Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im ökologischen Landbau 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gewährt im Rahmen des „Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN)“ Zuwendungen zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im ökologischen Landbau. Gefördert werden grundlagen- und entwicklungsorientierte Forschungsprojekte, praxisorientierte Projekte und der Technologie- und Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für die Ausdehnung des ökologischen Landbaus zu verbessern, bestehende Wissens- und Erfahrungslücken zu schließen und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Ökolandbaus von der Erzeugung bis zum Absatz zu stärken. Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). An der Durchführung des Vorhabens muss ein erhebliches Bundesinteresse bestehen, es muss neuartig sein und somit gegenüber herkömmlichen Verfahrensweisen zu einem erheblichen Vorteil führen können. Zur Umsetzung des Programms werden zusätzlich Bekanntmachungen zu einzelnen Schwerpunkten veröffentlicht. Vor Antragstellung sind Projektskizzen einzureichen.

Datenblatt - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im ökologischen Landbau 

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland

Anbieter: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Ende Antragstellung: 30.12.2020

Link: Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im ökologischen Landbau 

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: 3 Jahre

Antragstellung: Antrag direkt an die BLE

Stand vom: April 2016

 

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