Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützige Organisationen 

Unterstützt wird die Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für Nichtwohngebäude oder für den Neubau von Nichtwohngebäuden nach einem förderfähigen KfW-Effizienzhaus-Standard. Gefördert werden die im Rahmen der Beratung anfallenden Beraterkosten. Ziel soll es sein, Einsparpotenziale und wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in Energieeffizienz aufzuzeigen und somit die Energieeffizienz im öffentlichen Bereich zu erhöhen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die als fachlich kompetente Energieberater tätig sind. Zusätzlich kann für die Präsentation des Beratungsberichts eine Förderung in Höhe von 500 Euro beantragt werden.

Datenblatt - Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützige Organisationen 

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss, Beratung

Fördersumme: Max. 15.000 €, bis 80 % der förderfähigen Kosten

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland

Anbieter: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Link: Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützige Organisationen 

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Energie- und Ressourceneinsparung (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein Vorhaben der Energie- bzw. Reccourceneinsparung voraus

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Laufzeit: 1 Jahr

Antragstellung: Antrag direkt an das BAFA

Stand vom: 06. März 2017

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.