Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung in unterversorgten ländlichen Gebieten

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Niederlassung von Ärzten in Fördergebieten des ländlichen Raums, in denen die ambulante hausärztliche Versorgung der Bevölkerung gefährdet ist.

Datenblatt - Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung in unterversorgten ländlichen Gebieten

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Von 10.000 € bis 30.000 €

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Baden-Württemberg

Regionale Einschränkungen: Nur möglich bei Niederlassung in ländlichen Fördergebieten

Anbieter: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren

Link: Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung in unterversorgten ländlichen Gebieten

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Nein

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Mindestalter Unternehmen: Förderung nur in der Vorgründungsphase

Stand vom: 02. Februar 2017

 

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