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Zuwendungen für Investitionen und Strukturmaßnahmen nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz (VwV Zuwendungen Investitions- und Strukturmaßnahmen SächsKRG)
Förderung für kulturelle Einrichtungen zur Durchführung von Investitionen und Strukturmaßnahmen. Gefördert werden Baumaßnahmen, der Erwerb von beweglichen und unbeweglichen Sachen, Strukturmaßnahmen einschließlich damit verbundener Personalmaßnahmen, sowie Erhaltungsaufwendungen für Sanierungsmaßnahmen. Träger von kulturellen Einrichtungen als juristische Personen erhalten einen Zuschuss von bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben.
Datenblatt - Zuwendungen für Investitionen und Strukturmaßnahmen nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz (VwV Zuwendungen Investitions- und Strukturmaßnahmen SächsKRG)
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Mind. 50.000 €
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Sachsen
Anbieter: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist nicht mit anderen Fördermitteln kombinierbar
Antragstellung: Antrag jeweils bis zum 31. Oktober an das SMWK
Stand vom: 2. April 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.