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Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)
Unterstützt wird der Erwerb eines erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Neufahrzeugs (oder mit Plug-In Hybrid) gemäß der Definition des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG). Ziel soll es sein, den Absatz neuer Elektrofahrzeuge zu fördern und dadurch einen Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft zu leisten. Anträge können von Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die das Neufahrzeug zugelassen wird, gestellt werden. Der Abschluss des Kauf- oder Leasingvertrags sowie die Zulassung des Fahrzeugs im Inland auf den Antragsteller muss am 18. Mai 2016 oder später erfolgt sein. Der Netto-Listenpreis für das Basismodell des Elektro-Autos darf max. 60.000 Euro betragen. Die Finanzierung des Umweltbonus erfolgt zur Hälfte durch den Automobilhersteller und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss, wobei bei der Fördersumme zwischen Batterieelektrofahrzeugen und Hybridelektrofahrzeugen unterschieden wird.
Datenblatt - Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Max. 4.000 €
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland
Anbieter: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Link: Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen
Energie- und Ressourceneinsparung (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein Vorhaben der Energie- bzw. Reccourceneinsparung voraus
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist nicht mit anderen Fördermitteln kombinierbar
Antragstellung: Antrag direkt an das BAFA
Stand vom: 1. Juli 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.