Aquakultur und Fischerei (RL AuF/2016)

Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Fischerei und Aquakultur. Gefördert werden Investitionen und Maßnahmen in den Bereichen Innovation und Wissenstransfer, produktive Investitionen in der Aquakultur, Beratungsdienste, Umstellung auf ökologische/biologische Aquakultur, Aquakultur und Umweltleistungen, Tiergesundheit und Tierschutz, nachhaltige Entwicklung von Aquakulturwirtschaftsgebieten, Vermarktung und Verarbeitung. Unternehmen gemäß KMU-Definition der Aquakultur, Erzeugerzusammenschlüsse und lokale Fischereiaktionsgruppen erhalten einen Zuschuss von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, der im Einzelfall auf 100% erhöht werden kann.

Datenblatt - Aquakultur und Fischerei (RL AuF/2016)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Mind. 2.000 €, max. 1 Mio. € (Aquakultur) bzw. 230.000 € (Vermarktung)

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Sachsen

Anbieter: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Link: Aquakultur und Fischerei (RL AuF/2016)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Vorhaben dürfen begonnen werden, sobald der Antrag nach Veröffentlichung eines Aufrufes bei der SAB eingegangen ist

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Antragstellung: Antrag an die SAB bis zu den Stichtagen 30.6. und 31.12.

Stand vom: 1. April 2017

 

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