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Innovationsgutschein A
Die Innovationsgutscheine A und B sollen primär die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen beziehungsweise eine wesentliche qualitative Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen unterstützen.
Der Gutschein A ist bestimmt für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation. Z.B. Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Designstudien, Studien zur Fertigungstechnik.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben, sowie Existenzgründerinnen und -gründer, die in Baden-Württemberg gründen werden.
Datenblatt - Innovationsgutschein A
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: 2.500 €, max. 80% der förderfähigen Kosten
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Anbieter: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
Link: Innovationsgutschein A
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 20 Mio €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 100 Mitarbeiter
Kombination mit anderen Fördermitteln: Die Innovationsgutscheine A und B und B-Hightech können zeitentkoppelt kombiniert werden.
Stand vom: Dezember 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.