Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017)

Unterstützung zur Konsolidierung bzw. Sanierung von in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Unternehmen gemäß KMU-Definition der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus und der Binnenfischerei zur Erhaltung von Standort, know how und Arbeitsplätzen. Es wird ein Darlehen entweder als Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfe oder vorübergehende Umstrukturierungsbeihilfe ausgereicht. Zudem können Rückbürgschaften der SAB übernommen werden für max. 80% der verbürgten Darlehenssumme. Die Zuwendung muss auf ein notwendiges Minimum begrenzt sein und es müssen nachweislich alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein.

Datenblatt - Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017)

Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen, Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Max. 500.000 € (Umstrukturierungsbeihilfe)

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Sachsen

Anbieter: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

Link: Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Sanierung

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Mindestalter Unternehmen: 3 Jahre

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 6 Monate (Rettungsbeihilfe), max. 5 Jahre (Umstrukturierungsbeihilfe)

Sicherheiten: Ausfallbürgschaft von bis zu 80%

Antragstellung: Antrag an die SAB

Stand vom: 5. Januar 2017

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.