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Förderrichtlinie Besondere Initiativen
Förderung von Projekten mit besonderer Bedeutung in allen Aufgabenbereichen des SMUL, insbesondere zur nachhaltig positiven Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft und des Umwelt- und Naturschutzes sowie zur integrierten Entwicklung des ländlichen Raumes als Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum. Zudem kann die laufende Tätigkeit von Vereinigungen im Rahmen der institutionellen Förderung gefördert werden (ausschließlich Folgeanträge). Natürliche und juristische Personen erhalten einen Zuschuss von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten.
Datenblatt - Förderrichtlinie Besondere Initiativen
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Mind. 4.000 €
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Sachsen
Anbieter: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Link: Förderrichtlinie Besondere Initiativen
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann durch eine Zustimmung des SMUL möglich sein
Kombination mit anderen Fördermitteln: Sonstige Förderprogramme sind vorrangig in Anspruch zu nehmen
Antragstellung: Antrag an das LfULG
Stand vom: 22. Oktober 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.