Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (VwV Bürgschaften)

Eine Ausfallbürgschaft wird Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen der Freien Berufe gewährt, um Kredite von Investitionen, auch zur Betriebsübernahme und Betriebsmittelkredite sowie Avalkredite zu besichern. Das Vorhaben, das auch außerhalb BWs sein kann, muss von volkswirtschaftlichem Interesse für das Land sein. Das Land übernimmt für Bürgschaftsvolumen über 5 Mio. € max. 50% der Summe. Darunter sind L-Bank bzw. MBG zuständig.

Datenblatt - Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (VwV Bürgschaften)

Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Ab 5 Mio. €

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Baden-Württemberg

Anbieter: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

Projektträger: L-Bank

Link: Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (VwV Bürgschaften)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Laufzeit: Max. 20 Jahre, max. 6 Jahre (Betriebsmittelkredite)

Sicherheiten: Persönliche (Teil-)Garantie

Antragstellung: Antrag an die L-Bank

Stand vom: 28. September 2016

 

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