Förderrichtlinie Ausgleichszulage (RL AZL/2015)

Unterstützung zur dauerhaften Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in benachteiligten Gebieten und damit zur Erhaltung der Kulturlandschaft und zur Vorbeugung von Flächenstilllegungen und dem Verlust der Artenvielfalt. Aktive Betriebsinhaber erhalten einen Zuschuss nach dem Ausmaß der festgestellten beständigen Nachteile pro Fläche, die mind. 3ha groß sein muss. Für Flächen über 85ha wird eine gekürzte Zulage gewährt.

Datenblatt - Förderrichtlinie Ausgleichszulage (RL AZL/2015)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Von 63€/ha bis 134 €/ha

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Sachsen

Anbieter: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

Link: Förderrichtlinie Ausgleichszulage (RL AZL/2015)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Nein

Laufzeit: Jährlich

Kombination mit anderen Fördermitteln: Für die nach dieser Richtlinie geförderten Flächen (Schläge) kann in der Regel zusätzlich eine Förderung nach der Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen bzw. Ökologischer/ Biologischer Landbau gewährt werden

Antragstellung: Antrag bis zum 15. Mai an das LfULG

Stand vom: 27. Oktober 2016

 

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