Förderung der Flurbereinigung (FlurbFördRichtlinie)

Förderung von ländlichen Bodenordnungsverfahren zur Regelung der eigentumsrechtlichen Verhältnisse einschl. der Zusammenführung getrennten Grund- und Gebäudeeigentums und zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und Landentwicklung. Teilnehmergemeinschaften, deren Zusammenschlüsse sowie Tauschpartner (im Fall freiwilligen Landtausches) erhalten einen Zuschuss von bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Datenblatt - Förderung der Flurbereinigung (FlurbFördRichtlinie)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Zwischen 75% und 90% der zuwendungsfähigen Kosten

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Brandenburg

Regionale Einschränkungen: Nur in Orten mit weniger als 10.000 Einwohnern

Anbieter: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)

Ende Antragstellung: 31.12.2018

Link: Förderung der Flurbereinigung (FlurbFördRichtlinie)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Antragstellung: Antrag an das LELF

Stand vom: 7. September 2016

 

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