktuellen Zinsniveau im jeweiligen Laufzeitenbereich ab. Unternehmen, welche die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.
Datenblatt - Agrar- und Ernährungswirtschaft - Betriebsmittel
Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen
Fördersumme: Max. 10 Mio. € pro Jahr, bis 100 % der förderfähigen Kosten
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland
Anbieter: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Link: Agrar- und Ernährungswirtschaft - Betriebsmittel
Zweck der Förderung (mehr Infos): Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Kombination mit anderen Fördermitteln: Darlehen aus diesem Programm können mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden
Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank
Stand vom: 10. März 2017
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.