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Förderrichtlinie Krisen und Notstände (RL KuN/2015)
Förderung zur Verhinderung von Existenzgefährdungen infolge von Naturkatastrophen, außergewöhnliche Naturereignisse (z.B. Hagel, Dürre), Tierseuchen und Schädlingsbefall. Gefördert werden Maßnahmen zur Beseitigung dieser Schäden. Unternehmen gemäß KMU-Definition der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Datenblatt - Förderrichtlinie Krisen und Notstände (RL KuN/2015)
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Mind. 2.000 €, bis zu 100% des Gesamtschadens
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Sachsen
Anbieter: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Link: Förderrichtlinie Krisen und Notstände (RL KuN/2015)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Antrag innerhalb von 6 Monaten nach dem Schadenereignis stellen!
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Kombination mit anderen Fördermitteln: Eine Kombination mit Darlehen aus dem Programm der Landwirtschaftlichen Rentenbank ist möglich
Antragstellung: Antrag an das LfULG
Stand vom: 5. August 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.