Förderrichtlinie Krisen und Notstände (RL KuN/2015)

Förderung zur Verhinderung von Existenzgefährdungen infolge von Naturkatastrophen, außergewöhnliche Naturereignisse (z.B. Hagel, Dürre), Tierseuchen und Schädlingsbefall. Gefördert werden Maßnahmen zur Beseitigung dieser Schäden. Unternehmen gemäß KMU-Definition der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Datenblatt - Förderrichtlinie Krisen und Notstände (RL KuN/2015)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Mind. 2.000 €, bis zu 100% des Gesamtschadens

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Sachsen

Anbieter: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

Link: Förderrichtlinie Krisen und Notstände (RL KuN/2015)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Antrag innerhalb von 6 Monaten nach dem Schadenereignis stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Kombination mit anderen Fördermitteln: Eine Kombination mit Darlehen aus dem Programm der Landwirtschaftlichen Rentenbank ist möglich

Antragstellung: Antrag an das LfULG

Stand vom: 5. August 2015

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.