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Contracting-Bürgschaften
Die Bürgschaftsbanken stellen für die Finanzierung von Energiespar-Contracting-Vorhaben zusätzliche Sicherheiten zur Verfügung. Gefördert werden Investitionsfinanzierungen (Investitionsdarlehen und Leasingfinanzierungen) des Contractinggebers, Vertragserfüllungsaval des Contractors, Vertragserfüllungsaval des Contractingnehmers. Ziel soll es sein, den Zugang zu Energiespar-Contracting-Finanzierungen zu verbessern. Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe wie beispielsweise Architekten und Ingenieure. Der Unternehmer/ Contractor muss mindestens drei Jahre Erfahrung im Bereich des Contractings vorweisen. Die zu finanzierende Maßnahme muss i.d.R. zu einer Energieeinsparung von mindestens 25% gegenüber dem Status Quo führen. Die Förderung erfolgt in Form einer Ausfallbürgschaft.
Datenblatt - Contracting-Bürgschaften
Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie
Fördersumme: Max. 2 Mio. €, bis zu 80 % der förderfähigen Kosten
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland
Anbieter: Zuständige Bürgschaftsbank
Link: Contracting-Bürgschaften
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen
Energie- und Ressourceneinsparung (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein Vorhaben der Energie- bzw. Reccourceneinsparung voraus
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Mindestalter Unternehmen: 3 Jahre
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: Max. 15 Jahre
Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank bzw. Bürgschaftsbank
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.