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Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR)
Förderung von Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Sicherung der Grundversorgung und zur Schaffung von Mietwohnungen in ländlich geprägten Orten (Programmpunkte "Arbeiten" und "Grundversorgung"). Gewerbliche Unternehmen gemäß KMU-Definition, aber mit weniger als 100 Mitarbeiter, Freiberufler und unternehmerisch tätige natürliche Personen (z.B. Vermieter) erhalten einen Zuschuss je nach Projekt für 20% bis 40% der förderfähigen Aufwendungen. Dazu muss das Vorhaben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in des ELR-Programm eingeplant sein
Datenblatt - Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR)
Typ der Förderung (mehr Infos): 0, 1188
Fördersumme: Von 5.000 € bis 750.000 €
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Regionale Einschränkungen: Nur möglich in ländlichen Fördergebieten
Anbieter: L-Bank
Ende Antragstellung: 31.12.2021
Link: Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 100 Mitarbeiter
Kombination mit anderen Fördermitteln: Zusatzförderungen: ELR-Kombi Darlehen und Ressourceneffizienzfinanzierung - ELR-Kombi
Stand vom: 8. August 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.