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Förderung der Flurbereinigung (FlurbFördRichtlinie)
Förderung von ländlichen Bodenordnungsverfahren zur Regelung der eigentumsrechtlichen Verhältnisse einschl. der Zusammenführung getrennten Grund- und Gebäudeeigentums und zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und Landentwicklung. Teilnehmergemeinschaften, deren Zusammenschlüsse sowie Tauschpartner (im Fall freiwilligen Landtausches) erhalten einen Zuschuss von bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Datenblatt - Förderung der Flurbereinigung (FlurbFördRichtlinie)
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Zwischen 75% und 90% der zuwendungsfähigen Kosten
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Brandenburg
Regionale Einschränkungen: Nur in Orten mit weniger als 10.000 Einwohnern
Anbieter: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Ende Antragstellung: 31.12.2018
Link: Förderung der Flurbereinigung (FlurbFördRichtlinie)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Antragstellung: Antrag an das LELF
Stand vom: 7. September 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.