BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno)

Innovationsberatung zur Vorbereitung von Produkt- oder technischen Verfahrensinnovationen. Antragstellung durch ein autorisiertes Beratungsunternehmen. Ein Unternehmen kann pro Kalenderjahr bis zu fünf Innovationsgutscheine mit einem Förderwert von insgesamt höchstens 20.000 Euro in Anspruch nehmen.

Datenblatt - BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss, Beratung

Fördersumme: Beratungsleistungen im Wert von max. 20.000 €/Jahr

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland

Anbieter: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Projektträger: Projektträger im DLR

Ende Antragstellung: 31.12.2020

Link: BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Nicht möglich, nur im Vollerwerb möglich

Umsatzgrenze: Max. 20 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 100 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 2 Jahre

Vorhaben im Ausland: Vorhaben im Ausland sind nicht förderfähig

Stand vom: 29. April 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.