Exportinitiative Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen 

Für die Industriepolitische Konzeption „Zukunftsmarkt zivile Sicherheit“ wurde der „Exportinitiative Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen“ gewählt. Diese Exportinitiative bezieht sich grundsätzlich auf alle relevanten Zielmärkte, welche verschiedene Module und Maßnahmen anbietet: Die Vorbereitung und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Geschäftsanbahnungsreisen, Informationsreisen ausländischer Multiplikatoren sowie Workshops. Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Selbständige und Angehörige der Freien Berufe der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahen Dienstleistungen.

Datenblatt - Exportinitiative Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen 

Typ der Förderung (mehr Infos): Beratung

Fördersumme: Abhängig von der Art und dem Umfang der Maßnahme

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland

Anbieter: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Link: Exportinitiative Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen 

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 500 Mitarbeiter

Antragstellung: Antrag direkt an das BAFA bzw. an den jeweiligen Projektträger

Stand vom: Februar 2017

 

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