Förderrichtlinie Besondere Initiativen

Förderung von Projekten mit besonderer Bedeutung in allen Aufgabenbereichen des SMUL, insbesondere zur nachhaltig positiven Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft und des Umwelt- und Naturschutzes sowie zur integrierten Entwicklung des ländlichen Raumes als Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum. Zudem kann die laufende Tätigkeit von Vereinigungen im Rahmen der institutionellen Förderung gefördert werden (ausschließlich Folgeanträge). Natürliche und juristische Personen erhalten einen Zuschuss von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten.

Datenblatt - Förderrichtlinie Besondere Initiativen

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Mind. 4.000 €

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Sachsen

Anbieter: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

Link: Förderrichtlinie Besondere Initiativen

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann durch eine Zustimmung des SMUL möglich sein

Kombination mit anderen Fördermitteln: Sonstige Förderprogramme sind vorrangig in Anspruch zu nehmen

Antragstellung: Antrag an das LfULG

Stand vom: 22. Oktober 2015

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.