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Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017)
Unterstützung zur Konsolidierung bzw. Sanierung von in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Unternehmen gemäß KMU-Definition der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus und der Binnenfischerei zur Erhaltung von Standort, know how und Arbeitsplätzen. Es wird ein Darlehen entweder als Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfe oder vorübergehende Umstrukturierungsbeihilfe ausgereicht. Zudem können Rückbürgschaften der SAB übernommen werden für max. 80% der verbürgten Darlehenssumme. Die Zuwendung muss auf ein notwendiges Minimum begrenzt sein und es müssen nachweislich alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein.
Datenblatt - Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017)
Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen, Bürgschaft/Garantie
Fördersumme: Max. 500.000 € (Umstrukturierungsbeihilfe)
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Sachsen
Anbieter: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Link: Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Sanierung
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Mindestalter Unternehmen: 3 Jahre
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: Max. 6 Monate (Rettungsbeihilfe), max. 5 Jahre (Umstrukturierungsbeihilfe)
Sicherheiten: Ausfallbürgschaft von bis zu 80%
Antragstellung: Antrag an die SAB
Stand vom: 5. Januar 2017
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.