Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER

Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Leistungsfähigkeit des ländlichen Raums, insbesondere durch den Erhalt und/oder die Schaffung von Arbeitsplätzen. Ein regionale nachhaltige Entwicklung soll so unterstützt werden. Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Regionalmanagement (A), Unterstützung, Sensibilisierung der lokalen Akteure (B), Nationale und transnationale Kooperationen lokaler Aktionsgruppen sowie Vorbereitung von Kooperationen (C), Umsetzung von investiven Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie (D). Das Vorhaben muss in einer definierten Fördergebietskulisse durchgeführt werden, die Ziele der Regionalen Entwicklungsstrategie anstreben und durch eine lokale Aktionsgruppe ausgewählt worden sein. U.a. natürliche Personen (Einzelpersonen, Personengesellschaften und Personengemeinschaften) und juristische Personen des privaten Rechts erhalten einen Zuschuss von bis zu 80% der förderfähigen Gesamtausgaben.

Datenblatt - Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Mind. 2.500 € bei bis zu 80% Beihilfeintensität

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Brandenburg

Regionale Einschränkungen: Fördergebietskulisse des EPLR

Anbieter: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)

Ende Antragstellung: 31.12.2020

Link: Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Kombination mit anderen Fördermitteln: Eine kumulative Förderung der einzelnen Vorhaben ist in Verbindung mit Mitteln der Denkmalpflege, der Städtebauförderung, der Investitionszulage und geförderten Darlehen zulässig, sofern es sich nicht um EU-Beihilfen handelt

Antragstellung: Antrag a das LELF

Stand vom: 11. Mai 2016

 

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