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Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (VwV Bürgschaften)
Eine Ausfallbürgschaft wird Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen der Freien Berufe gewährt, um Kredite von Investitionen, auch zur Betriebsübernahme und Betriebsmittelkredite sowie Avalkredite zu besichern. Das Vorhaben, das auch außerhalb BWs sein kann, muss von volkswirtschaftlichem Interesse für das Land sein. Das Land übernimmt für Bürgschaftsvolumen über 5 Mio. € max. 50% der Summe. Darunter sind L-Bank bzw. MBG zuständig.
Datenblatt - Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (VwV Bürgschaften)
Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie
Fördersumme: Ab 5 Mio. €
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Anbieter: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Projektträger: L-Bank
Link: Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (VwV Bürgschaften)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Laufzeit: Max. 20 Jahre, max. 6 Jahre (Betriebsmittelkredite)
Sicherheiten: Persönliche (Teil-)Garantie
Antragstellung: Antrag an die L-Bank
Stand vom: 28. September 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.