Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR)

Förderung von Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Sicherung der Grundversorgung und zur Schaffung von Mietwohnungen in ländlich geprägten Orten (Programmpunkte "Arbeiten" und "Grundversorgung"). Gewerbliche Unternehmen gemäß KMU-Definition, aber mit weniger als 100 Mitarbeiter, Freiberufler und unternehmerisch tätige natürliche Personen (z.B. Vermieter) erhalten einen Zuschuss je nach Projekt für 20% bis 40% der förderfähigen Aufwendungen. Dazu muss das Vorhaben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in des ELR-Programm eingeplant sein

Datenblatt - Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR)

Typ der Förderung (mehr Infos): 0, 1188

Fördersumme: Von 5.000 € bis 750.000 €

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Baden-Württemberg

Regionale Einschränkungen: Nur möglich in ländlichen Fördergebieten

Anbieter: L-Bank

Ende Antragstellung: 31.12.2021

Link: Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 100 Mitarbeiter

Kombination mit anderen Fördermitteln: Zusatzförderungen: ELR-Kombi Darlehen und Ressourceneffizienzfinanzierung - ELR-Kombi

Stand vom: 8. August 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.