Meistergründungsprämie Brandenburg

Das Land Brandenburg fördert Existenzgründungen im Handwerk. Mitfinanziert werden Betriebsgründungen, die Übernahme von Betrieben oder tätige Beteiligungen im Handwerk (mindestens 30% Anteil am Kapital). Antragsberechtigt sind Handwerker, die sich innerhalb von drei Jahren nach Ablegung der deutschen Meisterprüfung oder nach Feststellung der vollen Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation in dem von ihnen ausgeübten Handwerk erstmalig selbständig machen.
Bei dem Antragsteller kann es sich um eine natürliche Person, eine juristische Person des privaten Rechts oder eine Personengesellschaft handeln, die von einem Handwerksmeister gegründet oder übernommen wurde oder an der sich dieser beteiligt hat.

Datenblatt - Meistergründungsprämie Brandenburg

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Bis zu 8.700 € pro Handwerksmeister (max. 3 Gründer)

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Brandenburg

Anbieter: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Link: Meistergründungsprämie Brandenburg

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.