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Förderrichtlinie Ausgleichszulage (RL AZL/2015)
Unterstützung zur dauerhaften Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in benachteiligten Gebieten und damit zur Erhaltung der Kulturlandschaft und zur Vorbeugung von Flächenstilllegungen und dem Verlust der Artenvielfalt. Aktive Betriebsinhaber erhalten einen Zuschuss nach dem Ausmaß der festgestellten beständigen Nachteile pro Fläche, die mind. 3ha groß sein muss. Für Flächen über 85ha wird eine gekürzte Zulage gewährt.
Datenblatt - Förderrichtlinie Ausgleichszulage (RL AZL/2015)
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Von 63€/ha bis 134 €/ha
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Sachsen
Anbieter: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Link: Förderrichtlinie Ausgleichszulage (RL AZL/2015)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Nein
Laufzeit: Jährlich
Kombination mit anderen Fördermitteln: Für die nach dieser Richtlinie geförderten Flächen (Schläge) kann in der Regel zusätzlich eine Förderung nach der Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen bzw. Ökologischer/ Biologischer Landbau gewährt werden
Antragstellung: Antrag bis zum 15. Mai an das LfULG
Stand vom: 27. Oktober 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.