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BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno)
Innovationsberatung zur Vorbereitung von Produkt- oder technischen Verfahrensinnovationen. Antragstellung durch ein autorisiertes Beratungsunternehmen. Ein Unternehmen kann pro Kalenderjahr bis zu fünf Innovationsgutscheine mit einem Förderwert von insgesamt höchstens 20.000 Euro in Anspruch nehmen.
Datenblatt - BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno)
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss, Beratung
Fördersumme: Beratungsleistungen im Wert von max. 20.000 €/Jahr
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland
Anbieter: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Projektträger: Projektträger im DLR
Ende Antragstellung: 31.12.2020
Link: BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Nicht möglich, nur im Vollerwerb möglich
Umsatzgrenze: Max. 20 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 100 Mitarbeiter
Laufzeit: Max. 2 Jahre
Vorhaben im Ausland: Vorhaben im Ausland sind nicht förderfähig
Stand vom: 29. April 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.